Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung der Genehmigung der Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Spielothek; Zurückstellung eines Baugesuchs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung der Genehmigung der Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Spielothek; Zurückstellung eines Baugesuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.04.2017 - AN 3 S 16.2386
- VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 18.04.2017 - 9 ZB 15.1846
Veränderungssperre, Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Trading Down Prozess
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962
An einen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2b BauGB sind insoweit keine höheren Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.1846 - juris Rn. 9).Derartige Beeinträchtigungen müssen nicht bereits vorliegen; vielmehr kann die Beigeladene auch schon im Vorfeld vorsorgend einen Bebauungsplan aufstellen, um derartige Auswirkungen erst gar nicht entstehen zu lassen (BayVGH, B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.1846 - juris Rn. 10 m.w.N.).
Ein Vergnügungsstättenbebauungsplan nach § 9 Abs. 2b BauGB stellt gerade einen ausdrücklich zulässigen Ausschlussbebauungsplan für spezielle Nutzungsarten dar (BayVGH, B.v. 18.4.2017 - 9 ZB 15.1846 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15
Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962
Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Beklagte im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.2016 - 4 C 5.15 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 21.07.2016 - 15 CE 16.1279
Abgelehnter Antrag einer Gemeinde auf Zurückstellung eines Baugesuchs …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962
Die Voraussetzung, dass eine Veränderungssperre (und damit auch eine Zurückstellung eines Baugesuchs) "zur Sicherung der Planung" erforderlich sein muss, ist nur gegeben, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll und wenn diese Planung nicht schon an zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 15 CE 16.1279 - juris Rn. 40 m.w.N). - VGH Bayern, 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147
Bauantrag, Vergnügungsstätte, Verwaltungsgerichte, Wettannahmestellen, …
Auszug aus VGH Bayern, 29.06.2017 - 9 CS 17.962
Für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung gilt hierbei, dass der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn bei objektiver Würdigung der Empfänger verstehen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2016 - 9 ZB 14.1147 - Rn. 9;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 22 Rn. 36;… Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rn. 46;… Gaßner in Simon/Busse, BayBO, a.a.O., Art. 64 Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18
Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"
Ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2b BauGB kommt auch schon in Betracht, um (aufgrund einer Konfliktlage absehbare) negative Auswirkungen erst gar nicht entstehen zu lassen (…vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 18.04.2017 - 9 ZB 15.1846 -, juris Rn. 10, und vom 29.06.2017 - 9 CS 17.962 -, BayVBl. 2018, 59 = juris Rn. 20;… Spannowsky, a.a.O., § 9 Rn. 147.1). - VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 ZB 17.1813
Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur …
Bei der Streitwertfestsetzung für den hier betroffenen Teil der Klage geht das Gericht von einem Zehntel aus einem Streitwert von 59.508,- Euro nach Nr. 9.1.2.2 des Streitwertkatalogs 2013 (s.o.) aus, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass das Begehren auf Aufhebung des Zurückstellungsbescheids - im Gegensatz und im Vergleich zum umfassenderen Verpflichtungsantrag auf Erteilung der Baugenehmigung - in der Sache lediglich auf die "Überwindung" der zeitlich befristeten Untätigkeit der Beklagten gerichtet war (vgl. VG Ansbach, B.v. 10.4.2017 - AN 3 S. 16.02386 - juris Rn. 55 sowie im Anschluss BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 12.04.2021 - 9 ZB 19.1612
