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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4095
BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86 (https://dejure.org/1986,4095)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1986 - 9 C 34.86 (https://dejure.org/1986,4095)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1986 - 9 C 34.86 (https://dejure.org/1986,4095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstöße gegen Menschenwürde - Folterpraktiken - Polizeihaft - Erfordernis rechtlichen Gehörs - Tatsachenfeststellungen des Tatsachengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Asylbegründend wäre ein solcher Vorgang nur, wenn Folter - was hier gerade nicht festgestellt ist - systematisch gegen bestimmte Volkszugehörige oder Träger einer bestimmten Gesinnung eingesetzt würde (Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - UA S. 25, insoweit in BVerwGE 67, 184 nicht abgedruckt).

    Unter diesen Umständen können sich die Kläger nicht darauf berufen, daß der Folter - wie der erkennende Senat im Urteil vom 17. Mai 1983 (a.a.O. S. 194) ausgesprochen hat - Indizwirkung für das Vorliegen politischer Verfolgung zukommen kann.

    Das Kriterium der 'Disziplinierung' ist allerdings in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. Mai 1983 a.a.O. S. 199 f.) als ein Indiz genannt, das den Rückschluß auf asylerhebliche Beweggründe des Verfolgers zuläßt.

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Zur asylrechtlichen Bedeutung von Verstößen gegen die Menschenwürde durch Folterpraktiken in Polizeihaft (wie Senatsurteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 35.86 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Hierzu hat der erkennende Senat mit Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 9 C 35.86 u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Erfordernis rechtlichen Gehörs hinsichtlich früherer eigener Tatsachenfeststellungen des Tatsachengerichts (wie Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1985 - A 13 S 812/83

    Politische Verfolgung in der Türkei - Folter in Polizeihaft - Strafrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht verletzt das Berufungsurteil durch die Verwertung der früher vom Verwaltungsgerichtshof getroffenen Tatsachenfeststellungen in den Urteilen vom 5. Juni 1984 - A 12 S 767/83, vom 2. Juli 1984 - A 12 S 771/82 und vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 den Anspruch des Beteiligten und Revisionsklägers auf rechtliches Gehör; darauf, ob die mit der Revision weiter erhobenen Verfahrensrügen ebenfalls begründet sind, kommt es unter diesen Umständen nicht an.

    Von diesen trifft nur das Urteil vom 24. Januar 1985 - A 13 S 812/83 - ins einzelne gehende Festellungen zu den Beweggründen für Übergriffe auf Untersuchungshäftlinge.

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Aus diesem Vorbringen des Klägers ergeben sich keine schlüssigen Anhaltspunkte für eine ihm wegen des Asylgesuchs in seiner Heimat drohende politisch motivierte Verfolgung (vgl. zu diesem Erfordernis Senatsurteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Aus dieser Beurteilung schließt das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei (vgl. zur asylrechtlichen Beurteilung von Parteiverboten Senatsurteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 27) zwar auf den unpolitischen Charakter der möglicherweise am Ende der polizeilichen Voruntersuchung stehenden Strafverfahren gegen die Kläger und ihrer etwaigen Verurteilung.
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 161.83

    Anspruch auf Gewährung von Asyl - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Allein das Zurückbleiben fremder Rechtssysteme hinter den Anforderungen der von den Garantien des Bonner Grundgesetzes beherrschten deutschen Rechtsordnung sowie Defizite an rechtsstaatlichen Gewährleistungen wie sie möglicherweise der Strafverfolgung im Herkunftsland des Klägers allgemein anhaften, lassen aber ohne das Hinzutreten weiterer - hier nicht ersichtlicher - Umstände noch keine spezifisch asylrelevante Intoleranz hervortreten (vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 161.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 21).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Denn auch solche aus anderen Verfahren - eigenen wie denjenigen anderer Gerichte - übernommenen Feststellungen unterliegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgesprochen hat, dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Senatsurteile vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 847.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 132, vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133 und vom 1. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 20.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 9 B 375.81

    Asylstreitfälle - Rechtliches Gehör - Verwertung bestimmter Beweismittel - …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 34.86
    Es genügt auch nicht, daß derartige Erkenntnisquellen den Beteiligten möglicherweise anderweitig bekannt sind, denn dadurch werden sie ohne entsprechenden Hinweis nicht zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 9 B 375.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1984 - A 12 S 852/83

    Bestrafung von Terroristen - Folter während der Untersuchungshaft

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1984 - A 12 S 771/82

    Folter - Beachtliche Wahrscheinlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1985 - A 13 S 143/83

    Asyl; Türkei; Vollzug der Strafhaft und politische Verfolgung

  • BVerwG, 03.05.2002 - 4 B 1.02

    Zulassung der Berufung wegen Verfahrensfehler der Verletzung des rechtlichen …

    Denn dadurch werden sie ohne entsprechenden Hinweis des Gerichtes nicht zum Gegenstand des Verfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1986 - BVerwG 9 C 34.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 48; Beschluss vom 7. September 1981 - BVerwG 9 B 375.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 30).
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