Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 18.12.1989 - 9 Ca 324/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.12.1989 - 9 Ca 324/89
- LAG Berlin, 09.04.1990 - 12 Sa 15/90
- BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 281/90
Papierfundstellen
- BB 1990, 283
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 03.12.1991 - GS 2/90
Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.
Lohn und Tariflohnerhöhung; LAG Düsseldorf Urteil vom 31. März 1989 - 2 Sa 1638/88 - LAGE § 4 TVG Tariflohnerhöhung Nr. 5; ArbG Berlin Urteil vom 18. Dezember 1989 - 9 Ca 324/89 - BB 1990, 283 ; ArbG Oberhausen Urteil vom 27. Juni 1986 - 4 Ca 497/86 - AiB 1986, 232). - LAG Berlin, 13.03.1990 - 3 Sa 1/90
Feststellungsklage; Arbeitsvertrag; Vergütung; Übertarifliche Zulage ; …
Der Kläger hat im vorliegenden Rechtsstreit - ebenso wie der Monteur ... im Parallelrechtsstreit 9 Ca 324/89 - 12 Sa 15/90 - die schon im vorprozessualen Schreiben vertretene Ansicht weiterverfolgt, die Beklagte sei zur Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Lohnbestandteile nicht berechtigt.Der Kläger beruft sich auf eine Erklärung des Geschäftsführers der Beklagten im Parallelrechtsstreit 9 Ca 324/89 vor dem Arbeitsgericht.
Die Akten 12 Sa 15/90 (9 Ca 324/89) haben vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Das Berufungsgericht schließt sich für den vorliegenden Fall der zitierten Rechtsprechung des ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts an und steht dabei in Übereinstimmung mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Dezember 1989 in dem Parallelrechtsstreit 9 Ca 324/89.
- BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 281/90
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18. Dezember 1989 - 9 Ca 324/89 - wird zurückgewiesen.
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