Zulässigkeit eines Vergnügungsstättenbebauungsplans
Einer Begründung zu konkreten städtebaulichen Problemen des vom Kläger betriebenen Wettbüros bedarf es darüber hinaus nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 02.02.2021 - 9 ZB 19.877
Erfolglose Klage gegen eine baurechtliche Anordnung zur Entfernung von …
Es hat die Bauherreneigenschaft, die im Bauantrag zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 11, 13;… vgl. auch Michl in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, a.a.O. Rn. 4 f.), wegen noch umzusetzender Auflagen auch noch nicht als beendet angesehen, wogegen die Klägerin sich mit ihrem Zulassungsvorbringen wiederum nicht richtet. - VGH Bayern, 26.01.2021 - 9 ZB 19.876
Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen baurechtliche Anordnungen für …
Die Anzeigepflicht aus Art. 78 Abs. 2 BayBO obliegt dem Bauherrn, dessen Eigenschaft im Bauantrag zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 11, 13;… vgl. auch Michl in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, a.a.O. Rn. 4 f.). - VGH Bayern, 05.02.2021 - 9 ZB 19.878
Beseitigungsanordnung und Bauherrenwechsel
Es hat die Bauherreneigenschaft, die im Bauantrag zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 11, 13;… vgl. auch Michl in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, a.a.O. Rn. 4 f.), wegen noch umzusetzender Auflagen auch noch nicht als beendet angesehen, wogegen die Klägerin sich mit ihrem Zulassungsvorbringen wiederum nicht richtet. - VGH Bayern, 01.02.2021 - 9 ZB 19.879
Baurechtliche Anordnung bei Bauherrenwechsel
Es hat die Bauherreneigenschaft, die im Bauantrag zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 11, 13;… vgl. auch Michl in BeckOK BauordnungsR Bayern, BayBO, a.a.O. Rn. 4 f.), infolge der noch ausstehenden Fertigstellung des Bauvorhabens in Bezug auf die Trennwand und noch umzusetzender Auflagen auch noch nicht als beendet angesehen, wogegen sich die Klägerin mit ihrem Zulassungsvorbringen nicht richtet. - VG Würzburg, 12.03.2019 - W 4 K 18.1050
Umsetzung von Auflagen zur Baugenehmigung: Vorlage einer vollständigen …
Zudem gilt, dass dann, wenn für den vermeintlichen Baugenehmigungsantragsteller - wie hier der Klägerin aufgrund des Anhörungsschreibens vom 16. Februar 2018 - ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er von der Behörde als Bauherr behandelt wird, es ihm obliegt, seine im Bauantrag zum Ausdruck gebrachte Bauherrenschaft ggf. durch unverzügliche schriftliche Anzeige eines Bauherrnwechsels gemäß Art. 50 Abs. 1 S. 5 BayBO ändern zu lassen (BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 13). - VG Würzburg, 12.03.2019 - W 4 K 18.1051
Bauaufsichtliche Anordnungen zur Entfernung von Bildschirmen
Zudem gilt, dass dann, wenn für den vermeintlichen Baugenehmigungsantragsteller - wie hier der Klägerin aufgrund des Anhörungsschreibens vom 16. Februar 2018 - ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er von der Behörde als Bauherr behandelt wird, es ihm obliegt, seine im Bauantrag zum Ausdruck gebrachte Bauherrenschaft ggf. durch unverzügliche schriftliche Anzeige eines Bauherrnwechsels gemäß Art. 50 Abs. 1 S. 5 BayBO ändern zu lassen (BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 13). - VG Würzburg, 12.03.2019 - W 4 K 18.1052
Bauaufsichtliche Anordnungen zur Entfernung von Sitzgelegenheiten, Bestimmung des …
Zudem gilt, dass dann, wenn für den vermeintlichen Baugenehmigungsantragsteller - wie hier der Klägerin aufgrund des Anhörungsschreibens vom 16. Februar 2018 - ohne Weiteres ersichtlich ist, dass er von der Behörde als Bauherr behandelt wird, es ihm obliegt, seine im Bauantrag zum Ausdruck gebrachte Bauherrenschaft ggf. durch unverzügliche schriftliche Anzeige eines Bauherrnwechsels gem. Art. 50 Abs. 1 S. 5 BayBO ändern zu lassen (BayVGH, B.v. 29.6.2017 - 9 CS 17.962 - juris Rn. 13). - VG Würzburg, 12.03.2019 - W 4 K 18.1053
Bauaufsichtliche Anordnung zur Herstellung einer feuerbeständigen Trennwand …
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