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Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26710
ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02 (https://dejure.org/2003,26710)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02 (https://dejure.org/2003,26710)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 9 Ca 5820/02 (https://dejure.org/2003,26710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JurPC

    BGB §§ 611, 242, 1004
    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnung wegen Betriebsratswahlwerbung über das Internet

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 611 BGB; § 242 BGB; § 1004 BGB
    Werbung für Betriebsratswahl im Firmenintranet

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
    Dieses liegt darin, dass auch bei Entfernung des Schriftstücks der Abmahnung aus der Personalakte eine Rechtsbeeinträchtigung andauern kann, z. B. wenn auch nach der Entfernung der Abmahnung das Ansehen des Arbeitnehmers innerhalb des Betriebes beschädigt bleibt (BAG U. v. 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 DB 1999, 1810).
  • ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
    Es kann dahinstehen, ob eine nicht ausdrücklich untersagte und in geringem Umfang - sogar private - Nutzung elektronischer Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht etwa sozialtypisch ist, vergleichbar gelegentlichen privaten Telefonaten (Arbeitsgericht Wesel U. v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt U. v. 02, 01.2002 - 2 Ca 5340/01 NZA 2002, 1093).
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung …

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
    Es kann dahinstehen, ob eine nicht ausdrücklich untersagte und in geringem Umfang - sogar private - Nutzung elektronischer Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht etwa sozialtypisch ist, vergleichbar gelegentlichen privaten Telefonaten (Arbeitsgericht Wesel U. v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt U. v. 02, 01.2002 - 2 Ca 5340/01 NZA 2002, 1093).
  • ArbG Essen, 07.09.2010 - 2 BV 123/09

    Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung

    Dies ist auch in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt (vgl. zur Betriebsratswahl: ArbG Frankfurt a. M. vom 22. Januar 2003 - 9 Ca 5820/02 - RDV 2004, 179; ArbG Brandenburg vom 01. Dezember 2004 - 3 Ca 1231/04 - dbr 2005, Nr. 11, 38 = RDV 2005, 275; OVG NRW vom 10. November 2005 - 1 A 5076/04.
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