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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27918
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07 (https://dejure.org/2010,27918)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.02.2010 - 9 K 26/07 (https://dejure.org/2010,27918)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 9 K 26/07 (https://dejure.org/2010,27918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Erschließung/Nachweis der Wegebreite; Erschließung/Beschaffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Festsetzung der Breite eines der Erschließung eines Abfindungsgrundstückes dienenden Weges im Wege- und Gewässerplan; Anderweitige Festsetzung der Wegebreite im Flurbereinigungsplan bei fehlender Aufnahme des Weges im Wege- und Gewässerplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Beschaffenheit; Erschließung; Nachweis der Wegebreite

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Festsetzung der Breite eines der Erschließung eines Abfindungsgrundstückes dienenden Weges im Wege- und Gewässerplan; Anderweitige Festsetzung der Wegebreite im Flurbereinigungsplan bei fehlender Aufnahme des Weges im Wege- und Gewässerplan

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2009 - 9 K 29/07

    Flurneuordnung: Anspruch auf Mehrfacherschließung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Ein dahingehender Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 44 Abs. 1 FlurbG (Senat, U. v. 24.06.2009 - 9 K 29/07;… Schwantag/Wingerter, Flurbereinigungsgesetz, 8. Aufl., § 44, Rn. 8).

    Ist dies nur durch mehrere Erschließungen des Buchgrundstücks möglich, muss der Grundsatz eine Ausnahme erleiden, dass kein Anspruch auf mehrere Erschließungen besteht (Senat, U. v. 24.06.2009 - 9 K 29/07 mit näherer Begründung für die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Bewirtschaftung von Waldgrundstücken).

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Ein Teilnehmer, der lediglich einen "einfachen" Planwunsch zur Gestaltung seiner Abfindung angemeldet hat, kann im Abfindungsstreit über die Prüfung, ob er wertgleich abgefunden worden ist, hinaus keine auch den Abwägungsvorgang erfassende Abwägungskontrolle verlangen, wie sie Planbetroffenen im Bau- und Fachplanungsrecht mit dem Anspruch auf gerechte Abwägung zusteht (BVerwG, U. v. 23.08.2006 - 10 C 4/05 - BVerwGE 126, 303 = NVwZ-RR 2007, 85).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Er liegt v.a. vor, wenn sich ihre Erklärung nicht lediglich in der Erörterung von Lösungsmöglichkeiten oder bloßen Zuteilungsabsichten in Bezug auf den zu erstellenden Flurbereinigungsplan erschöpft, sondern im Zusammenhang mit dem Verzicht eines Teilnehmers auf eine besondere eigene Rechtsposition steht (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 10 C 1/06 - BVerwGE 128, 87 = NVwZ-RR 2007, 456).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 8.92

    Flurbereinigung - Abfindung - Abfindungsgrundstück - Abfindungsflurstück

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Rn. 34 Für die Erschließung von Abfindungsgrundstücken gelten folgende Grundsätze: § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG, § 63 Abs. 2 LwAnpG enthält nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 30.09.1992 - 11 C 8.92 - RdL 1993, 13) nicht nur einen Planungsgrundsatz, der im Rahmen des behördlichen Gestaltungsermessens zurückgestellt werden könnte, sofern dafür zwingende sachliche Gründe angeführt werden können.
  • BVerwG, 10.11.2006 - 9 B 17.06

    Abgabe einer Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Ob eine behördliche Erklärung mit dem für eine Zusicherung i.S.v. § 38 VwVfG MV oder für eine Zusage erforderlichen Bindungswillen abgegeben wurde, ist durch Auslegung nach der im öffentlichen Recht entsprechend anwendbaren Regel des § 133 BGB zu ermitteln; maßgebend ist danach der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei Würdigung des objektiven Erklärungswerts und der weiteren Begleitumstände, insbesondere des Zwecks der Erklärung, verstehen konnte (BVerwG, B. v. 10.11.2006 - 9 B 17/06).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Nach § 44 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 FlurbG hat somit jeder Teilnehmer Anspruch auf ordnungsgemäße Aufschließung seiner Abfindungsgrundstücke, d.h. Wegeführung und Wegeausbau müssen so beschaffen sein, dass die Bewirtschaftung der Grundstücke ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist (BVerwG, U. v. 25.11.1970 - IV C 80.66 - RdL 1971, 97 ff.).
  • BVerfG, 08.07.1998 - 1 BvR 851/87

