Rechtsprechung
| VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Untersagung der Wohnungsprostitution im Wohngebiet
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Wohnungsprostitution in allgemeinem Wohngebiet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Prostitution im allgemeinen Wohngebiet (IMR 2017, 207)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Hamburg, 22.05.2000 - 2 Bs 55/00
Auszug aus VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Im Falle einer bauaufsichtsrechtlichen Untersagung einer ungenehmigten Nutzung genügt die Behörde dem besonderen Begründungserfordernis bereits dann, wenn sie auf die fehlende Genehmigung hinweist, da sie hiermit zugleich das öffentliche Interesse an der Einhaltung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens zum Ausdruck bringt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, 2 Bs 55/00, juris, Rn. 9;… Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, 28. Ergänzungslieferung 2016, § 76 Rn. 82).Nach ständiger Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, 2 Bs 55/00, juris; Beschl. v. 2.3.2009, 2 Bs 3/09, n.V.; Beschl. v. 8.12.2010, 2 Bs 215/10, n.V.), der sich die Kammer anschließt, berechtigt in der Regel bereits die formelle Illegalität einer Nutzung die Bauaufsichtsbehörde, die Nutzung auf der Grundlage des § 76 Abs. 1 Satz 2 HBauO zu untersagen.
Nach der bereits erwähnten ständigen Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, 2 Bs 55/00, juris; Beschl. v. 2.3.2009, 2 Bs 3/09, n.V.; Beschl. v. 8.12.2010, 2 Bs 215/10, n.V.), der sich die Kammer auch insoweit anschließt, berechtigt in der Regel bereits die formelle Illegalität einer Nutzung die Bauaufsichtsbehörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Nutzungsuntersagung.
- BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auszug aus VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Denn eine solche Mischnutzung wäre im bauplanungsrechtlichen Sinne nicht allein der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, 4 B 137/95, juris, Rn. 3;… Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8.97, juris, Rn. 8).Rn. 31 (aa) Die Wohnungsprostitution ist eine Mischnutzung, die als zumindest auch gewerbliche Nutzung im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO nicht allgemein zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, 4 B 137/95, juris, Rn. 3;… Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8.97, juris, Rn. 8).
Eine Wohnungsprostitution ist aufgrund des typischerweise mit ihr verbundenen Störpotentials im allgemeinen Wohngebiet unzulässig (BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 2 Bs 215/10, n.V.;… VG Hamburg, Urt. v. 30.1.2012, 7 K 2382/11, n.V.).
- BVerwG, 29.10.1997 - 4 B 8.97
Bauplanungsrecht - Einfügen eines Vorhabens in den unbeplanten Innenbereich, …
Auszug aus VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Denn eine solche Mischnutzung wäre im bauplanungsrechtlichen Sinne nicht allein der Wohnnutzung, sondern zumindest auch der gewerblichen Nutzung zuzurechnen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, 4 B 137/95, juris, Rn. 3; Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8.97, juris, Rn. 8).Rn. 31 (aa) Die Wohnungsprostitution ist eine Mischnutzung, die als zumindest auch gewerbliche Nutzung im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO nicht allgemein zulässig ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.6.1995, 4 B 137/95, juris, Rn. 3; Beschl. v. 29.10.1997, 4 B 8.97, juris, Rn. 8).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08
Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung
Auszug aus VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Zwar kann das besondere Vollzugsinteresse ausnahmsweise entfallen, wenn die Bauaufsichtsbehörde ein vollstreckbares Nutzungsverbot über einen längeren Zeitraum nicht durchsetzt oder wenn die Behörde die betroffene Anlage jahrelang geduldet hat, ohne auf das Genehmigungserfordernis hinzuweisen (OVG Greifswald, Beschl. v. 6.2.2008, 3 M 9/08, juris, Rn. 15;… Alexejew, a.a.O., § 76 Rn. 82). - OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05
Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?
Auszug aus VG Hamburg, 21.11.2016 - 9 E 5604/16
Es besteht keine Verpflichtung, vorrangig vor dem jeweiligen Eigentümer die Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten als Verantwortliche heranzuziehen (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2005, 2 Bs 144/05, juris, Rn. 12 ff.).
- VG Augsburg, 10.04.2025 - Au 5 K 24.2238
Anfechtungsklage gegen Nutzungsuntersagung für Prostitutionsstätte in einem …
Denn die Nutzungsuntersagung hat in erster Linie die Funktion, den Bauherrn auf das Genehmigungsverfahren zu verweisen (…OVG Saarlouis, B.v. 18.6.2014 - 2 B 209/14 - juris Rn. 13; VG Hamburg, B.v. 21.11.2016 - 9 E 5604/16 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 15 CS 23.95 - juris;… Decker in Busse/Kraus, BayBO, 156. EL Dez 2024, Art. 76 BayBO Rn. 282).Das streitgegenständliche Gebäude ist der Art nach unstreitig zur Wohnnutzung errichtet; die Änderung der Nutzung eines Wohngebäudes als Bordell zum Zwecke der Ausübung gewerblicher Prostitution - auch im Rahmen der sogenannten Wohnungsprostitution - ist genehmigungsbedürftig (vgl. VG Hamburg, B.v. 21.11.2016 - 9 E 5604/16 - juris Rn. 29).
- VG Münster, 01.09.2020 - 2 K 2532/19 Rn. 39 Vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 21. November 2016 - 9 E 5604/16 -, juris, m.w.N; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 -, juris.
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