Rechtsprechung
| BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) - Gefahr politischer Verfolgung in Äthiopien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger nach seinem Bekunden seinen Paß eritreischen Helfern "zurückgegeben" haben will, und daß er vor dem Berufungsgericht eingeräumt hat, über seinen Reiseweg zunächst falsche Angaben gemacht zu haben (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] sowie vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Dieser Zustand ändert sich nicht dadurch, daß der Verfolgte einen anderen Staat, der ihm Sicherheit hätte bieten können, lediglich als Fluchtweg benutzt (Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 [BVerwG 15.12.1987 - 9 C 285/86] ). - BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Hierzu gelten die Ausführungen des Senats im Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 - (DÖV 1989, 993 = Dok.Ber. A 1989, 245).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Keine Beendigung der Flucht eines politisch Verfolgten in einem sicheren Drittland bereits deshalb, weil er nicht schon bei Verlassen des Verfolgerlandes den Willen zur Weiterwanderung hatte (wie Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 55.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89
Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung - …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger nach seinem Bekunden seinen Paß eritreischen Helfern "zurückgegeben" haben will, und daß er vor dem Berufungsgericht eingeräumt hat, über seinen Reiseweg zunächst falsche Angaben gemacht zu haben (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] sowie vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 44.89 -). - BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Unter solchen Umständen muß sich die Beiziehung derartiger Erkenntnisquellen an sich aufdrängen (vgl. Senatsurteil vom heutigen Tag - BVerwG 9 C 53.89). - BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59
Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …
Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Jede andere Betrachtungsweise wäre auch lebensfremd und würde an die Flucht die Maßstäbe einer normalen Reise anlegen, was nicht angängig ist (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7).
- BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90
Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich …
Durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 55.89 , ebenso BVerwG 9 C 36.89 , BVerwG 9 C 40.89 , BVerwG 9 C 49.89 , BVerwG 9 C 54.89 , BVerwG 9 C 56.89 und BVerwG 9 C 73.89 - (Buchholz 402.25, § 2 AsylVfG Nr. 13, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist ferner geklärt, daß auch dann, wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich ist, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht. - BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 505.89
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen …
Dieses Ermessen wird allerdings dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 54.89 - InfAuslR 1990, 97).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen oder wenn es eines besonderen Fachwissens bedarf, das bei den bisherigen Gutachtern nicht oder nur unzureichend vorhanden war, über das andere Gutachter aber verfügen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteile vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 und BVerwG 9 C 54.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 30.04.1990 - 9 B 6.90
Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der …
Dieses Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines weiteren Gutachtens absieht, obwohl die Notwendigkeit dieser weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 54.89 - InfAuslR 1990, 97).Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die vorliegenden Gutachen für die richterliche Überzeugungsbildung ungeeignet sind, weil sie offen erkennbare Mängel aufweisen, Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der Sachverständigen aufkommen lassen oder wenn es eines besonderen Fachwissens bedarf, das bei den bisherigen Gutachtern nicht oder nur unzureichend vorhanden war, über das andere Gutachter aber verfügen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Urteile vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 53.89 und BVerwG 9 C 54.89 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 556/85
Drohende Sippenhaft für Ehegatten eines asylberechtigten afghanischen …
Liegt der Zusammenhang dagegen vor, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (BVerwG, Urteile v. 21. Juni 1988 -- BVerwG 9 C 12.88 --, BVerwGE 79, 347 und v. 21. November 1989 -- BVerwG 9 C 54.89 --, u.a.). - VGH Hessen, 23.07.1990 - 13 UE 2918/88
Vermutung der Erstreckung der Sippenhaft auf Kinder von in der Bundesrepublik …
Liegt der Zusammenhang dagegen vor, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (BVerwG, Urteil v. 21. Juni 1988 -- BVerwG 9 C 12.88 --, BVerwGE 79, 347 und Urteile v. 21. November 1989 -- BVerwG 9 C 54.89 u.a. --). - VGH Hessen, 14.05.1990 - 13 UE 1029/84
Sippenhaft in Afghanistan
Liegt der Zusammenhang dagegen vor, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (BVerwG, Urteil v. 21. Juni 1988 -- BVerwG 9 C 12.88 --, BVerwGE 79, 347 (351) und Urteile v. 21. November 1989 -- BVerwG 9 C 54.89 u.a. --). - VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - A 13 S 157/90
Zur Gefahr politischer Verfolgung für nach Äthiopien zurückkehrende …
Rn. 9 Auf die vom Bundesverwaltungsgericht zugelassene Revision des Klägers hat dieses das Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1988 durch Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 54.89 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. - BVerwG, 13.06.1990 - 9 B 501.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfolgungsgefahr für Anhänger …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten und gutachterlicher Stellungnahmen nach § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts; dieses Ermessen wird allerdings dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht hiervon absieht, obwohl die Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa Urteile vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87.- Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 54.89 - InfAuslR 1990, 97).
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