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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1126
BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82 (https://dejure.org/1983,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 9 C 1036.82 (https://dejure.org/1983,1126)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 9 C 1036.82 (https://dejure.org/1983,1126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung - Asylbewerber - Asylgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Mit diesem Hinweis war das Verwaltungsgericht nicht der Verpflichtung enthoben, seine für die Entscheidung des vorliegenden Falles maßgeblichen Erkenntnisquellen ordnungsgemäß in das Verfahren einzuführen (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133).

    Noch weniger angängig wäre es, hier von allgemeinen Erfahrungssätzen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auszugehen, d.h. jedermann zugänglichen Sätzen, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind (Urteil vom 22. März 1983 a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Nicht zu billigen wäre es allerdings, wenn sich das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang allein auf allgemeine Erfahrungen oder typische Geschehensabläufe stützen würde, die nach der Rechtsprechung des Senats bei der Feststellung von asylerheblichen Tatsachen zu berücksichtigen sind (vgl. zuletzt Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - EuGRZ 1983, 385 ff., 392 ff.).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Auch die nicht näher belegte Feststellung, es sei dem Kläger zuzumuten, an einen anderen Ort der Türkei umzuziehen, wenn ihm an seinem Wohnort kein wirksamer staatlicher Schutz gewährt werden könnte, ist zu knapp, um allein aus dem Gesichtspunkt der inländischen Fluchtalternative (vgl. hierzu Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 -) zur Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung zu gelangen.
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Denn auch solche aus anderen Verfahren übernommene Feststellungen unterliegen in gleicher Weise dem Gebot des rechtlichen Gehörs (Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Andererseits ist der Asylbewerber im Rahmen seiner sich aus § 86 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO ergebenden prozessualen Mitwirkungspflicht (vgl. dazu Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88) gehalten, die konkreten Gründe für sein Fernbleiben dem Verwaltungsgericht offenzulegen, wenn er eine für ihn nachteilige Schlußfolgerung des Gerichts vermeiden will.
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82
    Dies kann Anhaltspunkt für die Art seiner Einlassung sowie für die Einschätzung seiner Persönlichkeit und damit für Umstände sein, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Würdigung und Prüfung der Frage, ob der Asylbewerber gute Gründe für eine Furcht vor Verfolgung zur Gewißheit des Gerichts dargetan hat, eine entscheidende Rolle spielen können (Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG 1 C 145.60 - DVBl. 1963, 145).
  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar allgemeine Erfahrungen und typische Geschehensabläufe bei der Feststellung der politischen Verfolgungsmotivation zu berücksichtigen (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 139; Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im …

    Denn auch solche aus anderen Verfahren übernommenen Feststellungen unterliegen in gleicher Weise dem Gebot des rechtlichen Gehörs(Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132;Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 - InfAuslR 1984, 22).

    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß ein zur mündlichen Verhandlung nicht erschienener Asylbewerber keinen Asylgrund habe(Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 1036.82 - InfAuslR 1984, 20).

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von …

    Unzureichend ist daher, soweit es die Feststellung von Tatsachen angeht, die bloße Bezugnahme auf andere Gerichtsentscheidungen, auch wenn das Verwaltungsgericht deren wesentlichen Inhalt wiedergibt und sich deren Entscheidungsfindung anschließt (vgl. BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82 -, InfAuslR 1983, 184 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132; BVerwG, 22.02.1983 - 9 C 860.82 -, NVwZ 1983, 738 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82 -, EZAR 630 Nr. 10 = InfAuslR 1984, 20; a.A. betr.
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