Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.2014 - 9 C 14.722 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anhörungsrüge; Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe; fehlende Darlegung einer möglichen Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 11 CE 11.1955
Anhörungsrüge; fehlende Darlegung einer möglichen Verletzung des rechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 9 C 14.722
Ein derartiges Vorbringen ist jedoch als solches nicht geeignet, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 91 Abs. 1 BV) darzutun (BayVGH, B.v. 31.8.2011 - 11 CE 11.1955). - VGH Bayern, 16.09.2011 - 8 CE 11.2192
Anhörungsrüge gegen Beschwerdeentscheidung zur Versagung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 9 C 14.722
Zwar besteht für das Anhörungsrügeverfahren im vorliegenden Fall kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO, weil es hier um eine (mögliche) Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe geht (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2011 - 8 CE 11.2192 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.03.2006 - 9 C 06.656
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2014 - 9 C 14.722
Neues Vorbringen, das zur Begründung der Beschwerde noch nicht vorgetragen wurde und deshalb bei der Entscheidung über die Beschwerde nicht berücksichtigt werden konnte, ist ebenfalls nicht geeignet, eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darzutun (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2006 - 9 C 06.656).
- LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15
Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge
Der Vortrag neuer Tatsachen, die in der mit der Anhörungsrüge beanstandeten gerichtlichen Entscheidung möglicherweise von Bedeutung sein hätten können, wenn sie bekannt gewesen wären, ist im Verfahren der Anhörungsrüge daher unbeachtlich (vgl. Bayer. LSG, Beschlüsse vom 07.11.2008, Az.: L 7 B 795/08 AS ER C, und vom 12.02.2009, Az.: L 7 B 863/08 AS ER C; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2011, Az.: 54/10; Beschluss des Senats vom 07.04.2014, Az.: L 15 SF 53/14; Bayer. Verwaltungsgerichtshof - VGH -, Beschluss vom 30.04.2014, Az.: 9 C 14.722).
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