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| VG Frankfurt/Main, 19.02.2002 - 9 G 4878/01 (2) |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 9 G 4878/01 (2) (https://dejure.org/2002,12216)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 24 BRRG
Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Gesamtstrafe von mindestens 1 Jahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung eines Beamtenverhältnisses infolge Verurteilung des Beamten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens einem Jahr
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 532
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2002 - 9 G 4878/01
Er folgte insoweit den in den Beratungen unverändert gebliebenen Beschlüssen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Bundestags-Drucksache V/4094, S. 91 f.; Zusammenstellung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts mit den Beschlüssen des Bundestags in 2. Beratung, BT-Ds. V/4170), die indes den Verlust der Rechtsstellung in § 24 Abs. 1 BRRG wie in § 48 BBG, aber auch § 53 SG gleichermaßen an die Verurteilung "wegen vorsätzlicher Tat" knüpften und insofern keine Änderung gegenüber den Vorgängervorschriften bewirkten. - BVerwG, 10.06.1992 - 2 B 88.92
Beendigung eines Beamtenverhältnisses bzw. Verlust der Rechte als …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2002 - 9 G 4878/01
Auch ein Beamter, der durch mehrere selbstständige Rechtsverstöße eine Freiheitsstrafe von insgesamt einem Jahr oder mehr verwirkt hat, hat sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar erwiesen als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt hat (BVerwG Beschl. v. 10.06.1992 - 2 B 88.92 - ZBR 1992, 314 m.w.N.;… ebenso zu dem gleich lautenden § 48 BBG Zängl in GKÖD, § 48 Rn. 19 m.w.N.;… Plog/Wiedow/Lemhöfer, BBG, § 48 Rn. 6).
- VG Koblenz, 18.11.2020 - 5 L 904/20
Keine Beamtenpensionsansprüche für Staatsminister a.D. Deubel
Denn ein Beamter, der durch mehrere Rechtsverstöße zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren verurteilt wurde, hat sich für den öffentlichen Dienst nicht weniger untragbar gemacht als ein Beamter, der eine solche Strafe bereits durch einen einzigen Rechtsverstoß verwirkt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1992 - 2 B 88.92; 2 C 13.92 -, juris; BayVGH…, Beschluss vom 5. August 2019 - 3 ZB 17.2479 -, juris, Rn. 13; VG Frankfurt, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 9 G 4878/01 -, juris;… so auch: Wilhelm, in: GKÖD, Band I, Lfg. 10/17, § 59 BeamtVG, Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2003 - 13 A 716/03 Rn. 21 So auch NdsOVG, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 1 MA 3669/01 -, DÖV 2002, 532.
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