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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.02.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2733
BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,2733)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,2733)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,2733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Asylberechtigter - Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab bei der Prognose künftiger Verfolgungswiederholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Nach den in der Rechtsprechung des Senats zur Vorverfolgteneigenschaft wegen früherer Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätzen, die dem Berufungsgericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung freilich noch nicht bekannt waren, führt eine Gruppenverfolgung bei allen von ihr Betroffenen zur Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs an die Prognose künftiger Verfolgungswiederholung, wobei jeder von der Regelvermutung erfaßte Gruppenangehörige ohne Rücksicht darauf als vorverfolgt anzusehen ist, ob sich die Verfolgungsmaßnahmen in seiner Person verwirklicht hatten (Senatsurteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - InfAuslR 1988, 194 = Dok.Ber.

    Der vom Berufungsgericht aus diesem Beweisergebnis in rechtlicher Hinsicht gezogene Schluß, daß eine Schutzverweigerung des pakistanischen Staates gegen Übergriffe der orthodoxen Moslems in überschaubarer Zukunft ausgeschlossen ist und die Ahmadis damit vor religiöser Verfolgung durch Dritte sicher sind, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann einem Asylbewerber, der bereits einmal politische Verfolgung erlitten hat, die Rückkehr in den Heimatstaat nur zugemutet werden, wenn er dort vor erneuter Verfolgung hinreichend sicher ist; deshalb muß er schon dann als Asylberechtigter anerkannt werden, wenn an seiner künftigen Sicherheit vor Verfolgung ernsthafte Zweifel bestehen (stand. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    In rechtlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Asylerheblichkeit zutreffend darauf abgehoben, ob der Staat sich bei Maßnahmen, die in die Religionsfreiheit eingreifen, seiner Ordnungsaufgabe gemäß auf die Außensphäre, also den Bereich der Öffentlichkeit, beschränkt und nicht in den internen Bereich der Glaubensgemeinschaft und ihrer Angehörigen übergreift (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478 und 962/86 - BVerfGE 76, 143 - Ahrnadiyya II; Senatsurteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 und 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 31 und 41).

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) und seither wiederholt (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Mai 1988 - 2 BvR 1377/87) in gleichgelagerten Fällen die Ermittlungen zu Inhalt und Reichweite der pakistanischen Strafbestimmungen vom 26. April 1984 nach Art und Umfang als unzureichend beanstandet.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Da die Revision keine Aufklärungsrüge erhoben hat und auch die Verletzung von Beweiswürdigungsregeln weder gerügt noch sonst ersichtlich ist, insbesondere von einer denkgesetzlich unmöglichen Schlußfolgerung (BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]) nicht die Rede sein kann, ist der Senat auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen auf die materiellrechtliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt.
  • BVerwG, 26.07.1988 - 9 C 51.87

    Asylrechtsstreit - Sachverhaltsermittlung - Nachprüfung - Ahmadi - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Zu den Anforderungen an die Verfolgungswiederholungsprognose - hier betreffend die Gefährdung von Ahmadis in Pakistan (wie Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Diese Hinweise entsprechen der auch vom Senat in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Pflicht der Tatsachengerichte zu umfassender Sachverhaltsermittlung (§ 86 Abs. 1 VwGO) im Asylanerkennungsstreit (vgl. BVerwGE 67, 195 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82]).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Da das Berufungsgericht ferner nicht - wozu auch kein Anlaß bestand - in Zweifel gezogen hat, daß der Kläger seinen Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, die von der früheren Verfolgungssituation zumindest mitbeeinflußt waren (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175), und das Erfordernis der Gleichartigkeit von früherer und jetzt befürchteter, jeweils religiös motivierter Verfolgung ebenfalls erfüllt ist (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250), muß das Asylbegehren des Klägers nach dem für Vorverfolgte geltenden Maßstab beurteilt werden.
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Wenn aber ungeklärt ist, wie die pakistanische Justiz die neue Strafbestimmung handhaben wird, dann lassen sich diese Zweifel schwerlich als "entfernt liegend" und damit auch bei Vorverfolgten als nicht relevant vernachlässigen (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylvfG Nr. 37).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 13.87

    Asylrecht - Fluchtalternative - Syrich-orthodoxe Christen - Türkei

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Des weiteren stehen auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative vor den Nachstellungen orthodoxer Mullahs aus dem Heimatbezirk des Klägers, die der Kläger für Versuche verantwortlich macht, ihn wirtschaftlich zu ruinieren, mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. Senatsurteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 13.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 72 und vom 9. Februar 1988 - BVerwG 9 C 55.87 - Dok.Ber.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    In rechtlicher Hinsicht hat das Berufungsgericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Asylerheblichkeit zutreffend darauf abgehoben, ob der Staat sich bei Maßnahmen, die in die Religionsfreiheit eingreifen, seiner Ordnungsaufgabe gemäß auf die Außensphäre, also den Bereich der Öffentlichkeit, beschränkt und nicht in den internen Bereich der Glaubensgemeinschaft und ihrer Angehörigen übergreift (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478 und 962/86 - BVerfGE 76, 143 - Ahrnadiyya II; Senatsurteile vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 16.85 und 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 31 und 41).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1988 - 9 C 3.88
    Da das Berufungsgericht ferner nicht - wozu auch kein Anlaß bestand - in Zweifel gezogen hat, daß der Kläger seinen Heimatstaat aus Gründen verlassen hat, die von der früheren Verfolgungssituation zumindest mitbeeinflußt waren (vgl. Senatsurteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 107.84 - BVerwGE 71, 175), und das Erfordernis der Gleichartigkeit von früherer und jetzt befürchteter, jeweils religiös motivierter Verfolgung ebenfalls erfüllt ist (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - BVerwGE 65, 250), muß das Asylbegehren des Klägers nach dem für Vorverfolgte geltenden Maßstab beurteilt werden.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung - …

