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| BVerwG, 02.12.1982 - 9 CB 955.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für eine Zulassung der Revision - Voraussetzungen an eine "Bezeichnung" einer die Revision eröffnende Divergenz - Anforderungen an eine Geltendmachung eines ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.07.1981 - 6 B 80 C. 335
- BVerwG, 02.12.1982 - 9 CB 955.81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.1974 - IV ZR 92/72
Beauftragung des Gutachterausschusses mit der Ermittlung des Grundstückswerts; …
Auszug aus BVerwG, 02.12.1982 - 9 CB 955.81
Im übrigen sind bei amtlichen Auskünften alle Verfahrensvorschriften (etwa § 98 VwGO i.V.m. §§ 402, 297, 411 Abs. 3 ZPO) unanwendbar, die auf die Einzelperson eines Sachverständigen zugeschnitten sind (vgl. BGHZ 62, 93 [BGH 21.01.1974 - PatAnwSt R 3/73] [95];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 40. Aufl., Übersicht § 373 ZPO RdNr. 5).
- BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87
Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung - …
Nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise bezeichnet ist gleichfalls der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund, das Berufungsurteil weiche auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1983 - BVerwG 9 B 3597.82 - DÖV 1983, 647 und vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 -ab. In dem Beschluß vom 2. Dezember 1982 - BVerwG 9 CB 955.81 a.a.O. - findet sich eine Aussage des in der Beschwerde angeführten Inhalts nicht.
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