Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren - Ausweisungshindernisse - Abschiebungshindernisse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 29.10.1985 - 18 K 10.922/82
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1986 - 19 A 10034/86
- BVerwG, 14.01.1987 - 9 C 3.87
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Zur Frage, nach Maßgabe welcher Sach- und Rechtslage eine im asylrechtlichen Verfahren ergangene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG verwaltungsgerichtlich zu prüfen ist (wie Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 -).Ein solches Hindernis steht nicht anders als ein Hindernis aus humanitären Gründen (vgl. dazu Urteil vom heutigen Tage BVerwG 9 C 254.86) dem Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zwingend entgegen.
- BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 5.85
Klageverbund - Bundesamt - Ausländerbehörde - Klagetrennung - Asylbewerber - …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Zwar trifft es zu, daß § 30 Satz 3 AsylVfG die Trennung eines Klageverbundes nach Satz 1 und 2 dieser Vorschrift ausschließt und daß die dennoch vom Berufungsgericht vorgenommene Trennung der Verfahren daher rechtswidrig war (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 5.85 - Buchholz 402.25 § 30 AsylVfG Nr. 1).Das Verbundverfahren liegt demnach seinerseits im Interesse der Koordinierung und der Beschleunigung des durch die Asylablehnung ausgelösten Rechtsstreits sowie der Entlastung der mit Asylrechtssachen befaßten Verwaltungsgerichte (Beschluß vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 5.85 - Buchholz 402.25 § 30 AsylVfG Nr. 1 ).
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Für das Asylrecht kann in diesem Zusammenhang nichts anderes gelten, als was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des allgemeinen Ausländerrechts für das Verhältnis zwischen unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügung und nachträglich im Anfechtungsprozeß gegen die Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung entstandenen Ausweisungshindernisse gilt: Sie sind zunächst bei der Ausländerbehörde geltend zu machen und erforderlichenfalls durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage bzw. durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verwirklichen (vgl. z.B. Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]und vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 7 ).
- BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 19.79
Abschiebung - Zuständige Ausländerbehörde - Ausweisungsverfügung - Anfechtung der …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Für das Asylrecht kann in diesem Zusammenhang nichts anderes gelten, als was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des allgemeinen Ausländerrechts für das Verhältnis zwischen unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügung und nachträglich im Anfechtungsprozeß gegen die Abschiebungsandrohung oder Abschiebungsanordnung entstandenen Ausweisungshindernisse gilt: Sie sind zunächst bei der Ausländerbehörde geltend zu machen und erforderlichenfalls durch Verpflichtungs- oder Bescheidungsklage bzw. durch Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes zu verwirklichen (vgl. z.B. Urteile vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 82.76 - BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]und vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 19.79 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 7 ). - BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines bestehenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z.B. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112 und 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74], vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81] und vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 42/80]). - BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines bestehenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z.B. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112 und 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74], vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81] und vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 42/80]). - BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines bestehenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z.B. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112 und 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74], vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81] und vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 42/80]). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Nur in diesem Rahmen ist tendenziell davon auszugehen, daß es bei der Anfechtung eines bestehenden Verwaltungsaktes grundsätzlich auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, bei einem mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Leistungsanspruch auf diejenige im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz ankommt (vgl. z.B. Urteile vom 30. Oktober 1969 - BVerwG 8 C 112 und 115.67 - BVerwGE 34, 155 , vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [BVerwG 21.05.1976 - IV C 80/74], vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 14.81 - BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81] und vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 [BVerwG 18.05.1982 - 7 C 42/80]). - BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Die Ausländerbehörde soll um des Zieles einer möglichst raschen Entscheidung willen ihre Maßnahme allein auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse treffen und von weiteren Ermittlungen durch Anhörung des Ausländers absehen (dazu, daß dies verfassungsrechtlich unbedenklich ist, vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3 und Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2). - BVerwG, 22.11.1983 - 9 C 1068.82
Festsetzung der Ausreisefrist - Begründung der FestsetzungVersagung rechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet und hat dabei grundsätzlich nicht dem Ergebnis einer ihr aufgetragenen eigenen aufenthaltsrechtlichen Prüfung zu folgen, sondern der asylversagenden Entscheidung des Bundesamtes (vgl. Urteil vom 22. November 1983 - BVerwG 9 C 1068.82 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 4). - BVerwG, 04.02.1982 - 9 B 2569.81
Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit einer Beschleunigung des …
- BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 3.83
Ausreisefrist - Nachträgliche Duldungen - Dauer des Asylrechtsstreits - …
- BVerwG, 14.05.1986 - 1 C 23.85
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Erfolglose Asylbewerber - Asylbescheid
- BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R
Steht der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 7 Absatz 1 SGB …
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die neuen Verfahrensregeln heranzuziehen sind, richtet sich aber vor allem nach dem Inhalt der jeweiligen Regelung (…zur Maßgeblichkeit des materiellen Rechts vgl zB BSG Urteil vom 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R - BSGE 124, 266 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 33, RdNr 21 mwN; BVerwG Urteil vom 3.11.1987 - 9 C 3/87 - juris RdNr 10). - VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; …
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, und - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30).Rn. 9 Dem Erlaß der Abschiebungsandrohung stand im insoweit ebenfalls maßgeblichen damaligen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -) auch - worauf die Beschwerde allein abhebt - kein Abschiebungshindernis i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG in bezug auf den Heimatstaat des Antragstellers zu 1) entgegen, so daß dieser mich nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 AuslG in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich ausgenommen werden mußte.