  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 55.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative

  • BVerwG, 23.06.1989 - 9 C 51.88

    Einschränkungen der Religionsfreiheit - Gefahr einer politischen Verfolgung

    Ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die im April 1984 in das pakistanische Strafgesetzbuch eingefügten Bestimmungen der Nrn. 298 b und c PPC ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt und seien deshalb asylrechtlich irrelevant, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinen Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 -), bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • VGH Hessen, 23.06.1989 - 10 UE 967/84

    Ahmadi, Pakistan; vorübergehende Rückkehr in den Verfolgerstaat

    Der Kläger ist deshalb auch im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 1988 (BVerwG 9 C 51.87, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 90 = NVwZ 1989, 69) und vom 15. August 1988 (BVerwG 9 C 3.88) als vorverfolgt anzusehen.
  • VGH Hessen, 28.04.1989 - 10 UE 1884/84

    Asylrecht Pakistan: unmittelbare und mittelbare Verfolgung der Ahmadis

    Rn. 35 Der Kläger ist auch im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 26. Juli 1988 (BVerwG 9 C 51.87, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 90 = NVwZ 1989, 69) und vom 15. August 1988 (BVerwG 9 C 3.88) nicht als vorverfolgt anzusehen, denn er hat sein Heimatland lange Zeit vor den pogromartigen Ausschreitungen im Jahre 1974 verlassen und die -- im Hinblick auf die in Pakistan verbliebenen Ahmadis als politische Verfolgung anzusehenden -- Pogrome des Jahres 1974 nicht im Verfolgungsgebiet erlebt.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 9 C 49.87

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung als Asylberechtigter

    Ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die im April 1984 eingefügten Bestimmungen der Nrn. 298 b und c PPC ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt und seien deshalb asylrechtlich irrelevant, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) sowie der hier erhobenen Rügen gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 -), kann dahinstehen.
  • VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 1102/84

    Zur politischen Verfolgung von Ahmadis aus Pakistan

    Der Kläger ist deshalb auch im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 26. Juli 1988 (BVerwG 9 C 51.87, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 90 = NVwZ 1989, 69) und vom 15. August 1988 (BVerwG 9 C 3.88) als vorverfolgt anzusehen.
  • VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 977/84

    AHMADI; PAKISTAN; POGROM; RELIGIONSFREIHEIT

    Der Kläger ist deshalb auch im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgericht vom 26. Juli 1988 (BVerwG 9 C 51.87, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 90 = NVwZ 1989, 69) und vom 15. August 1988 (BVerwG 9 C 3.88) als vorverfolgt anzusehen.
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 49.88

    Anforderungen an eine Prognoseentscheidung bezüglich der Gefahr politischer …

    Ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die im April 1984 eingefügten Bestimmungen der Nrn. 298 b und c PPC ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt und seien deshalb asylrechtlich irrelevant, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 -), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerwG, 04.11.1988 - 9 C 8.88

    Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan - …

    Ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die im April 1984 in das pakistanische Strafgesetzbuch eingefügten Bestimmungen der Nrn. 298 b und c PPC ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt und seien deshalb asylrechtlich irrelevant, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) sowie der hierauf in der Revision gestützten Rügen unzureichender Sachaufklärung durch das Berufungsgericht revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 -), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 07.11.1988 - 9 C 90.87

    Anerkennung pakistanischer Ahmadis als Vorverfolgte bei Beschränkungen der …

    Ob die Feststellung des Berufungsgerichts, die im April 1984 in das pakistanische Strafgesetzbuch eingefügten Bestimmungen der Nrn. 298 b und c PPC ließen die gemeinschaftsinterne, nicht nach außen dringende Glaubensausübung unberührt und seien deshalb asylrechtlich irrelevant, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 1. Juli 1987 (BVerfGE 76, 143) und hierauf in der Revision gestützten Rüge unzureichender Sachaufklärung revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 26. Juli 1988 - BVerwG 9 C 51.87 - und vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 -), kann dahinstehen.
  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 303.89

    Feststellung von Wortlaut, Inhalt und praktischer Handhabung ausländischer …

    Deshalb hat das Berufungsgericht nach der Aufhebung seines Urteils vom 27. Oktober 1987 durch das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 15. August 1988 - BVerwG 9 C 3.88 - weitere Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowie andere Erkenntnisquellen in das Verfahren eingeführt, den Beteiligten mitgeteilt und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1988 - 9 C 3.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12110
BVerwG, 29.02.1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,12110)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,12110)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1988 - 9 C 3.88 (https://dejure.org/1988,12110)
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