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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3134
BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96 (https://dejure.org/1997,3134)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1997 - 9 C 54.96 (https://dejure.org/1997,3134)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1997 - 9 C 54.96 (https://dejure.org/1997,3134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter und auf Gewährung von Abschiebungsschutz - Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse - Abschiebehindernisse aufgrund zu erwartender Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention - Kompetenzverdoppelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96
    Diese ihrem Wortlaut nach offene Vorschrift (vgl. zum Umfang der Verweisung das Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - NVwZ 1997, 1127 = InfAuslR 1997, 341) verweist jedoch lediglich insoweit auf die EMRK, als sich aus ihr Abschiebungshindernisse ergeben, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene". Abschiebungshindernisse).

    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - a.a.O. sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 15/95]).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96
    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (…siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - a.a.O. sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 15/95]).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96
    Ob ein Ausländer nach Art. 8 EMRK einen Anspruch auf Schutz seines Familienlebens im Bundesgebiet besitzt, kann sich allenfalls dann ergeben, wenn feststeht, ob der weitere Aufenthalt des Angehörigen, mit dem der erfolglose Asylsuchende sein Familienleben fortsetzen möchte, im Bundesgebiet gesichert ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 18.96 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG Nr. 11).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK; …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 54.96
    Art. 3 EMRK steht nämlich einer Abschiebung nur dann entgegen, wenn dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung droht (siehe Senatsurteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - a.a.O. sowie vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 15/95]).
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