Einer dahingehenden Prüfung des als "kleines Asyl" bezeichneten Abschiebungsschutzes aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG - i.V.m. Art. 33 GK - bedarf es zwar nicht nur bei der mit einer Ausreiseaufforderung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG verbundenen Abschiebungsandrohung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30, und Hess. VGH, Beschluß vom 16. Dezember 1987 - 12 TE 1991/87 -, jeweils m.w.N.), sondern auch bei Abschiebungsandrohungen, die - wie hier - auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 AsylVfG ergehen (Hess. VGH, Beschluß vom 5. Februar 1988 - 10 TH 14/88 -).
- BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines …
Richtig ist allerdings der Ansatz des Verwaltungsgerichts, daß eine Abschiebungsandrohung nicht ergehen darf, wenn zu dem vorgesehenen Zeitpunkt eine Abschiebung nicht zulässig ist, sei es, daß der Ausländer nicht ausreisepflichtig ist oder einen Abschiebungsgrund nicht erfüllt, sei es, daß ihr ein Abschiebungshindernis (z.B. § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG) entgegensteht, was auch dann der Fall sein kann, wenn die Behörde aufgrund ihrer Verwaltungspraxis dem Ausländer gegenüber verpflichtet ist, seinen weiteren Aufenthalt zu dulden (vgl.Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 3.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 12 ).
- VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87
Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der …
Wenn nämlich die Voraussetzungen des auch als "kleines Asyl" bezeichneten Abschiebungsschutzes aufgrund dieser Vorschrift in Betracht kommen, hat die Ausländerbehörde deren Vorliegen vor Erlaß einer Abschiebungsandrohung gegenüber einem Ausländer, der sich auf eine politische Verfolgung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG beruft, zu prüfen, zumal sie anders auch ihren Verpflichtungen aus § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AuslG nicht nachzukommen vermag (vgl. dazu allgemein: BVerfG-Richterausschuß, EZAR 221 Nr. 10 = NJW 1981, 1896 = BayVBl. 1981, 529; BVerfGE 60, 253 = EZAR 610 Nr. 14 S. 33; BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1 S. 10; BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18 S. 10; BVerwGE 67, 184 ; BVerwG, EZAR 630 Nr. 175 S. 5 = DVBl. 1985, 956; BVerwG, EZAR 201 Nr. 9 S. 8 insoweit nicht in BVerwGE 74, 226 abgedruckt; Ue. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, und - 9 C 3.87 - Bay. VGH, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243; GK-AsylVfG, RdNrn.Dabei braucht hier nicht entschieden zu werden, ob bei der gerichtlichen Überprüfung einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG; auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Behördenentscheidung (so BVerwG, U. v. 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 u. U. v. 03.11.1987 - 9 C 3.87 -) oder der Gerichtsentscheidung (so Bay. VGH, U. v. 15.05.1986 - 24 B 84 C.704 -, EZAR 221 Nr. 27 = InfAuslR 1986, 243) abzustellen und ob dabei in Betracht zu ziehen ist, daß die Anerkennung der Klägerin zu 1) als Asylberechtigte im Klagewege anders als in dem Ablehnungsbescheid vom 27.03.1986 unter Umständen deshalb abgelehnt werden könnte, weil sie bereits im Sudan vor politischer Verfolgung sicher war; denn die von der Beschwerde angeführte Rechtsfrage ist auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn angenommen wird, daß die ausländerbehördliche Ausreiseaufforderung mangels Berücksichtigung der sich unter Umständen aus § 14 Abs. 1 AuslG ergebenden Abschiebungshindernisse rechtswidrig ist.
