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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.02.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12609
BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,12609)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,12609)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,12609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Häufigkeit und Intensität von Rechtsgutsverletzungen gegenüber Jeziden als asylrechtliche relevante Verfolgung - Begriff der Gruppenverfolgung bei Fehlen von flächendeckenden Massenverfolgungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93
    Es hat zur Begründung ausgeführt: Es sei bei seiner Entscheidung der Rechtsauffassung gewesen, mittelbar staatliche Gruppenverfolgung erfordere entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - (BVerwGE 85, 139) flächendeckende Massenausschreitungen.

    Dieser Zusammenhang zwischen dem Bestehen einer Gruppenverfolgung einerseits und der beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsbetroffenheit eines jeden Gruppenangehörigen in eigener Person andererseits setzt für die Gruppenverfolgung eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus: Gruppenmitglieder müssen Rechtsgutbeeinträchtigungen erfahren, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht herleiten kann, selbst jederzeit ein Opfer der Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - BVerfGE 83, 216 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93
    Dieser Zusammenhang zwischen dem Bestehen einer Gruppenverfolgung einerseits und der beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsbetroffenheit eines jeden Gruppenangehörigen in eigener Person andererseits setzt für die Gruppenverfolgung eine bestimmte "Verfolgungsdichte" voraus: Gruppenmitglieder müssen Rechtsgutbeeinträchtigungen erfahren, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht herleiten kann, selbst jederzeit ein Opfer der Verfolgungsmaßnahmen zu werden (BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - BVerfGE 83, 216 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93
    Da eine auf die Gruppe zielende politische Verfolgung grundsätzlich allen Gruppenmitgliedern gilt, droht grundsätzlich auch jedem Gruppenmitglied, das sich im Verfolgungsgebiet aufhält, beachtlich wahrscheinlich Verfolgung in eigener Person (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93
    Verfolgt ausgereist - und deshalb asylberechtigt nach Art. 16 a Abs. 1 GG - ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, wer seinen Heimatstaat entweder vor einer eingetretenen oder vor einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bevorstehenden Verfolgung verlassen hat (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 461.93
    Eine derartige Verfolgungsdichte erreichen bei mittelbar staatlicher Verfolgung pogromähnliche Ausschreitungen fanatisierter Volksmassen, ferner jedes sonstige von privaten Dritten getragene Verfolgungsgeschehen, bei dem die die Angehörigen der Gruppe treffenden Verfolgungsschläge so dicht und eng gestreut fallen, daß bei objektiver Betrachtung für jedes Gruppenmitglied das Erleiden von Verfolgungsmaßnahmen in eigener Person beachtlich wahrscheinlich ist (Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …

    Das Oberverwaltungsgericht, das eine den Klägern vor ihrer Ausreise aus Syrien widerfahrene Gruppenverfolgung wegen fehlender Verfolgungsdichte (vgl. dazu zuletzt Urteile vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 461.93 und BVerwG 9 C 462.93 -) zutreffend verneint hat, hat weiter angenommen, die individuell gegen die Kläger gerichteten Übergriffe, welche die als Käufer in der Bäckerei abgewiesenen Moslems begangen haben, könnten dem syrischen Staat trotz der Schutzversagung durch die ausdrücklich um Hilfe gebetene Polizei nicht zugerechnet werden; Grund dafür sei, daß die Polizisten "die Sachlage verkannt haben mögen" bzw. "die Untätigkeit der Polizei unterschiedliche Gründe gehabt haben kann (Fehleinschätzung der Gefahrenlage, Fehlen ausreichenden Personals, Scheu vor Einmischung in Konflikte zwischen Privatpersonen, Gleichgültigkeit)".
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1994 - 9 C 461.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,17745
BVerwG, 08.02.1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,17745)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,17745)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 9 C 461.93 (https://dejure.org/1994,17745)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Revisionsverfahrens wegen Rücknahme der Revision

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