Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände im Rahmen einer baurechtlichen Nachbarklage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände im Rahmen einer baurechtlichen Nachbarklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 22.10.2014 - AN 9 K 13.01688
- VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 9 C 13.1246
Beginn der Frist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
In Anlehnung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs geht der Senat in baurechtlichen Nachbarklageverfahren üblicherweise von einem Streitwert von 7.500,-- Euro aus (vgl. BayVGH, B.v. 7.10.2013 - 9 C 13.1246 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 04.12.2014 - 15 B 12.1450
Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Tätigwerden; Ermessensausübung; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Bei Verpflichtungsklagen auf bauaufsichtliches Einschreiten geht der Senat ebenfalls regelmäßig von einem Streitwert von 7.500,-- Euro aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris; siehe auch BayVGH, U.v. 4.12.2014 - 15 B 12.1450 - juris). - VGH Bayern, 28.05.2014 - 9 CS 14.84
Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen eines …
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Dies gilt auch, soweit sich der Nachbar gegen eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplans wendet (vgl. BayVGH, B.v. 28.5.2014 - 9 CS 14.84 - juris Rn. 27). - OVG Hamburg, 05.10.2011 - 4 So 79/11
Streitwert bei unzulässiger Klageerweiterung
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Dies gilt auch, wenn der ursprünglich anhängig gemachte Streitgegenstand - wie hier - im Wege einer zulässigen Klageänderung um einen zulässigen Streitgegenstand erweitert wurde (vgl. OVG Hamburg, B.v. 5.10.2011 - 4 So 79/11 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 22.08.2014 - 9 CE 14.1132
Einstweilige Anordnung; Baueinstellung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus VGH Bayern, 30.04.2015 - 9 C 15.489
Bei Verpflichtungsklagen auf bauaufsichtliches Einschreiten geht der Senat ebenfalls regelmäßig von einem Streitwert von 7.500,-- Euro aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris; siehe auch BayVGH, U.v. 4.12.2014 - 15 B 12.1450 - juris).
- VGH Bayern, 11.04.2018 - 15 C 18.750
Streitwert für Nachbarklage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten
Der Senat orientiert sich an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (…abgedruckt als Anhang in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014), weil die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ähnlich zu bewerten ist wie bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (…BayVGH, B.v. 8.7.2004 - 2 C 04.760 - juris Rn. 2;… B.v. 8.3.2007 - 1 ZB 06.898 - juris Rn. 22;… B.v. 3.4.2008 - 1 ZB 07.3115 - juris Rn. 18; B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3;… B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 10;… B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 16;… B.v. 8.3.2018 - 15 CE 17.2599 - juris Rn. 68). - VGH Bayern, 14.03.2016 - 15 ZB 16.168
Anforderungen an die substantiierte Darlegung von Berufungszulassungsgründen …
Der Verwaltungsgerichtshof orientiert sich bei der Streitwertfestsetzung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57 ff.), weil die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ähnlich zu bewerten ist wie bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (…BayVGH, B. v. 3.4.2008 - 1 ZB 07.3115 - juris Rn. 18 m. w. N.; B. v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 28.03.2023 - 9 C 23.21
Erfolglose Beschwerde gegen Festsetzung des Streitwerts durch Gericht
In beiden Fallkonstellationen beruht sie auf dem Wunsch, von Beeinträchtigungen, die von einer baulichen Anlage oder von deren Nutzung ausgehen, verschont zu bleiben (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3;… B.v. 4.1.2021 - 15 C 20.2948 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- VGH Bayern, 29.09.2020 - 9 C 20.1865
Festsetzung des Streitwerts bei Klage gegen Bauvorbescheid
Rn. 4 Werden mehrere Anträge mit selbständiger Bedeutung gestellt, so werden die Werte nach Nr. 1.1.1 des Streitwertkatalogs 2013 addiert, wenn die Streitgegenstände jeweils einen selbständigen wirtschaftlichen Wert oder einen selbständigen materiellen Gehalt haben (§ 39 GKG; vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 01.08.2019 - 9 C 19.1331
Unberücksichtigung des Arbeitsafwandes eine Gerichts bei Streitwertfestsetzung
Sollten diesen Verfahren Verpflichtungsklagen auf bauaufsichtliches Einschreiten zugrunde gelegen haben, geht der Senat auch bei solchen Klagen regelmäßig von einem Streitwert von 7.500 Euro aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1020
Kostenentscheidung nach Erledigterklärung und Kostenübernahmeerklärung
Der Senat orientiert sich bei der Streitwertfestsetzung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57 ff.), weil die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ähnlich zu bewerten ist wie bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (…BayVGH, B. v. 3.4.2008 - 1 ZB 07.3115 - juris Rn. 18 m. w. N.; B. v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3;… B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 26.04.2016 - 9 C 16.669
Streitwert in baurechtlicher Nachbarklage
Im Übrigen geht der Senat auch bei solchen Klagen regelmäßig von einem Streitwert von 7.500 Euro aus (vgl. BayVGH, B. v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3 m. w. N.). - VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 C 15.2337
Streitwertbeschwerde gegen die Erteilung eines Bauvorbescheids
In Anlehnung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs geht der Senat in baurechtliche Nachbarklagen üblicherweise von einem Streitwert von 7.500,- Euro aus (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3). - VG München, 12.01.2018 - M 9 E 17.4123
Bauaufsichtliches Einschreiten, Abstandsfläche
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 9.7.1 und Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 2013, Beilage 2; für den Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten eines Nachbarn ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs derselbe Streitwert anzusetzen wie bei der Nachbarklage gegen die Baugenehmigung (z.B. B.v. 30.04.2015 - 9 C 15.489 - juris Rn. 3).
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