Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verbindung zweier Verfahren
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des voraussichtlichen Rückkehrverhaltens des Ehemanns und Vaters in die asylrechtliche Verfolgungsprognose für Frauen und minderjährige Kinder - Befürchtung der Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der syrisch-orthodoxen Christen nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 26.09.1985 - II/1 E 5563/83
- VGH Hessen, 29.05.1989 - 12 UE 2586/85
- BVerwG, 18.08.1989 - 9 C 38.89
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Wie Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt.Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - (InfAuslR 1990, 211) im einzelnen dargelegt hat, ist vielmehr in die asylrechtliche Verfolgungsprognose für Frauen und minderjährige Kinder auch das voraussichtliche Rückkehrverhalten des Ehemanns bzw. Vaters einzubeziehen.
Dieser Fehler nötigt indessen nicht zur Zurückverweisung des Sache an die Vorinstanz, damit sich diese entsprechend den im Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - (…a.a.O.) enthaltenen Ausführungen über eine Rückkehr des Ehemannes bzw. Vaters in die Türkei schlüssig wird.
In dieser Hinsicht muß zwar, wenngleich das Berufungsgericht nicht näher erläutert, wie eine "Zwangsheirat" vonstatten gehen und in welcher Weise damit eine "Zwangsbekehrung" verbunden sein soll, mangels Verfahrensrügen der Revision davon ausgegangen werden, daß ein solcher Übergriff einen asylrechtlich erheblichen Eingriff in die religiöse Überzeugung syrisch-orthodoxer Christinnen darstellt (vgl. dazu im einzelnen das erwähnte Urteil vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 -).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84
Religion; Existenzminimum; Fluchtalternative
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Diesem rechtlichen Ausgangspunkt ist das Bundesverfassungsgericht beigetreten (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403/84 und 1501/84 - InfAuslR 1990, 34).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Es ist indessen bereits zweifelhaft, ob sich "den zahlreichen Berichten über Entführungen junger Mädchen und Frauen" die erforderliche Verfolgungsdichte (vgl. dazu Urteile vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entnehmen läßt, die für die Annahme notwendig ist, daß jeder wirtschaftlich und sozial ungesicherten Christin in der Türkei eine Entführung und Zwangsbekehrung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht. - BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80
Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Deshalb steht das Asylrecht allgemein solchen Ausländern zu, die in ihrem Heimatland in bezug auf ihre politische oder religiöse Überzeugung und Betätigung mit einer zwangsweisen Umerziehung, mit Zwangsassimilation oder mit einer auf Unterwerfung ausgerichteten gezielten Disziplinierung zu rechnen haben (vgl. z.B. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]). - BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]). - BVerwG, 15.02.1984 - 9 CB 191.83
Bedrohter - Fluchtalternative - Zumutbarkeit - Asylanspruch - Inland
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Nach der Rechtsprechung des Senats schützt das Asylrecht indessen nicht vor einem langfristigen und allmählichen Anpassungsprozeß, der sich für den einzelnen als Folge einer sich verändernden Situation seiner Umwelt und seiner Lebensbedingungen in seinem Heimatland ergibt (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 9 CB 191.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 18) und wie er hier vorliegt. - BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Es ist indessen bereits zweifelhaft, ob sich "den zahlreichen Berichten über Entführungen junger Mädchen und Frauen" die erforderliche Verfolgungsdichte (vgl. dazu Urteile vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105 und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) entnehmen läßt, die für die Annahme notwendig ist, daß jeder wirtschaftlich und sozial ungesicherten Christin in der Türkei eine Entführung und Zwangsbekehrung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht. - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Das ist dann der Fall, wenn er zu Verfolgungsmaßnahmen anregt oder derartige Handlungen unterstützt, billigt oder tatenlos hinnimmt (BVerfGE 54, 341 ; Senatsurteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 38.89
Es kommt vielmehr darauf an, ob der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln im großen und ganzen Schutz gewährt (vgl. Urteile vom 18. Februar 1986 und vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 104.85 und BVerwG 9 C 318.85 u.a. - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85] und BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]). - BVerwG, 14.05.1987 - 9 B 149.87
Asylrecht - Türkei - Religionsfreiheit - Religionsunterrichtszwang
- BVerfG, 12.01.1990 - 2 BvR 718/88
- BVerwG, 09.10.1990 - 9 B 262.89
Rechtsmittel
Die Revision, deren Zulassung mit der Grundsatz- und Divergenzrüge begehrt wird, ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil die angegriffene Entscheidung von den zwischenzeitlich ergangenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1990 - BVerwG 9 C 14.89 - (InfAuslR 1990, 211), vom 12. Juni 1990 - BVerwG 9 C 37.89 -, vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 38.89 u.a. - und vom 2. August 1990 - BVerwG 9 C 102.89 - abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
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