Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 08.07.1985 - 9 Ga 40/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuerkennung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs im Fall einer "offensichtlich unwirksamen" Kündigung; Nicht arbeitstätiger Arbeitnehmer als vollwertiges Mitglied der Sozialgemeinschaft; Arbeitsverhältnis kraft Richterrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Anspruch auf Weiterbeschäftigung
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2975
- BB 1985, 2242
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54
Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.1985 - 9 Ga 40/85
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts basierte auf der grundlegenden Entscheidung vom 10.11.1955 (in AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.1985 - 9 Ga 40/85
Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar in Übereinstimmung mit dem Zweiten Senat (Urteil vom 26.5.1977 in DB 1977, 2099, 2192) [BAG 26.05.1977 - 2 AZR 632/76] und dem Siebten Senat (Urteil vom 2.11.1983 in DB 1984, 704, 408) ausgesprochen, daß im Fall einer offensichtlich unwirksamen Kündigung ein Weiterbeschäftigungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers bestünde.
- LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; …
Rn. 45 Zwar folgt das Berufungsgericht dem Großen Senat darin, daß - unter der allerdings nicht ausdrücklich kenntlich gemachten Aufgabe der Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung der Grundrechte (vgl. hierzu bereits BAG Urteil vom 20.12.1984 BB 1985, 1853 = NZA 1986, 21; Reuter BB 1986, 385) - gem. §§ 611, 242 BGB unter Berücksichtigung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung innerhalb des unangefochten bestehenden Arbeitsverhältnisses auszugehen ist (andere Auffassung Heinze DB 1985, 111, 117; ArbG Düsseldorf NJW 1985, 2975 [ArbG Düsseldorf 08.07.1985 - 9 Ga 40/85]).
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