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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2673
BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94 (https://dejure.org/1995,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 9 C 277.94 (https://dejure.org/1995,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 9 C 277.94 (https://dejure.org/1995,2673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Asyl - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Geltendmachung von Abschiebungshindernissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1993 - 9 C 41.92

    Ausreisefrist - Bestandteil einer Verfügung - Aufschiebende Wirkung des …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94
    Durch Zeitablauf erledigt hat sich lediglich die Fristbestimmung, die der Kläger infolge der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht befolgen mußte; dies hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Ablaufs einer nach altem Recht bestimmten Ausreisefrist wegen aufschiebender Wirkung der Klage bereits entschieden (vgl. Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - unter Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1, rwid Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94
    Durch Zeitablauf erledigt hat sich lediglich die Fristbestimmung, die der Kläger infolge der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht befolgen mußte; dies hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Ablaufs einer nach altem Recht bestimmten Ausreisefrist wegen aufschiebender Wirkung der Klage bereits entschieden (vgl. Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - unter Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1, rwid Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 284.82

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 277.94
    Durch Zeitablauf erledigt hat sich lediglich die Fristbestimmung, die der Kläger infolge der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts nicht befolgen mußte; dies hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Ablaufs einer nach altem Recht bestimmten Ausreisefrist wegen aufschiebender Wirkung der Klage bereits entschieden (vgl. Urteil vom 8. März 1993 - BVerwG 9 C 41.92 - unter Hinweis auf das Urteil vom 16. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 284.82 - Buchholz 402.25 § 27 AsylVfG Nr. 1, rwid Urteil vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …

    Die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sowie die Duldungsgründe nach § 55 AuslG waren also bereits im Rahmen der Verfügung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG a.F. zu überprüfen und damit Gegenstand von Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz auch dann, wenn sie nicht nur durch Anfechtung der Abschiebungsandrohung, sondern auch im Wege des Anspruchs auf Erteilung einer Duldung geltend gemacht wurden (Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in § …

    Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" im Sinne des § 32 Abs. 1 AsylVfG 1991, der die Zulassung der Berufung regelte, waren u.a. in § 30 AsylVfG 1991 genannten, also die in der "Verbundklage" zusammengefaßten Klagebegehren sowohl hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesamts über Asyl und Abschiebungsschutz als auch die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde einschließlich der darin enthaltenen Entscheidung über Abschiebungshindernisse oder Duldungsgründe nach den §§ 53 und 55 AuslG (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - = Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1 und - BVerwG 9 C 388.94 - zur Auslegung des Begriffs "Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz" in § 78 AsylVfG bei Anwendung von Übergangsrecht).
  • BVerwG, 11.08.1998 - 9 B 664.97

    Aussetzung der Abschiebung - Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und …

    Allerdings weicht das Berufungsurteil von dem Urteil des Senats vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - (Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1) ab.

    Im Hinblick darauf, daß die Erfolglosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde trotz der Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 28. März 1995 (a.a.O.) zur Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt, sieht sich der Senat zu dem Hinweis veranlaßt, daß danach etwaige, auch zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in der Person der Kläger bei Vollzug der Abschiebung von ihnen geltend gemacht werden können und von der Ausländerbehörde geprüft werden müssen, da sie nicht Gegenstand richterlicher Kontrolle durch das Berufungsgericht waren.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 9 PKH 190.97

    Aussetzung der Abschiebung - Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und …

    Allerdings weicht das Berufungsurteil von dem Urteil des Senats vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - (Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1) ab.

    Im Hinblick darauf, daß die Erfolglosigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde trotz der Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 28. März 1995 (a.a.O.) zur Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs führt, sieht sich der Senat zu dem Hinweis veranlaßt, daß danach etwaige, auch zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse in der Person der Kläger bei Vollzug der Abschiebung von ihnen geltend gemacht werden können und von der Ausländerbehörde geprüft werden müssen, da sie nicht Gegenstand richterlicher Kontrolle durch das Berufungsgericht waren.

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe, …

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  • BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen betreffend die Auslegung der …

    Denn in den sogenannten Altfällen, in denen die Ausländerbehörde nach § 28 AsylVfG a.F. für den Erlaß der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zuständig ist, ist das Nichtbestehen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für diese Maßnahmen (Urteil des Senats vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - AuAS 1995, 161).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 35.97

    Asylverfahrensrecht - Rechtsfolgen einer auf Erteilung einer Duldung gerichtete …

    Die auf Erteilung einer Duldung gerichtete Verpflichtungsklage hat übergangsrechtlich eine Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz nur dann begründet, wenn sie mit der Anfechtung der das Asylverfahren abschließenden Abschiebungsandrohung nach altem Recht verbunden ist (Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 1 B 471.02

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Umfassende Erörterung aller …

    Das ist mit dem Bescheid vom 19. Januar 1994 geschehen (vgl. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1 = AuAS 1995, 161).
  • BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 487.00

    Vorliegen von Abschiebungshindernissen - Hauptantrag auf die Anerkennung als …

    Über diese Fragen war in den Altfällen vielmehr, wie der Senat bereits entschieden hat, inzident im Rahmen der Anfechtung der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 AsylVfG 1991 zu befinden, also in dem ausländerrechtlichen Teil der Verbundklage (gerichtet gegen die beklagte Ausländerbehörde oder deren Rechtsträger; vgl. Urteil vom 28. März 1995 - BVerwG 9 C 277.94 - Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1; Beschluss vom 4. Juni 1998 - BVerwG 9 B 429.98 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 21 A 3015/96

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit …

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.03.1995 - 9 C 277.94 -, Buchholz 402.25 § 78 AsylVfG Nr. 1 S. 3.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer …

  • BVerwG, 28.03.1995 - 9 C 388.94

    Antrag auf Asyl durch libanesische Staatsangehörige - Gefahr einer politischen …

  • BVerwG, 20.01.2000 - 9 B 469.99
  • BVerwG, 28.11.1997 - 1 C 29.97

    Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 78 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - …

  • BVerwG, 12.02.1997 - 9 B 716.96

    Zulassung einer Revision

  • VG Bayreuth, 08.09.2009 - B 1 K 07.661

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde nach altem Recht

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1995 - A 13 S 415/95

    Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80 - Vollzug einer Abschiebung bzw …

  • BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 37.97

    Zurückverweisung - Vorbehalt - Aufhebung - Mangel

  • BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 36.97

    Zurückverweisung - Vorbehalt - Mangel - Vorbehalt des Gesetzes

  • BVerwG, 18.12.1997 - 1 C 34.97

    Zurückverweisung - Vorbehalt - Mangel - Vorbehalt des Gesetzes

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