Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.10.2011 - 9 CS 11.1941 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz; Nichtraucherschutz; Anordnung nach dem Gesundheitsschutzgesetz; Bestimmtheit; Gaststätte (Diskothek mit Bistro); Rauchverbot; geschlossene Gesellschaft (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 10.2.2011 Az. 9 …
Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2011 - 9 CS 11.1941
Der Senat hat diese Argumentation bereits in einem vom Antragsteller betriebenen Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag nach § 123 VwGO) zurückgewiesen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.12.2010 Az. 9 CE 10.2516, s. dort S. 7/8; vgl. zu den Merkmalen einer "echten geschlossenen Gesellschaft" auch BayVGH vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765).Diese Vollzugspraxis beruhte indessen wohl auf einer Fehlinterpretation des Gesetzes (vgl. BayVGH vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765).
- VGH Bayern, 13.12.2010 - 9 CE 10.2516
Nichtraucherschutz in Diskotheken
Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2011 - 9 CS 11.1941
Der Senat hat diese Argumentation bereits in einem vom Antragsteller betriebenen Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag nach § 123 VwGO) zurückgewiesen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.12.2010 Az. 9 CE 10.2516, s. dort S. 7/8; vgl. zu den Merkmalen einer "echten geschlossenen Gesellschaft" auch BayVGH vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765).
- VGH Bayern, 22.05.2012 - 9 ZB 11.3038
Fehlende Darlegung eines Zulassungsgrunds (hier: Divergenz)
Sein Vorbringen erschöpft sich vielmehr in der Bezeichnung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Oktober 2011 (Az. 9 CS 11.1941), nach der eine "Rechtsprechung" entstanden sein soll, "die mit den damaligen Ausführungen des Verwaltungsgerichts München nicht im Einklang steht".Vielmehr hat sich das Verwaltungsgericht mit der genannten Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (a.a.O.) konkret auseinandergesetzt und ist für den vorliegenden Fall zu dem Ergebnis gelangt, dass die der Klägerin auferlegte Verantwortlichkeit für den Eintritt des Erfolgs, die Gewährleistung des Rauchverbots in den fraglichen Spielhallen durchzusetzen, erkennbar keine Probleme aufwerfe (S. 8/9 des Urteils).
- VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.5886
Striktes Rauchverbot in Diskotheken; Raucherclub zur Umgehung des Rauchverbots; …
Rn. 5 Auf die Beschwerde des Antragstellers änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. Oktober 2011 (9 CS 11.1941) den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 29. Juni 2011 ab und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom ….Bereits bei den früheren Clubstrukturen des Klägers (Clublösung - personalisierte Einladungs-E-Mail zu allen Veranstaltungen) handelte es sich nicht um eine "echte geschlossene Gesellschaft" (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13.12.2010 - 9 CE 10.2516; BayVGH, Beschl. v. 6.10.2011 - 9 CS 11.1941).
- VG Köln, 13.10.2023 - 20 L 1584/23 Rn. 49 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 06.10.2011 - 9 CS 11.1941 -, juris, Rn. 8; Schröder, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 3. EL August 2022, § 37 Rn. 37; Ruffert, in: Knack-Henneke, Verwaltungsverfahrensgesetz, 11. Aufl. 2019, § 37 Rn. 32 f. m. w. N. aus der Rechtsprechung.
Rn. 51 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 06.10.2011 - 9 CS 11.1941 -, juris, Rn. 8 m. w. N.
- VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Die den Wortlaut von Art. 7 Satz 2 GSG wiederholende Anordnung, bei Verstößen gegen das Rauchverbot unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß zu verhindern, bestimmt wiederum ihr Ziel - die Durchsetzung des Rauchverbots durch Verhinderung eines fortdauernden oder sich wiederholenden Verstoßes - unmissverständlich (vgl. VG München v. 5.10.2011, M 18 K 10.4664 und v. 29.6.2011, M 18 K 11.1411; a. A. BayVGH v. 6.10.2011, 9 CS 11.1941) und überlässt lediglich das "Wie", nicht das "Ob" eines Einschreitens gegen Gäste oder Mitarbeiter dem Kläger. - VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302
Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als …
Die den Wortlaut von Art. 7 Satz 2 GSG wiederholenden Anordnungen, bei Verstößen gegen das Rauchverbot unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß zu verhindern, bestimmen wiederum ihr Ziel - die Durchsetzung des Rauchverbots durch Verhinderung eines fortdauernden oder sich wiederholenden Verstoßes - unmissverständlich (vgl. VG München v. 5.10.2011, M 18 K 10.4664 und v. 29.6.2011, M 18 K 11.1411; a. A. BayVGH v. 6.10.2011, 9 CS 11.1941) und überlassen lediglich das "Wie", nicht das "Ob" eines Einschreitens gegen Gäste oder Mitarbeiter den Klägern. - VG Ansbach, 17.11.2017 - AN 14 K 17.00178
Anordnung eines Rauchverbots
Es genügt, wenn aus dem gesamten Inhalt des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der von der Behörde gegebenen Begründung im Weg einer auf den Grundsätzen von Treu und Glauben und am objektiven Empfängerhorizont orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 9 ZB 15.357 -, juris; B.v. 6.10.2011 - 9 CS 11.1941 - juris Rn. 8;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl. 2016, § 37 Rd.Nr. 12 m.w.N.;… siehe auch BVerwG, B.v. 8.11.2016 - 3 B 11/16 - juris Rn. 36). - VG Regensburg, 19.12.2013 - RN 5 S 13.1958
1. Zur Durchsetzung des Rauchverbots geht § 5 Abs. 1 Nr. 1 GastG der …
Damit bleibt auch unklar, an welche Handlungspflichten die Zwangsgeldandrohung anknüpft." (BayVGH, B.v. 06.10.2011 - 9 CS 11.1941 - juris Rn. 8). - VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.4664
Rauchverbot in Spielhallen; öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung; …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein derartiges Vorgehen mit Blick darauf, dass sich das Risiko des vom Betroffenen gewählten Mittels für die Zielerreichung auf diesen verlagert, verstärkt durch die hieran anknüpfende Zwangsgeldandrohung, für bedenklich angesehen (VGH v. 6.10.2011, 9 CS 11.1941, juris, dort RdNr. 8).
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