Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Asylantrag eines türkischen Staatsangehörige aramäischer Volkszugehörigkeit und syrisch-orthodoxen Christen - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wegen religiöser Verfolgung - Asylberechtigung von Familienangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.03.1992 - 12 UE 654/87
- BVerwG, 01.12.1992 - 9 B 88.92
- BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Er führt aus: Das Berufungsgericht hätte der Gefahrenprognose nicht die Annahme zugrunde legen dürfen, die Kläger zu 2 bis 5 würden ohne den früheren Kläger zu 1 in die Türkei zurückkehren; dies folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - (BVerwGE 90, 364).In dem Urteil vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 8.91 - (BVerwGE 90, 364) hat der erkennende Senat im einzelnen dargelegt, daß für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Heimatstaat grundsätzlich als ein solcher in Gemeinschaft mit dem Ehegatten bzw. den Kindern zu unterstellen ist, wenn der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft mit diesen Angehörigen lebt.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Eine von privaten Dritten betriebene Verfolgung wird dem Staat dann zugerechnet, wenn der Staat dem Betroffenen nicht mit den ihm an sich zur Verfügung stehenden Mitteln Schutz gewährt (BVerfGE 80, 315 ff. ). - BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 48.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Eine der maßgebenden Überlegungen dieser Rechtsprechung war, daß nächste Angehörige nicht völlig außerhalb der Reichweite der einem politisch Verfolgten drohenden Gefahr gesehen werden können (vgl. im einzelnen Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 48.91 - BVerwGE 88/326). - BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
In Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht es auch in seiner bisherigen Rechtsprechung als Kriterium für die Zurechnung der Entführung syrisch-orthodoxer Frauen durch moslemische Männer an den türkischen Staat bezeichnet, ob der türkische Staat diejenigen Mittel einsetzt, die er "allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält" (Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130). - BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 135.90
Voraussetzungen für die Asylberechtigung einer syrisch-orthodoxen Christin aus …
Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93
Dabei kann dahinstehen, ob die vom Berufungsgericht festgestellte und die Entführungsgefahr begründende Unwilligkeit des früheren Klägers zu 1, in der Türkei zu leben, ein nach der Ausreise der Kläger zu 2 bis 5 eingetretenes Geschehnis und damit ein Nachfluchttatbestand ist und ob ferner die Revision nicht bereits deshalb Erfolg haben muß, weil tatrichterliche Feststellungen zu etwaigen Geldüberweisungen des früheren Klägers zu 1 aus Deutschland an in die Türkei zurückgekehrte Familienmitglieder, durch die eine Notlage verhindert werden könnte, unterblieben sind (vgl. dazu bereits Urteil vom 31. März 1992 - BVerwG 9 C 135.90 -).
- VG Aachen, 12.08.2003 - 2 K 1140/02
Nigeria, Urobo, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Genitalverstümmelung, …
Rn. 61 vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 1000/86 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (335, 336); BVerwG, Urteil vom 17. August 1993 - 9 C 6/93 -.Rn. 63 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1993 - 9 C 6/93 -.
- VG Aachen, 12.08.2003 - 2 K 1924/00
Nigeria, Edo, Minderjährige, Geschlechtsspezifische Verfolgung, …
Rn. 60 Vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 1000/86 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (335, 336); BVerwG, Urteil vom 17. August 1993 - 9 C 6/93 -.Rn. 62 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1993 - 9 C 6/93 -.
- VG Berlin, 25.07.2003 - 34 X 671.94
Ausreise aus dem Libanon unter dem Druck politischer Verfolgung ; …
Die künftige Einkommenssituation eines kranken Klägers im Falle der Rückkehr in sein Herkunftsland zählt demgegenüber nicht zu diesen feststehenden Merkmalen und Umständen; sie ist vielmehr von einer Vielzahl weiterer Faktoren abhängig und lässt sich gegebenenfalls nur prognostisch ermitteln (vgl. zur Abgrenzung zu unterstellender Umstände von denjenigen, die prognostisch zu ermitteln sind, auch BVerwG, Urteile vom 8. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364 und vom 17. August 1993 - 9 C 6.93 -, juris).
- VG Aachen, 23.08.2004 - 9 K 250/02
Syrien, Christen, Konversion, Religiös motivierte Verfolgung, Diskriminierung, …
Rn. 63 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - , BVerfGE 80, 315, 334 ff.; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 1.94 - , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173; BVerwG; Beschluss vom 1. Juli 1994 - , 9 B 181.94 - , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 172; BVerwG, Urteil vom 17. August 1993 - 9 C 6.93 - , veröffentlicht in juris; BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1986 - 9 C 104.85 - , BVerwGE 74, 41 ff. - VG Freiburg, 21.03.2006 - A 1 K 10776/03
Politische Verfolgung der Lebenspartnerin eines in Deutschland lebenden …
Dieser ist nämlich unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt (vgl. Urteil des VG Freiburg vom 9.2.1995 - A 1 K 10363/92) und es ist angesichts seiner exilpolitischen Exponiertheit nichts dafür ersichtlich, dass sich hieran in absehbarer Zeit etwas ändern könnte (anders für die Rückkehrprognose bei Familienangehörigen und jeweils nicht rechtskräftiger Entscheidung: BVerwG, Urt. v. 17.8.1993 - 9 C 6/93 - Juris Portal). - VG Ansbach, 05.07.2007 - AN 18 K 07.30161
Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Kinder, …
Es fehlen jegliche Anhaltspunkte dafür, dass bei etwaigen Maßnahmen gegen Angehörige ausgereister oder untergetauchter Regimegegner auch jemals daran gedacht worden wäre, Kleinkinder wie den Kläger, mit Eingriffen in die geschützten Rechtsgüter von Leib und Leben zu bedrohen; selbst für den rein hypothetischen Fall, weil nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 17. August 1993, Az.: 9 C 6/93 ff. für die Bildung der Verfolgungsprognose der hypothetische Aufenthalt des Ausländers im Heimatstaat grundsätzlich mit den Familienangehörigen zu unterstellen ist, wenn der Ausländer auch in Deutschland in familiärer Gemeinschaft, wie es beim Kläger gegeben ist, mit seinen Angehörigen lebt, dass der Kläger ohne seine sorgeberechtigten Eltern in den Iran zurückkehren und dort etwa in Obhut naher Verwandter oder öffentlicher bestellter Betreuungspersonen genommen würde, ist daher nicht der geringste Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass dem Kläger persönlich irgend etwas drohen könnte.
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