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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1980 - 9 C 3/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,33897
OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1980 - 9 C 3/79 (https://dejure.org/1980,33897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.1980 - 9 C 3/79 (https://dejure.org/1980,33897)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - 9 C 3/79 (https://dejure.org/1980,33897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Ermessensausübung; Flurbereinigungsgericht; Masseland; Verwertung

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Masseland/Verwertung; Flurbereinigungsgericht/Ermessensausübung

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1980 - 9 C 3/79
    Diese Befugnis ist jedoch nur für den Fall eingeräumt, daß die Anfechtungsklage wegen Rechtswidrigkeit des angegriffenen Flurbereinigungsplanes zum Erfolge führt (vergleiche BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1978 - V C 16.76 - als Leitsatz in DÖV 1979, Seite 836).
  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 13 A 18.1902

    Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks

    Eine an der Höhe des Geldgebots orientierte Entscheidung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, da es im Zuteilungsverfahren nach § 54 Abs. 2 FlurbG nicht in erster Linie auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises, sondern vielmehr auf die Erreichung agrarstruktureller Zielsetzungen ankommt (OVG RhPf, U.v. 4.6.1980 - 9 C 3/79 - RdL 1980, 293).

    Denn nach der Rechtsprechung der Flurbereinigungsgerichte haben Vollerwerbs- und Nebenerwerbslandwirte bei der Vergabe von Masseland nach § 54 Abs. 2 FlurbG Vorrang vor sonstigen Bietern (…vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2002 - 13 A 00.445 - RdL 2003, 209 - juris Rn. 17; OVG RhPf, U.v. 4.6.1980 - 9 C 3/79 - RdL 1980, 293 - RzF 18 zu § 54 Abs. 2 FlurbG).

    Vielmehr gilt, dass die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen der agrarstrukturellen Abwägung nach § 54 Abs. 2 FlurbG die Grundvoraussetzung für die Zuteilung von Masseland ist (…vgl. vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2002 - 13 A 00.445 - RdL 2003, 209 - juris Rn. 17; OVG RhPf, U.v. 4.6.1980 - 9 C 3/79 - RdL 1980, 293 - RzF 18 zu § 54 Abs. 2 FlurbG).

    Die Zweckbindung des § 54 Abs. 2 FlurbG lässt sich mit einer Zuteilung von Masseland an Verpächter nicht erreichen (…vgl. BayVGH, U.v. 7.5.2002 - 13 A 00.445 - RdL 2003, 209 - juris Rn. 17; OVG RhPf, U.v. 4.6.1980 - 9 C 3/79 - RdL 1980, 293 - RzF 18 zu § 54 Abs. 2 FlurbG; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.12.1980 - 5 B 109.79 - Buchholz 424.01 zu § 54 FlurbG).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 7 S 1428/06

    Selbstbindung der Verwaltung; Masseland/Verwertung; Masseland/Vergabeverfahren; …

    Es kann aber darüber hinaus - wie im vorliegenden Fall - auch darin bestehen, dass bereits mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe Festsetzungen getroffen werden, die mit der - zukünftigen - konkreten Ermessensentscheidung der Behörde unmittelbar in sachlichem Zusammenhang stehen (vgl. Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 4.6.1980 - 9 C 3/79 -, RdL 1980, 293 <=RzF - 18 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG>).

    Daher dürfte die Vergabe allein nach der Höhe des Angebots ohne Rücksicht auf die sonstigen - agrarstrukturellen - Verhältnisse unzulässig sein, da es nicht in erster Linie auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises, sondern vielmehr auf die Erreichung agrarstruktureller Zielsetzungen ankommt (vgl. Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 4.6.1980 a.a.O.; s. a. Urteil vom 31.8.1961 - 3 C 21/61 - RdL 1962, 216 <=RzF - 1 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG> ).

    Jedoch gilt dies auch im Fall des § 59 Abs. 2 FlurbG nur dann, wenn der Flurbereinigungsplan - in dem bzw. in dessen Nachtrag die Masselandzuteilung letztlich erfolgt - rechtswidrig ist und es gilt, eine Zurückverweisung an die Flurbereinigungsbehörde zu vermeiden (vgl. Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 4.6.1980 a.a.O.;… Seehusen/Schwede, FlurbG, Kommentar, 7. Aufl., § 54 Rn.16).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12

    Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen

    Da die Modalitäten des Verfahrens gesetzlich nicht geregelt sind, kann die Flurbereinigungsbehörde hierfür Vergaberichtlinien festlegen und damit vorab ihre Ermessensausübung ( § 40 LVwVfG ) unter Beachtung des in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommenden Gleichbehandlungsgrundsatzes (sachgerecht) binden (…vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 26.04.2010, a.a.O.; FlurbG Koblenz, Urt. v. 04.06.1980 - 9 C 3/79 -, RzF - 18 - zu § 54 FlurbG;… Senatsurt. v. 22.07.2008, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 9 C 10103/18

    Flurbereinigung: Vergabe von Masseland an einen Naturschutzverband zum Nachteil …

    Das Flurbereinigungsgericht prüft gemäß § 138 Abs. 1 FlurbG i.V.m. § 114 Satz 1 VwGO, ob die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen nicht in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OVG RP…, Urteil vom 24. Januar 2017 - 9 C 10387/16.OVG -, RdL 2017, 164 und juris, Rn. 24 ; Urteil vom 4. Juni 1980 - 9 C 3/79 -, RdL 1980, 293 und RzF Nr. 18 zu § 54 Abs. 2 FlurbG).
  • VGH Bayern, 07.05.2002 - 13 A 99.3722

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Flurbereinigungsplans; …

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.1991 - 9 C 12184/90

    Masseland/Verwertung

    Offensichtlich unter diesem Gesichtspunkt sind bisher zutreffend in der Verwaltungspraxis der Flurbereinigungsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz schon immer bei der Vergabe von Masseland Mindestgebote festgesetzt worden, um auf diese Weise sicherzustellen, daß für den Landverlust der Teilnehmer angemessene Geldausgleiche erzielt werden (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 04.06.1980 = RdL 1980 S. 293 = RzF - 18 - zu § 54 Abs. 2 FlurbG).
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 13 A 09.2474

    Vergabe von Masseland an einen Nebenerwerbsbetrieb

    Dass der Beigeladene nach eigenen Angaben im Unterschied zum Kläger kein Haupterwerbslandwirt, sondern Nebenerwerbslandwirt ist, kann agrarstrukturell nicht den Ausschlag geben (dazu, dass ein landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb "aufstockungswürdig" sein kann, vgl. OVG RhPf vom 4.6.1980 RdL 1980, 293/295).
  • VGH Bayern, 07.05.2003 - 13 A 00.445

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Flurbereinigungsplans; …

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  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.1888

    Flurbereinigungsverfahren - Vergabe von Masseland - Abweichung von …

    Eine an der Höhe des Geldgebots orientierte Entscheidung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, da es im Zuteilungsverfahren nach § 54 Abs. 2 FlurbG nicht in erster Linie auf die Erzielung eines möglichst hohen Preises, sondern vielmehr auf die Erreichung agrarstruktureller Zielsetzungen ankommt (OVG RhPf vom 4.6.1980 RdL 1980, 293).
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