Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.03.2007 - 9 C 06.2456 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …
Dort ergibt sich die Kostenpflichtigkeit auch daraus, dass gemäß § 22 Abs. 1 BErzGG bzw. § 26 Abs. 1 BEEG jeweils i. V. m. § 64 SGB X nur das behördliche Verfahren zur Zahlung des Elterngeldes (jetzt auch des Betreuungsgeldes) kostenfrei ist, nicht aber das Verfahren betreffend die Elternzeit einschließlich des Kündigungsschutzes (…BayVGH, Beschl. v. 25. Juli 2006 - 9 ZB 06.1778 -, juris Rn. 4, zu § 18 BErzGG;… im Ergebnis ebenso, aber ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urt. v. 8. August 1997 - 24 A 1763/94 -, juris Rn. 37, zu § 9 MuSchG;… BVerwG, Urt. v. 30. September 2009 - 5 C 32.08 -, juris Rn. 29, zu § 18 BEEG;… VGH BW, Urt. v. 20. Februar 2007 - 4 S 2436/05 -, juris Rn. 33, zu § 18 BErzGG; a. A. zu § 9 MuSchG: BayVGH, Beschl. v. 29. März 2007 - 9 C 06.2456 -, juris Rn. 23;… OVG Hamburg, Urt. v. 10. September 1982, NJW 1983, 1748, 1749).
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