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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,215
BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90 (https://dejure.org/1991,215)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1991 - 9 C 105.90 (https://dejure.org/1991,215)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 (https://dejure.org/1991,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer Verfolgung - Einreise ins Bundesgebiet über sichere Drittstaaten - Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit außerhalb des erlernten akademischen Berufs - Beurteilungskriterien einer inländischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 109 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (90)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Diese Maßnahmen zielten und zielen dem Berufungsgericht zufolge nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die politische Gesinnung des Klägers zu 1 und damit auf ein asylerhebliches Merkmal (vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 [BVerwG 15.05.1990 - 9 C 17/89]).

    Das setzt voraus, daß er in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 , BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O., S. 146).

    Die Würdigung im Berufungsurteil, es "deute manches darauf hin, daß die Kläger in Afghanistan außerhalb des Einflußbereichs von Kabul einer existentiellen Gefährdung ausgesetzt wären" und es sei "schwerlich anzunehmen", daß man dort dem Lehrerberuf nachgehen könne, bringt nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (…vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Das setzt voraus, daß er in den dafür in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 , BVerwG…, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O., S. 146).

    Freilich muß sichergestellt sein, daß dem Asylsuchenden - wie es das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315) formuliert - in den verfolgungsfreien Gebieten keine anderen Nachteile drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Nach dem Tatsachenvortrag der Kläger, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich der Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), sind die Kläger im Juli 1986 unmittelbar bedroht gewesen, weil dem Kläger zu 1, nachdem er als vorbestrafter Regimegegner sein regimefeindliches Verhalten fortgesetzt hatte, die Verhaftung und in deren Gefolge harte Repressalien sowie besonders strenge Bestrafung gedroht hätten.

    Die Würdigung im Berufungsurteil, es "deute manches darauf hin, daß die Kläger in Afghanistan außerhalb des Einflußbereichs von Kabul einer existentiellen Gefährdung ausgesetzt wären" und es sei "schwerlich anzunehmen", daß man dort dem Lehrerberuf nachgehen könne, bringt nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. …und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Damit wird an die Erkenntnis angeknüpft, daß Beeinträchtigungen des Rechts auf unbehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341, 357; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Darüber hinaus hat der erkennende Senat in Betracht gezogen, daß neben der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz auch bereits gravierende Beeinträchtigungen der beruflichen Betätigung die Menschenwürde verletzen können, wie etwa das Verbot einer die Persönlichkeit des Betroffenen in besonderem Maße prägenden Berufsausübung oder die mit einer beruflichen Umsetzung verbundene gezielte Bloßstellung und Herabwürdigung des einzelnen (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 75).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Damit wird an die Erkenntnis angeknüpft, daß Beeinträchtigungen des Rechts auf unbehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung ein Asylrecht nur begründen, wenn sie so erheblich sind, daß sie sich als Eingriff in die Menschenwürde darstellen (BVerfGE 54, 341, 357; Senatsurteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 844.80 - DÖV 1983, 206).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Die Frage, ob am Ort einer innerstaatlichen Fluchtalternative die Gefahr eines Lebens unterhalb des Existenzminimums droht, darf nicht schon dann bejaht werden, wenn eine solche Gefahr nur im Bereich des Möglichen liegt (Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Es kommt vielmehr darauf an, ob der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei grundsätzlich generalisierender Betrachtung auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (vgl. Senatsurteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.04.1983 - 9 CB 12.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer asylrechtlich erheblichen politischen …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90
    Von einer derart schweren Beeinträchtigung kann jedoch in der Regel nicht die Rede sein, wenn die wirtschaftliche Existenz des Asylbewerbers durch eine andersartige zumutbare Beschäftigung gewährleistet ist (Beschluß vom 5. April 1983 - BVerwG 9 CB 12.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 45).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005 …

    Es kommt hinzu, dass der Kläger erwerbstätig sein kann, mithin von ihm im Regelfall erwartet werden darf, dass er sich entsprechend dem Durchschnitt der Bevölkerung nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten ein Auskommen sichern könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.4.1991 - 9 C 105/90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145;… Marx, a.a.O. RdNr. 64 f., m.w.N.).

    Auch sieht der Senat die für die Annahme der inländischen Fluchtalternative geforderte Erreichbarkeit (dazu BVerwG, Urteil vom 30.4.1991 - 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145) des Nordiraks nicht in Frage gestellt.

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …

    Ein verfolgungssicherer Ort bietet dem Ausländer das wirtschaftliche Existenzminimum danach grundsätzlich immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann (vgl. etwa Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145 = NVwZ-RR 1992, 109; Beschluss vom 24. März 1995 - BVerwG 9 B 747.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177 = NVwZ 1996, 85; Beschluss vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - ).

    Das ist nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - a.a.O.), oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ; Beschluss vom 3. August 1989 - BVerwG 9 B 266.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Rn. 575 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 145; Beschluss vom 24. März 1995 - 9 B 747.94 -, NWVBl. 1995, 381 = NVwZ 1996, 85.

    Rn. 682 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 145, S. 298, 300.

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