Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.09.2012 - 9 C 12.1910 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146
Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2012 - 9 C 12.1910
Rn. 19 Der fachlichen Beurteilung durch den Amtstierarzt kommt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ein besonderes Gewicht zu (so grundlegend BayVGH vom 20.1.2008 Az. 9 B 05.3136 u. 9 B 06.2992 ).
- VGH Bayern, 08.07.2019 - 23 CS 19.849
Richtiger Adressat einer tierschutzrechtlichen Anordnung
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Tierhaltung gemäß § 2 TierSchG soll damit erreicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2012 - 9 C 12.1910 - juris Rn. 17). - VG Bayreuth, 02.05.2014 - B 1 S 14.211
Tierschutzrechtliche Anordnung
Bei dem Amtstierarzt handelt es sich um einen - behördlichen - Sachverständigen, dessen Einschätzung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 27.9.2012 - 9 C 12.1910 m.w.N.) regelmäßig ein besonderes Gewicht zukommt und die grundsätzlich nur durch substantiiertes Gegenvorbringen zu entkräften ist. - VGH Bayern, 22.04.2014 - 9 C 13.1661
Tierschutzrechtliche Anordnung; Prozesskostenhilfe; Beschwerde
Der fachlichen Beurteilung durch den Amtstierarzt kommt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ein besonderes Gewicht zu (so grundlegend BayVGH B.v. 20.1.2008 Az. 9 B 05.3136 und 9 B 06.2992; B.v. 27.9.2012, Az. 9 C 12.1910). - VGH Bayern, 02.09.2013 - 9 ZB 12.2554
Tierschutz; Rinderhaltung; Trinkwasserversorgung; existenzvernichtende Wirkung
Bei dem Amtstierarzt handelt es sich um einen -behördlichen - Sachverständigen, dessen Einschätzung nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. zuletzt BayVGH B.v. 27.9.2012 Az. 9 C 12.1910 m.w.N.) regelmäßig ein besonderes Gewicht zukommt und die grundsätzlich nur durch substantiiertes Gegenvorbringen zu entkräften ist.
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