Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.02.2012 - 9 CS 11.2945 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Tierschutzrechtliche Anordnung; Pferdehaltung; sofortige Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146
Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2012 - 9 CS 11.2945
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats (vgl. BayVGH vom 30.1.2008, Az. 9 B 05.3146, 9 B 06.2992 , RdNr. 29 m.w.N.) den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG und der sonstigen tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist.
- VG Düsseldorf, 28.09.2016 - 23 L 2645/16
Haltungs- und Betreuungsverbot wiederholte Zuwiderhandlung Einsichtsfähigkeit …
Rn. 22 BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62.13 -, in: juris (…Rn. 10); BayVGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 9 CS 11.2945 -, in: juris (…Rn. 3); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, in: juris (…Rn. 4); OVG NRW, Urteil vom 25. September 1997 - 20 A 688/96 -, in: juris (…Rn. 32). - VG Würzburg, 13.09.2012 - W 5 K 11.848
Pferdehaltung; vorrangige Beurteilungskompetenz der Amtstierärzte
Die hiergegen gerichtete Beschwerde, Az.: 9 CS 11.2945, wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Februar 2012 zurückgewiesen.Rn. 43 Ergänzend wird auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Februar 2012, Az.: 9 CS 11.2945, verwiesen, in dem ausgeführt wird:.
- VG Würzburg, 21.12.2016 - W 5 K 15.327
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen vorsätzlicher …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Würzburg (vgl. B.v. 22.11.2011 Nr. W 5 S. 11.849) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B.v. 9.2.2012 Nr. 9 CS 11.2945) den beamteten Tierärzten bei der Frage, ob die Anforderungen des § 2 TierSchG und der sonstigen tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist.
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