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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6706
BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90 (https://dejure.org/1991,6706)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1991 - 9 C 101.90 (https://dejure.org/1991,6706)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1991 - 9 C 101.90 (https://dejure.org/1991,6706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Politische Verfolgung einer Glaubensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Das ist - wie im Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12 im einzelnen ausgeführt - fehlerhaft.

    In dieser Hinsicht muß zwar, wenngleich das Berufungsgericht nicht näher erläutert, wie eine "Zwangsheirat" vonstatten gehen und in welcher Weise damit eine "Zwangsbekehrung" verbunden sein soll, mangels substantiierter Verfahrensrügen der Revision davon ausgegangen werden, daß der befürchtete Übergriff den Charakter eines asylrechtlich erheblichen Eingriffs in die religiöse Überzeugung syrisch-orthodoxer und chaldäischer Christinnen hat (vgl. dazu Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - a.a.O.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Deshalb könnten die Klägerinnen zu 3 und 4 als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes ihrem Heimatstaat zurechenbare politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde (BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88).
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41, 43 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] .
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Deshalb könnten die Klägerinnen zu 3 und 4 als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes ihrem Heimatstaat zurechenbare politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde (BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341, 358; Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41, 43 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160, 163) [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85] .
  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Es mag zwar im Hinblick auf das Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - BVerwGE 88, 92 vieles dafür sprechen, die vom Berufungsgericht angenommene, eine Entführung durch moslemische Männer erst ermöglichende Notlage, in die die Klägerinnen zu 3 und 4 bei einer Rückkehr in der Türkei nach seiner Ansicht geraten würden, als objektiven Nachfluchttatbestand zu behandeln, weil diese Notlage, sollte sie eintreten, darauf zurückzuführen wäre, daß die Eltern Istanbul seinerzeit verlassen haben und die damals minderjährigen Klägerinnen ihnen zwangsläufig folgen mußten.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 5.88

    Bestrafung - Heimatland - Ungarn - Asylbewerber - Illegales Verbleiben im Ausland …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    Deshalb könnten die Klägerinnen zu 3 und 4 als asylberechtigt nur anerkannt werden, wenn ihnen bei einer Rückkehr in die Türkei aufgrund eines asylrechtlich erheblichen Nachfluchttatbestandes ihrem Heimatstaat zurechenbare politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen würde (BVerfGE 74, 51; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 5.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 88).
  • BVerfG, 28.12.1990 - 2 BvR 1295/87
    Auszug aus BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90
    In dieser Hinsicht muß - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - aufgrund des festgestellten Sachverhalts davon ausgegangen werden, daß die Klägerinnen zu 3 und 4 die Türkei unverfolgt verlassen haben, weil sie an ihrem maßgebenden letzten Wohnort (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Dezember 1990 - 2 BvR 1295/87), nämlich in Istanbul, wo sie mit ihrer Familie mehrere Jahre gelebt haben, nicht von politischer Verfolgung betroffen waren.
  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der …

    Dem wird sich die betroffene Christin auch in großstädtischen Verhältnissen grundsätzlich nicht entziehen können, weil der Entführer sie, um ihre Flucht zu verhindern, jedenfalls zunächst in seinem Haus festhalten und ihr keine Möglichkeit eröffnen wird, kontakt nach außen aufzunehmen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, mit dieser Begründung seit 26.03.1990 12 UE 2970/86 - um die Feststellungen ergänzt, die bis dahin von dem Bundesverwaltungsgericht vermißt worden waren, vgl. BVerwG. 05.11.1991 - 9 C 101.90 - betr.

    Danach kann der Senat eigentlich aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 a.a.O., 05.11.1991 - 9 C 101.90 -.

  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von …

    Dem wird sich die betroffene Christin auch in großstädtischen Verhältnissen grundsätzlich nicht entziehen können, weil der Entführer sie, um ihre Flucht zu verhindern, jedenfalls zunächst in seinem Haus festhalten und ihr keine Möglichkeit eröffnen wird, Kontakt nach außen aufzunehmen (st. Rspr. des erkennenden Senats, seit dem Urteil vom 26.03.1990 - 12 UE 2970/86 - um die vom BVerwG bis dahin vermißten Feststellungen ergänzt, vgl. zuletzt BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 101.90 -, betr.

    Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neuesten einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 - 9 C 14.89 - a.a.O.; 05.11.1991 - 9 C 101.90 -) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen …

    Dem wird sich die betroffene Christin auch in großstädtischen Verhältnissen grundsätzlich nicht entziehen können, weil der Entführer sie, um ihre Flucht zu verhindern, jedenfalls zunächst in seinem Haus festhalten und ihr keine Möglichkeit eröffnen wird, Kontakt nach außen aufzunehmen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, mit dieser Begründung seit 26.03.1990 -- 12 UE 2970/86 --, um die Feststellungen ergänzt, die bis dahin von dem Bundesverwaltungsgericht vermißt worden waren, vgl. BVerwG, 05.11.1991 -- 9 C 101.90 --, betr.

    Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der neueren einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O.; 05.11.1991 -- 9 C 101.90 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1472/90

    Zur Verfolgungssituation für syrisch-orthodoxe Christinnen in der Türkei - …

    Dem wird sich die betroffene Christin auch in großstädtischen Verhältnissen grundsätzlich nicht entziehen können, weil der Entführer sie, um ihre Flucht zu verhindern, jedenfalls zunächst in seinem Haus festhalten und ihr keine Möglichkeit eröffnen wird, Kontakt nach außen aufzunehmen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, mit dieser Begründung seit 26.03.1990 -- 12 UE 2970/86 --, um die Feststellungen ergänzt, die bis dahin von dem Bundesverwaltungsgericht vermißt worden waren, vgl. BVerwG, 05.11.1991 -- 9 C 101.90 --, betr.

    Danach kann der Senat aufgrund der ihm vorliegenden Erkenntnisse auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (06.03.1990 -- 9 C 14.89 -- a.a.O., 05.11.1991 -- 9 C 101.90 --) eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des türkischen Staats für die alleinstehenden Christinnen im Falle ihrer jetzigen Rückkehr drohende Entführung und für den dieser zwangsläufig nachfolgenden aufgenötigten Übertritt zum Islam nicht verneinen.

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   BVerwG, 16.01.1991 - 9 C 101.90   

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BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 9 C 101.90 (https://dejure.org/1991,12370)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 9 C 101.90 (https://dejure.org/1991,12370)
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   BVerwG, 01.03.1991 - 9 C 101.90   

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