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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.04.1981 - 9 C 2.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,14027
BVerwG, 01.04.1981 - 9 C 2.81 (https://dejure.org/1981,14027)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.1981 - 9 C 2.81 (https://dejure.org/1981,14027)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 1981 - 9 C 2.81 (https://dejure.org/1981,14027)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Revision - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Verstoß gegen Soll-Vorschrift

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 01.04.1981 - 9 C 2.81
    Dabei genügt die bloße Behauptung eines dieser Mängel, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]), noch nicht, um einem Beteiligten eine ihm sonst verschlossene Revision zu eröffnen.
  • VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480

    Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt

    Rn. 95 Nach Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 16.9.1981, 9 C 1/81, 9 C 2/81, DVBl. 1982, 72 ff.) sind solche vom Baugesetzbuch nicht geregelte und damit auch nicht ausgeschlossene (…vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 21 RdNr. 52) Vereinbarungen über Vorauszahlungen auf die künftige Erschließungsbeitragspflicht grundsätzlich zulässig, wenn sie den ausdrücklichen oder sinngemäßen Vorbehalt enthalten, dass die endgültige Abrechnung auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes (bzw. Baugesetzbuches) und der dann geltenden Satzung durch Erlass eines Beitragsbescheides unberührt bleiben soll, d.h. derartige Verträge werden als zulässig erachtet, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - die Vereinbarung enthalten, dass die Vorauszahlungen mit den endgültigen Beträgen zu verrechnen seien und dass die Abrechnung nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen durch Erteilung entsprechender Bescheide und Rechnungen stattfindet.
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