Rechtsprechung
| BVerwG, 06.09.1991 - 9 C 55.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.09.1991 - 9 C 55.91
- BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 55.91
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 55.91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.09.1991 - 9 C 55.91
- BVerwG, 19.05.1992 - 9 C 55.91
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
Auch in der nachfolgenden Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht immer wieder darauf hingewiesen, daß § 51 Abs. 1 AuslG dann praktische Bedeutung erlange, wenn politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes drohe (vgl. nur Urteil vom 4. Dezember 1990, Buchholz 402.25 S 28 AsylVfG Nr. 20; Urteil vom 18. Februar 1992, Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; zuletzt Urteil vom 19. Mai 1992 - 9 C 55.91). - OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 5 L 3180/99
Iran; Verbot der Abschiebung wegen politischer Verfolgung; ; …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (…vgl.: BVerwG, Urt. v. 18.2.1992 - 9 C 950.91 -, DVBl 1992, 843; BVerwG, Beschl. v. 19.5.1992 - 9 C 55.91 - OVG Lüneburg, Urt. v. 9.11.1993 - 5 L 873/92 -). - BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -).
- BVerwG, 02.03.1993 - 9 B 170.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -). - BVerwG, 26.02.1993 - 9 B 334.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anknüpfung an asylrelevante …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -). - BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 441.93
Prognoserechtliche Bewertung der von den gegen die Ahmadis gerichteten …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -). - BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 261.93
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für Mitglieder der …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -). - BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 353.92
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn beispielsweise politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ebenso Urteil vom 19. Mai 1992 - BVerwG 9 C 55.91 -). - OVG Saarland, 09.11.1994 - 9 R 760/94 BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1992 - 9 C 55.91 -.
- VG Chemnitz, 24.06.2005 - A 3 K 1309/02 Die durch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51, 65) entwickelten Grundsätze zur Beachtlichkeit sog. selbstgeschaffener (subjektiver) Nachfluchtgründe, wonach sich diese als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen müssen, finden im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG keine Anwendung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.10.1998, DVBL 1999, 165, 166; BVerwG, Urt. v. 19.5.1992 - 9 C 55.91 - zitiert nach Juris, …und Urt. v. 10.1.1995, DVBL 1995, 572, 575).
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