Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Schweinezuchtstall; ausreichende Erschließung; erhöhter An- und Abfahrtsverkehr; Erschließungsangebot erforderlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323
Ob die Erschließung ausreichend gesichert ist, richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben, den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Erschließung und den örtlichen Gegebenheiten (BVerwG vom 30.8.1985 NVwZ 1986, 38). - VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570
Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323
Entgegen dem Vortrag des Beigeladenen begründet im Übrigen § 212 a BauGB nicht von vorneherein ein überwiegendes Vollzugsinteresse des Bauherrn, wenn im Verfahren nach § 80 a VwGO wegen offener Erfolgsaussichten des Nachbarrechtsbehelfs aufgrund einer reinen Interessenabwägung zu entscheiden ist (z.B. BayVGH vom 21.12.2001 BayVBl 2003, 48). - BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 27.04.2009 - 9 CS 08.3323
Selbst wenn dieser eine Verweigerungshaltung eingenommen haben sollte, wäre ein den Umständen angemessenes, hinreichend konkretisiertes Angebot erforderlich gewesen; denn der Bauinteressent kann nur mit einem Angebot, das über eine unverbindliche Erklärung hinausgeht und die Gemeinde in die Lage versetzt, sich über den Umfang seiner Leistungsbereitschaft ein Urteil zu bilden, mit Aussicht auf Erfolg darauf hinwirken, dass die Gemeinde ihre Position überdenkt (BVerwG vom 18.5.1993 NVwZ 1993, 1101).
- VGH Bayern, 16.12.2009 - 1 CS 09.1774
Vorläufiger Rechtschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für vier …
Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212 a BauGB nicht entnehmen (…Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212 a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212 a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 - 2 B 398/09 - juris). - VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 09.1229
Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau
Rn. 60 (4) Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; BayVGH Beschluss vom 3.8.2006 Az. 22 ZB 05.3154 ; VGH Mannheim BRS 59 Nr. 86).Zumutbarkeit bedeutet dabei, dass der Gemeinde keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen dürfen, weshalb ein solches Angebot insbesondere auch die Übernahme des Unterhaltungsaufwandes des Weges beinhalten muss (BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; ebenso: BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Ausbauangebot einer Gemeinde in der Regel dann zumutbar, wenn das Angebot auch die Übernahme des durch den Ausbau entstehenden Unterhaltungsaufwandes umfasst (BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; ebenso: BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39).
- VG Augsburg, 21.07.2010 - Au 4 K 08.1531
Abgrabungsgenehmigung für Trockenkiesabbau
Rn. 59 (4) Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; BayVGH Beschluss vom 3.8.2006 Az. 22 ZB 05.3154 ; VGH Mannheim BRS 59 Nr. 86).Zumutbarkeit bedeutet dabei, dass der Gemeinde keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen dürfen, weshalb ein solches Angebot insbesondere auch die Übernahme des Unterhaltungsaufwandes des Weges beinhalten muss (BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; ebenso: BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39).
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein Ausbauangebot einer Gemeinde in der Regel dann zumutbar, wenn das Angebot auch die Übernahme des durch den Ausbau entstehenden Unterhaltungsaufwandes umfasst (BayVGH Beschluss vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ; ebenso: BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39).
- VG Regensburg, 16.12.2010 - RO 7 K 09.2444
Genehmigungsbedürftigkeit und Genehmigungsfähigkeit der Errichtung und des …
Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.8.1985, Az. 4 C 48/81 ; BayVGH, Beschl. v. 27.4.2009, Az. 9 CS 08.3323).Wie bereits ausgeführt, liegt nur dann ein zumutbares Angebot vor, wenn der Gemeinde keine weiteren unwirtschaftlichen Aufwendungen entstehen, weshalb ein zumutbares Angebot insbesondere auch die Übernahme des Unterhaltungsaufwands des Wegs bzw. der Straße beinhalten muss (…vgl. vgl. nur BVerwG, Urt. v. 30.8.1985, Az. 4 C 48/81 ; BayVGH, Beschl. v. 27.4.2009, Az. 9 CS 08.3323).
- VG Schleswig, 24.02.2026 - 2 A 150/23 Von einer gesicherten Erschließung durch den Bauherrn kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Bauherr ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 48/81 - juris; VGH München Beschluss vom 27. April 2009 - 9 CS 08.3323 - juris).
- VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.700
Vorläufiger Rechtsschutz; Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung; …
Ein gesetzgeberischer Wille, dass dem Vollzugsinteresse gegenüber den Interessen von Nachbarn bzw. einer ihre Planungshoheit verteidigenden Gemeinde regelmäßig der Vorrang einzuräumen ist, lässt sich der Regelung des § 212a BauGB nicht entnehmen (…Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/ BauNVO, 5. Aufl. 2007, § 212a RdNr. 13; Debus, NVwZ 2006, 49; Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 261; vgl. auch BayVGH vom 14.1.1991 BayVBl 1991, 275 [zu Art. 2 § 10 Abs. 2 WoBauErlG]; vom 21.12.2001 ZfBR 2002, 698; vom 27.4.2009 Az. 9 CS 08.3323 ‹juris›; a. A. Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 212a RdNr. 40 a und 40 b; SaarlOVG vom 9.9.2009 Az. 2 B 398/09 ‹juris›). - VG Augsburg, 04.12.2013 - Au 6 K 13.261
Kein Anspruch auf Erteilung einer zivilrechtlichen Sondernutzungsvereinbarung und …
Nach ständiger Rechtsprechung kann von einer gesicherten Erschließung durch den Vorhabensträger ausgegangen werden, wenn dieser ein bestimmten Anforderungen genügendes Erschließungsangebot gegenüber der Gemeinde abgegeben hat (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1986, 38, 39; BVerwG, DVBl 1991, 217, 219; BayVGH, B.v. 27.4.2009 - 9 CS 08.3323 - juris; BayVGH, B.v. 3.8.2006 - 22 ZB 05.3154 - juris; BayVGH, B.v. 7.2.2011 - 15 B 10.2283 - juris).
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