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| ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 9 Ca 5820/02 (https://dejure.org/2003,26710)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JurPC
BGB §§ 611, 242, 1004
Werbung für Betriebsratswahl im Intranet - RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Abmahnung wegen Betriebsratswahlwerbung über das Internet
- soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)
§ 611 BGB; § 242 BGB; § 1004 BGB
Werbung für Betriebsratswahl im FirmenintranetTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung für Betriebsratswahl im Intranet
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Werbung für Betriebsratswahl im Intranet
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97
Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
Dieses liegt darin, dass auch bei Entfernung des Schriftstücks der Abmahnung aus der Personalakte eine Rechtsbeeinträchtigung andauern kann, z. B. wenn auch nach der Entfernung der Abmahnung das Ansehen des Arbeitnehmers innerhalb des Betriebes beschädigt bleibt (BAG U. v. 15.04.1999 - 7 AZR 716/97 DB 1999, 1810). - ArbG Wesel, 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
Es kann dahinstehen, ob eine nicht ausdrücklich untersagte und in geringem Umfang - sogar private - Nutzung elektronischer Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht etwa sozialtypisch ist, vergleichbar gelegentlichen privaten Telefonaten (Arbeitsgericht Wesel U. v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt U. v. 02, 01.2002 - 2 Ca 5340/01 NZA 2002, 1093). - ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01
Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Unzumutbarkeit der Fortsetzung …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 22.01.2003 - 9 Ca 5820/02
Es kann dahinstehen, ob eine nicht ausdrücklich untersagte und in geringem Umfang - sogar private - Nutzung elektronischer Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht etwa sozialtypisch ist, vergleichbar gelegentlichen privaten Telefonaten (Arbeitsgericht Wesel U. v. 21.03.2001 - 5 Ca 4021/00 NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt U. v. 02, 01.2002 - 2 Ca 5340/01 NZA 2002, 1093).
- ArbG Essen, 07.09.2010 - 2 BV 123/09
Verbot unzulässiger Wahlbeeinflussung
Dies ist auch in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt (vgl. zur Betriebsratswahl: ArbG Frankfurt a. M. vom 22. Januar 2003 - 9 Ca 5820/02 - RDV 2004, 179; ArbG Brandenburg vom 01. Dezember 2004 - 3 Ca 1231/04 - dbr 2005, Nr. 11, 38 = RDV 2005, 275; OVG NRW vom 10. November 2005 - 1 A 5076/04.
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