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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.03.1988

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,800
BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1989,800)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1989,800)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1989,800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - Namensänderung - Indizwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1875
  • NVwZ 1989, 873 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die im maßgeblichen Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) 16 Jahre und 3 Monate alte Klägerin noch nicht selbst bekenntnisfähig war, ist allerdings revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Da die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht selbst bekenntnisfähig war, tritt an die Stelle des eigenen Bekenntnisses die aufgrund des Bekenntnisses der Eltern oder des prägenden Elternteils entstandene Bekenntnislage in der Familie, wobei auch insoweit auf den Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abzustellen ist (vgl. Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Aus diesen objektiven Bestätigungsmerkmalen kann jedoch nicht im Wege der Umkehr der Beweislast oder der Vermutung (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) auch auf ein im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenes subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum geschlossen werden, weil die Namensromanisierung der Mutter der Klägerin im Jahre 1928 die Indizwirkung der objektiven Bestätigungsmerkmale beseitigt.

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß bei der Sachverhaltsfeststellung im Vertriebenenrecht die wegen des Zeitablaufs und der Vernichtung von Unterlagen bestehende Beweisnot der Antragsteller zu berücksichtigen ist und auch Tatsachen aufgrund des bloßen klägerischen Vorbringens festgestellt werden können (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.1976 - 8 B 16.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangel, …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Ein Minderjähriger kann nur dann ein eigenes Bekenntnis zum deutschen Volkstum i.S. von § 6 BVFG abgelegt haben, wenn er hierzu im maßgeblichen Zeitpunkt reif genug war (wie Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Fähigkeit, ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne von § 6 BVFG abzulegen, nicht die Volljährigkeit voraus; es ist vielmehr ganz allgemein darauf abzustellen, ob der Betreffende für ein solches Bekenntnis "reif genug" war (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1976 - BVerwG 8 B 16.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 33).

  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Die Klägerin hat zudem zumindest bis 1948 in Bukarest an Aktivitäten deutscher kirchlicher Organisationen teilgenommen, was - obwohl nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - ebenfalls als Indiz für die volkstumsmäßige Ausrichtung der Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt angesehen werden kann (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks streitet zwar eine gesetzliche Vermutung (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Aus diesen objektiven Bestätigungsmerkmalen kann jedoch nicht im Wege der Umkehr der Beweislast oder der Vermutung (vgl. Urteil vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - BVerwGE 66, 168 [BVerwG 27.09.1982 - 8 C 62/81]; Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) auch auf ein im maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenes subjektives Bekenntnis zum deutschen Volkstum geschlossen werden, weil die Namensromanisierung der Mutter der Klägerin im Jahre 1928 die Indizwirkung der objektiven Bestätigungsmerkmale beseitigt.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Das Berufungsgericht stellt nun (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298 [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75]) darauf ab, ob die Klägerin infolge des "Zusammenhangs in der Familie" als deutsche Volkszugehörige angesehen werden kann.
  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    In diesem Fall wäre die gesetzliche Vermutung für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks widerlegt, nicht aber schon allein durch die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Dok. Ber. A 1988, 295).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    In diesem Fall wäre die gesetzliche Vermutung für das Fortbestehen des Vertreibungsdrucks widerlegt, nicht aber schon allein durch die Nichtbeherrschung der deutschen Sprache (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Dok. Ber. A 1988, 295).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 9 B 14737.82

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im Rahmen des Beweisangebotes …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
    Der in der mündlichen Verhandlung vorsorglich gestellte Antrag, bestimmte Zeugen "dazu zu hören, daß ihnen Tatsachen bekannt sind, aus denen auf die deutsche Volkszugehörigkeit der Mutter geschlossen werden kann", ist unsubstantiiert, da er nicht - wie es nach § 373 ZPO i.V.m. § 98 VwGO erforderlich wäre - im einzelnen darlegt, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen zu erwarten sind (vgl. etwa Beschluß vom 9. Mai 1983 - BVerwG 9 B 14737.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer …

  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen …

  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 176.81

    Deutsche Volkszugehörigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines …

  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 B 106.85

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Unterlassen einer Beweisaufnahme - …

  • BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 154.71

    Prüfung der deutschen Volkszugehörigkeit eines ungarischen Berufsoffiziers - …

  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 41.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges -; Bekenntnis zum deutschen …

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - ) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Sie muss nunmehr erstmals nach Eintritt der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - 9 C 78.87 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59]) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. BVerwGE 99, 133, 141) zu Gunsten der deutschen Nationalität erfolgen und in der Folge nicht mehr zu Gunsten einer anderen Nationalität abgeändert worden sein.".
  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 23.06

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; Mitursächlichkeit der familiären …

    Der Wortlaut des § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 BVFG lässt nicht erkennen, dass die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache - in der hierfür maßgeblichen Prägezeit von der Geburt bis zur Selbständigkeit, die nicht notwendig mit der Bekenntnisfähigkeit (vgl. hierzu Urteil des BVerwG vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 59) bzw. der Erklärungsfähigkeit nach dem insoweit grundsätzlich maßgeblichen innerstaatlichen Recht (vgl. Urteil vom 29. August 1995 - BVerwG 5 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ) identisch sein muss - der alleinige oder ausschließliche Grund für die im Zeitpunkt der Aussiedlung nachzuweisenden Sprachkenntnisse sein muss.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1988 - 9 C 78.87   

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BVerwG, 02.03.1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1988 - 9 C 78.87 (https://dejure.org/1988,8736)
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