Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 3 S. 1, § 80 Abs. 5; BayBO Art. 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2, Art. 76 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Beseitigung eines Lagerplatzes im Außenbereich; Lagerplatz wegen entgegenstehender öffentlicher Belange im Außenbereich als nicht genehmigungsfähig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauschuttablagerung ist bauliche Anlage!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauschuttablagerung ist bauliche Anlage! (IBR 2025, 481)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 01.04.2025 - AN 3 S 23.1762
- VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.04.2001 - 4 C 5.00
Bauplanungsrecht; Wasserrecht - Anlage zum Lagern von Gülle; privilegiertes …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Es lägen keine Nachweise von wasserwirtschaftlichen und technischen Erkenntnissen vor, dass aufgrund der geologischen oder hydrologischen Verhältnisse, etwa der Geländegestaltung, des Grundwasserstandes und der Grundwasserfließrichtung oder der Wasserdurchlässigkeit des Bodens davon auszugehen sei, dass ein Bauvorhaben geeignet sei, eine vorhandene Trinkwassergewinnungsanlage in ihrer Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen oder die künftige Wasserversorgung zu beeinflussen (unter Verweis auf BVerwG, U.v. 12.04.2001 - 4 C 5.00).Der Zweck von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 BauGB ist es, unabhängig von wasserrechtlichen Normierungen und Planungen ein Mindestmaß an Gewässerschutz zu gewährleisten (BVerwG, U.v. 12.4.2001 - 4 C 5.00 - juris).
- VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533
Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).Rn. 30 Da eine baurechtliche Beseitigungsanordnung in aller Regel eine schwerwiegende, schwer revidierbare Maßnahme ist, ist ein besonderes Vollzugsinteresse erforderlich, das im Falle der Baubeseitigung grundsätzlich nicht mit dem Interesse am Erlass des Bescheids identisch ist und im Hinblick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis des § 80 Abs. 1 und 2 VwGO einen strengen Maßstab fordert (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 23 m.w.N.).
- BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20
Vorhaben des potenziellen Bedarfs
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Rn. 19 Im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO vom Gericht zu treffenden Interessenabwägung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als wesentliches Indiz zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 11.3.2024 - 15 CS 24.116 - juris Rn. 17).
- VGH Bayern, 28.07.2014 - 2 CS 14.1326
Beschwerde; Nutzungsuntersagung; Störerauswahl; Auswahlermessen
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Die Wirksamkeit der Maßnahme gebietet es hier, die Zustandsstörerin vor einem schwer zu ermittelnden, wechselnden Kreis von Handlungsstörern in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 2 CS 14.1326 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 12.02.2019 - 15 ZB 18.255
Abgrenzung Innen-/Außenbereich sowie Anforderungen an die …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft komme bei baulichen Außenbereichsanlagen ausnahmsweise nur dann nicht in Betracht, wenn sich das betroffene Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene - also insbesondere landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche - Bodennutzung noch für Erholungszwecke eigne oder es seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt habe (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 16), was hier nicht der Fall sei. - VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 CS 24.116
Ermessensausübung beim Erlass einer Beseitigungsanordnung
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Rn. 19 Im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO vom Gericht zu treffenden Interessenabwägung sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als wesentliches Indiz zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.11.2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 11.3.2024 - 15 CS 24.116 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 18.10.2021 - 15 CS 21.2407
Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages im Verfahren gegen eine …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2025 - 9 CS 25.763
Hierzu müssen grundsätzlich die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2021 - 15 CS 21.2407 - juris Rn. 35).
- VG München, 14.08.2026 - M 11 S 26.4413
Eilantrag, Nutzungsuntersagung für 24/7-E-Kiosk mit Spielebereich, …
Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung einer formell illegalen und nicht offensichtlich genehmigungsfähigen Nutzungsänderung sind mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe - und hier nach dem oben Gesagten auch erfüllte - Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (…BayVGH, B.v. 20.2.2026 - 2 CS 26.219 - juris Rn. 9; B.v. 18.6.2025 - 9 CS 25.763 - juris Rn. 16). - VG München, 24.11.2025 - M 1 S 25.3710
Baurecht, Sofortvollzug bei Beseitigungsanordnung, Besonderes Vollzugsinteresse, …
An dieses Begründungserfordernis sind jedoch inhaltlich keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; es genügt vielmehr jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde eine Anordnung des Sofortvollzugs im konkreten Fall für geboten erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2025 - 9 CS 25.763 - juris Rn. 16;… B.v. 18.10.2021 - 15 CS 21.2407 - juris Rn. 35;… B.v. 30.1.2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 16).Rn. 25 Eine andere Einschätzung würde sich grundsätzlich nur dann ergeben, wenn von den Anlagen selbst eine erhebliche Gefahr ausgehen würde (z.B. die Lagerung gefährlicher Stoffe, vgl. BayVGH B.v. 18.6.2025 - 9 CS 25.763 - juris Rn. 30) oder sie nahezu aufwandslos entfernt werden könnten.
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