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Rechtsprechung
   ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,53125
ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23 (https://dejure.org/2024,53125)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 25.07.2024 - 9 Ca 681/23 (https://dejure.org/2024,53125)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 25. Juli 2024 - 9 Ca 681/23 (https://dejure.org/2024,53125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Allgemeinverbindlicherklärung, Streikmaßnahmen, Tarifvertragliche, Tarifvertragspartei, Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, Tarifvertragsverhandlungen, Tarifvertragsgesetz, Offenkundige Rechtswidrigkeit, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Offensichtliche ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Ein solcher liegt dann vor, wenn es des ergriffenen Kampfmittels zur Erreichung des angestrebten Ziels offensichtlich nicht bedarf, BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06, zit. nach juris.

    Denn auch ein Unterstützungsstreik, der einen Arbeitgeber betrifft, der die im Hauptarbeitskampf von der Gewerkschaft verfolgte Forderung nicht selbst erfüllen oder in seinem Verband auf die Erfüllung hinwirken kann, ist nicht unzulässig, denn auch ein solcher ist nicht generell ungeeignet, den Druck auf den sozialen Gegenspieler zu verstärken und den Hauptarbeitskampf zu beeinflussen, BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06, zit. nach juris.

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt, BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06, zit. nach juris.

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Sie betrifft grundsätzlich nicht nur die Frage, welches Kampfmittel eingesetzt wird, sondern auch, wem gegenüber dies geschieht, BAG vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, zit. nach juris.

    So existieren zwischen wirtschaftlich und regional verbundenen Arbeitgebern unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im selben Arbeitgeberverband regelmäßig zahlreiche Verbindungen, die eine zumindest informelle Einflussnahme ermöglichen, BAG vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, zit. nach juris.

  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Mit der Schaffung von Tarifnormen, die der Allgemeinverbindlicherklärung zugänglich sind und deren allgemeine Geltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TVG), erfüllen die Koalitionen auch in besonderem Maße die ihnen durch Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesene öffentliche Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme zu gestalten, BVerfG vom 15.07.1980 - 1 BvR 24/74, zit. nach juris.

    In seiner negativen Koalitionsfreiheit wird er daher nicht verletzt, BVerfG vom 15.07.1980 - 1 BvR 24/74, zit. nach juris.

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei …

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Dies gilt nicht nur für normativ zu regelnde Ziele, sondern auch dann, wenn eine entsprechende Regelung nur in einer schuldrechtlichen Vereinbarung des Tarifvertrags möglich ist, ErfK/Linsenmaier, 24. Aufl., Art. 9 GG, Rn 116, LAG Baden-Württemberg vom 20.02.2019 - 4 Sa 40/18, zit. nach juris.

    Rn. 63 dd) Auch Kampfziele, eine Betriebsstillegung oder Betriebsverlagerung zu verhindern, sind solche, bei denen es um die Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG geht, auch wenn eine entsprechende Regelung nur in einer schuldrechtlichen Vereinbarung des Tarifvertrags möglich ist, LAG Baden-Württemberg vom 20.02.2019 - 4 Sa 40/18, zit. nach juris, ErfK/Linsenmaier, 24. Aufl., Art. 9 GG, Rn 116. Dabei hielt das LAG Baden-Württemberg das Arbeitskampfziel, eine bereits beschlossene Betriebsstilllegung zeitlich zu verzögern, noch für zulässig.

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 123/89

    Zeitzuschläge im Personalbemessungssystem

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Rn. 57 ee) Die Tarifvertragsparteien können in Tarifverträgen alle Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG regeln mit der Folge, dass entsprechende Tarifverträge auch durch Arbeitskampfmaßnahmen erzwungen werden können, BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 123/89, zit. nach juris.

    Im Gegenzug unterliegt es der autonomen Unternehmerentscheidung, welche Geld- und Sachmittel zu welchem Zweck eingesetzt werden und ob, was und wo hergestellt wird, Beuthien, ZfA 1984, S. 12 f., BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 123/89, zit. nach juris.

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB ist darauf gerichtet, ein Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigung und Funktionsfähigkeit vor darauf bezogenen rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu schützen, BAG vom 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, zit. nach juris.

    Dies folgt aus der Hilfsfunktion des Arbeitskampfes zur Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie und bedeutet zugleich, dass ein Tarifvertrag, der kampfweise durchgesetzt werden soll, einen rechtmäßigen Inhalt haben muss, BAG vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/02, zit. nach juris, ErfK/Linsenmaier, 24. Aufl., Art. 9 GG, Rn 115. Forderungen, die dem nicht genügen, sind nicht durch Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt und beeinträchtigen die grundrechtlich geschützten Interessen des Kampfgegners, BAG vom 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, zit. nach juris.

  • BVerfG, 10.01.2020 - 1 BvR 4/17

    Aus dem Grundgesetz ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch darauf, dass …

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    18/1558, S. 48. Dabei ermöglicht Art. 9 Abs. 3 GG den Koalitionen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gerade auch Tarifverträge, die von vornherein darauf zielen, Außenseiter einzubeziehen, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.01.2020 - 1 BvR 4/17, zit. nach juris.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Rn. 69 Mit der Allgemeinverbindlicherklärung, die vom übereinstimmenden Antrag der Tarifvertragsparteien abhängig ist, soll diesen ein Instrument an die Hand gegeben werden, mit dem die von Art. 9 Abs. 3 GG intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen abgestützt werden soll, indem sie den Normen der Tarifverträge zu größerer Durchsetzungskraft verhilft, BVerfG vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74, zit. nach juris, BT-Drs.
  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 719/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Streikmaßnahmen auf dem Betriebsgelände der …

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Dabei darf kein Recht das andere Recht vollständig verdrängen, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.07.2020 - 1 BvR 719/19, zit. nach juris.
  • BAG, 12.03.1985 - 1 AZR 636/82

    Aussperrung in der Druckindustrie 1978

    Auszug aus ArbG Würzburg, 25.07.2024 - 9 Ca 681/23
    Die Überprüfung der Einhaltung dieses Grundsatzes erfordert eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinn) eingesetzt wurde, BAG vom 11.05.1993 - 1 AZR 649/92; BAG vom 12.03.1985 - 1 AZR 636/82, II 2, jeweils zit. nach juris.
  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in …

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger …

  • LAG Nürnberg, 08.04.2025 - 7 SLa 213/24

    Schadensersatz wegen Streikmaßnahmen - Streikziel - gemeinsamer Antrag auf …

    Die Berufung gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Würzburg vom 25.07.2024 - 9 Ca 681/23 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 31.10.2024 - 12 Ca 479/24
    Allerdings trifft ein Arbeitgeber seine Entscheidung über die im Zuge eines Arbeitskampfes streitigen Forderungen bzw. Zugeständnisse letztlich eigenverantwortlich (vgl. auch LAG Nürnberg vom 17.07.2024 - 3 SaGa 6/23, juris; ArbG Köln vom 06.06.2023 - 17 Ga 27/23 - juris; ArbG Würzburg vom 25.07.2024 - 9 Ca 681/23;… aA insbesondere Löwisch/Rieble, TVG, 4. Aufl, 2017, § 5 TVG Rz. 258).
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