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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10384
BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90 (https://dejure.org/1990,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 9 CB 81.90 (https://dejure.org/1990,10384)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 9 CB 81.90 (https://dejure.org/1990,10384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90
    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnisssen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 - und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90
    Ihr danach maßgebender Erkenntnisstand ergibt sich wiederum vorrangig aus dem Inhalt der ihr vorliegenden Akten, den Ausführungen im ablehnenden Bescheid des Bundesamtes und den Kenntnisssen, die sie von Amts wegen allgemein, etwa über die Verhältnisse im Heimatland des Asylbewerbers, hat (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243 - und Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90
    Der Tatbestand des § 133 Nr. 5 VwGO könnte mithin nur dann erfüllt sein, wenn die vom Oberverwaltungsgericht gegebene Begründung in einer Weise an der Sache vorbeiginge, daß sie ihren Zweck, die Gründe des Gerichts für die Entscheidung über das Rechtsschutzbegehren erkennen zu lassen, gänzlich verfehlt hätte (vgl. Beschluß vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 83).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90
    Den Entscheidungsgründen ist mithin zu entnehmen, welche Gesichtspunkte für die richterliche Entscheidung maßgeblich gewesen sind (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • BVerwG, 26.01.1983 - 1 B 3.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90
    Danach hat die Ausländerbehörde im Rahmen der ihr gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG obliegenden Begründungspflicht lediglich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die von ihr erlassene Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung mitzuteilen; bezüglich der festgesetzten Ausreisefrist genügt die Ausländerbehörde im Regelfall ihrer Begründungspflicht, wenn sie ausführt, daß die Frist von einem Monat ausreicht und gegen eine unverzügliche Ausreise sprechende persönliche Gründe nicht vorliegen (Beschluß vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89

    Ausländerrecht: Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit von Ausreiseaufforderung …

    Hieraus folgt, daß Ereignisse und Umstände, über die der Ausländerbehörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung keine "liquiden" Erkenntnisse zur Verfügung gestanden haben, weil sie ihr entweder nicht zur Kenntnis gelangt oder aber erst nach Erlaß der Verfügung eingetreten sind, im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Verfügung nach § 28 AsylVfG keine entscheidungserhebliche Bedeutung gewinnen können (vgl. zuletzt Beschluß vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 9 CB 81.90 -).
  • BVerwG, 21.01.1991 - 9 CB 133.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Androhung einer Abschiebung

    Hieraus folgt, daß Auskünfte und Stellungnahmen, die der Ausländerbehörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung nicht als liquide Erkenntnisse zur Verfügung gestanden haben, weil sie der Ausländerbehörde nicht zur Kenntnis gelangt oder erst nach Erlaß der Verfügung ergangen sind, im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Verfügung nach § 28 AsylVfG keine entscheidungserhebliche Bedeutung gewinnen können (Beschluß vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 9 CB 81.90 - Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 99.89 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
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