    Eigentumsgarantie und Flurbereinigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Die Norm ermöglicht es daher den Flurbereinigungsbehörden, ihr Planungsermessen in Richtung auf eine stärkere Flächenzusammenlegung zu betätigen (BVerfG 1. Senat 1. Kammer , B. v. 08.07.1998 - 1 BvR 851/87 - NVwZ 1999, 62).
  • VGH Bayern, 07.04.2008 - 13 A 07.1117

    1. Ein Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren, der ein zur Aussiedlung …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Eine ausreichende Erschließung erfordert eine angemessene Wegebreite (VGH München, U. v. 07.04.2008 - 13 A 07.1117 - RdL 2010, 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1956 - I C 203.55

    Gebühren/Verhalten des Klägers

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07
    Vielmehr soll das Gericht hierüber von Fall zu Fall entscheiden (so BVerwG, U. v. 13.12.1956 - I C 203.55 - BVerwGE 4, 202-203 = RdL 1957, 52 = NJW 1957, 843).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 7 S 2032/14

    Anspruch auf Verbesserung der Zuwegung im Flurbereinigungsverfahren

    90; OVG MV, Urt. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07 -, juris).

    Rn. 42 Dass das Grundstück der Klägerin auch in tatsächlicher Hinsicht bereits als ausreichend erschlossen anzusehen war, ergibt sich daraus, dass der von einem ihrer Rechtsvorgänger hergestellte Weg von der Stadt Vöhrenbach 1988 aufgrund der Vereinbarung vom 29.05.1987 mit öffentlichen Mitteln nach den Richtlinien für ländlichen Wegebau 1975 (RLW 1975) ausgebaut worden war (…vgl. BayVGH, Urt. v. 07.04.2008 - 13 A 07.1117 -, RdL 2010, 14; auch OVG MV, Urt. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07 -, juris, Rn. 36;… BVerwG, Urt. v. 21.12.2005 - 9 A 12.05 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 69 jeweils zu den RLW 1999).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 8 K 4/14

    Erschließung von Abfindungsflurstücken im Flurbereinigungsverfahren

    Wegeführung und Wegeausbau müssen so beschaffen sein, dass die Bewirtschaftung und Benutzung der Abfindungsflurstücke jederzeit ohne besondere Schwierigkeiten möglich ist (…BVerwG, Urt. v. 30.09.1992 - BVerwG 11 C 8.92 -, a.a.O. RdNr. 12;… BayVGH, Urt. v. 31.07.2007 - 13 A 06.1737 -, juris RdNr. 24;… OVG MV, Urt. v. 24.06.2009 - 9 K 29/07 -, juris RdNr. 40; Urt. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07 -, juris RdNr. 34).
  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 17/13

    Bodenordnungsplan, Geldabfindung, Gutachten, Funktionsflächenbestimmung

    Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Fläche besteht im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens jedoch grundsätzlich nicht (…vgl. Senatsurt. v. 4. November 2014 - F 7 C 17/12 -, juris Rn. 27; OVG M-V, Urt. v. 24. Februar 2010 - 9 K 26/07 -, juris Rn. 25;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 9. Aufl., § 44 Rn. 40).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2015 - 9 K 12/11

    Kosten/Gerichtskosten; Gebühren/Gerichtskosten

    Dabei werden der Klägerin gem. § 147 Abs. 3 S. 2 FlurbG keine Gerichtskosten auferlegt, wohl aber dem Beklagten, da diese Norm nur die Klägerin begünstigt, so dass für den Beklagten insoweit die allgemeinen Vorschriften der VwGO maßgebend sind (vgl. bereits Senat, U. v. 24.02.2010 - 9 K 26/07, juris).
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