- BVerwG, 11.08.1998 - 9 B 664.97
Aussetzung der Abschiebung - Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und …
Hierin sieht die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 und BVerwG 9 C 3.87 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nrn. 11 und 12).In der Sache BVerwG 9 C 3.87 hat der Senat entschieden, "daß die Ausländerbehörde auch bei ihrer Entscheidung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG Ausweisungs- und/oder Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen hat" (…a.a.O. S. 10).
- BVerwG, 11.08.1998 - 9 PKH 190.97
Aussetzung der Abschiebung - Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung und …
Hierin sieht die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 und BVerwG 9 C 3.87 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nrn. 11 und 12).In der Sache BVerwG 9 C 3.87 hat der Senat entschieden, "daß die Ausländerbehörde auch bei ihrer Entscheidung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG Ausweisungs- und/oder Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen hat" (…a.a.O. S. 10).
- BVerwG, 10.04.1997 - 9 B 84.97
Zulassung der Revision wegen Divergenz - Zulassung der Revision bei nicht …
Die Beschwerde beruft sich auf den Revisionszulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO: Das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 3.87 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 12) ab.Daß die Ausführungen, wonach ein ministerieller Duldungserlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG a.F. entgegensteht, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1987 (a.a.O.) nicht tragen, folgt aus dem Entscheidungsergebnis und den - in der Fundstelle bei Buchholz allerdings nicht vollständig abgedruckten - Entscheidungsgründen auf S. 12 des Urteils.
- VGH Hessen, 20.03.1989 - 12 UE 2192/86
Asylrecht Türkei: syrisch-orthodoxe Christen; Fehler im Verfahren vor dem …
Die Bescheide der Beklagten zu 2), für deren gerichtliche Überprüfung allein auf den Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt ihres Erlasses abzustellen ist und die mithin durch nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage nicht berührt werden (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254, 86 --, BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29, u. - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87 -), erweisen sich auch im übrigen als rechtmäßig. - VGH Hessen, 30.03.1992 - 12 UE 1631/86
Zur Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - inländische Fluchtalternative
Im übrigen ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der ausländerrechtlichen Verfügung allein auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides abzustellen (BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29, - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30). - VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86
Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
Die Asylverpflichtungsklage und die Anfechtungsklage gegen die Ausreiseaufforderung sind nämlich trotz der durch § 30 AsylVfG vorgeschriebenen objektiven Klagehäufung unabhängig voneinander zu beurteilen (BVerwG, 11.04.1989 -- 9 C 60.88 --, EZAR 631 Nr. 7 = NVwZ 1989, 772); das Gesetz verlangt lediglich eine Verhandlung und Entscheidung in einem gemeinsamen Verfahren, nicht aber eine vom Ergebnis her gleiche Entscheidung (BVerwG, 03.11.1987 -- 9 C 3.87 --, EZAR 221 Nr. 30). - VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 161/87
Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 1 A 89/92
Asylbewerber; Ausreise; Politische Verfolgung; Rechtmäßigkeit einer …
- BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung
- BVerwG, 12.04.1994 - 9 B 493.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abschiebung eines an einer …
- VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …
- BFH, 13.07.1995 - VII R 3/95
Abgrenzung zwischen Abgabenbefreiungen und Abgabenvergütungen und …
- VGH Hessen, 29.11.1988 - 12 D 6221/88
Örtlich zuständige Ausländerbehörde - Voraussetzungen einer öffentlichen …
- VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 D 6278/88
Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung nach Anordnung der …
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen …
- BVerwG, 10.11.1987 - 9 C 2.87
Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der letzten behördlichen Entscheidung für die …
- VG Ansbach, 26.01.1993 - AN 12 K 92.34048
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags und eine mit Abschiebungsandrohung …
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