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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1120
FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17 Kg (https://dejure.org/2018,1120)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.01.2018 - 9 K 994/17 Kg (https://dejure.org/2018,1120)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 9 K 994/17 Kg (https://dejure.org/2018,1120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff der Berufsausbildung beim Kindergeld

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Rn. 24 Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, Rz 25 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 16).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, Rz 30; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 26 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 17).

    Insofern hält es der Senat nicht für erforderlich, dass sich die praktische Ausbildung (zum Steuerfachangestellten) und das Hochschulstudium (zum Bachelor) teilweise zeitlich überschneiden (wie im Falle des BFH-Urteils vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152), sondern nur für geboten, dass sie zeitlich unmittelbar aufeinander folgen, und zwar ohne beachtliche Unterbrechung mit der gebotenen Zielstrebigkeit (wie z. B. im Falle der BFH-Urteile vom 15.04.2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Rz 26; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 27 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 22).

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Rn. 24 Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, Rz 25 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 16).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, Rz 30; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 26 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 17).

    Insofern hält es der Senat nicht für erforderlich, dass sich die praktische Ausbildung (zum Steuerfachangestellten) und das Hochschulstudium (zum Bachelor) teilweise zeitlich überschneiden (wie im Falle des BFH-Urteils vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152), sondern nur für geboten, dass sie zeitlich unmittelbar aufeinander folgen, und zwar ohne beachtliche Unterbrechung mit der gebotenen Zielstrebigkeit (wie z. B. im Falle der BFH-Urteile vom 15.04.2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Rz 26; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 27 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 22).

  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Rn. 23 Da es im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf das angestrebte Berufsziel des Kindes ankommt, muss der Tatbestand "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung" nicht bereits mit dem ersten (objektiv) berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang) erfüllt sein (BFH-Urteil vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 25).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, Rz 30; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 26 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 17).

    Insofern hält es der Senat nicht für erforderlich, dass sich die praktische Ausbildung (zum Steuerfachangestellten) und das Hochschulstudium (zum Bachelor) teilweise zeitlich überschneiden (wie im Falle des BFH-Urteils vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152), sondern nur für geboten, dass sie zeitlich unmittelbar aufeinander folgen, und zwar ohne beachtliche Unterbrechung mit der gebotenen Zielstrebigkeit (wie z. B. im Falle der BFH-Urteile vom 15.04.2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Rz 26; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 27 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 22).

  • BFH, 15.04.2015 - V R 27/14

    Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei mehraktiger …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Insofern hält es der Senat nicht für erforderlich, dass sich die praktische Ausbildung (zum Steuerfachangestellten) und das Hochschulstudium (zum Bachelor) teilweise zeitlich überschneiden (wie im Falle des BFH-Urteils vom 3.07.2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152), sondern nur für geboten, dass sie zeitlich unmittelbar aufeinander folgen, und zwar ohne beachtliche Unterbrechung mit der gebotenen Zielstrebigkeit (wie z. B. im Falle der BFH-Urteile vom 15.04.2015 V R 27/14, BStBl II 2016, 163, Rz 26; vom 8.09.2016 III R 27/15, BStBl II 2017, 278, Rz 27 und vom 3.09.2015 VI R 9/15, BStBl II 2016, 166, Rz 22).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 13/06

    Keine Änderung einer bestandskräftigen Ablehnung des Kindergeldes für das …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Rn. 20 Eine Korrekturvorschrift für die Änderung der bestandskräftigen Entscheidungen über die Versagung des Kindergelds (zum Erfordernis vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23.06.2006 III R 13/06, BStBl II 2007, 714, Rz 15 ff.) ist weder benannt noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Gleichermaßen wurde der Klägerin durch die nicht angefochtene Einspruchsentscheidung vom 8.09.2016 das Kindergeld für Juli 2014 bis einschließlich September 2016 (Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung) bestandskräftig versagt (vgl. BFH-Urteil vom 4.08.2011 III R 71/19, BStBl II 2013, 380, Rz 12).
  • BFH, 21.10.2015 - VI R 35/14

    Bindungswirkung - Ablehnungsbescheid Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 994/17
    Damit kann aufgrund eines neuen Antrages Kindergeld rückwirkend erst ab dem auf die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung folgenden Monat (hier: ab Oktober 2016) festgesetzt werden (BFH-Urteil vom 21.10.2015 VI R 35/14, BFH/NV 2016, 178).
  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 6 K 3796/16

    Kindergeld: Berufsbegleitendes Masterstudium der Wirtschaftspsychologie als Teil …

    Eine Schädlichkeit für den zeitlichen Zusammenhang kann sich allenfalls dann ergeben, wenn der zu beurteilende weitere Ausbildungsabschnitt eine vorausgegangene Berufstätigkeit einer bestimmten Dauer erfordert (vgl. BFH-Entscheidungen vom 4. Februar 2016 III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, und vom 29. August 2017 XI B 57/17, BFH/NV 2018, 22, vgl. auch Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg, nrk., Rev. III R 8/18, juris).
  • BFH, 17.01.2019 - III R 8/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld; …

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg insoweit aufgehoben, als der Klage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für den Zeitraum Oktober 2016 bis März 2017 stattgegeben wurde.
  • FG Düsseldorf, 26.04.2019 - 7 K 1093/18

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche …

    Entgegen dieser Anweisung genügt es nach der zutreffenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, wenn die Sachverhaltsumstände im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (vgl. FG Düsseldorf Urteile vom 28.5.2018, 7 K 123/18 Kg und 7 K 2356/17 Kg; vom 18.7.2018 7 K 1480/18 Kg; vom 11.01.2018 9 K 994/17 Kg, alle in juris; FG Münster Urteil vom 31.10.2018 7 K 1015/18 Kg;… FG Hamburg Urteil vom 31.7.2018, 6 K 192/17 a.a.O. m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 08.03.2019 - 15 K 1820/18

    Gewährung von Kindergeld für einen Volljährigen bis zum Abschluss einer …

    Rn. 36 Ebenso wie der BFH III R 27/15 a.a.O. hat der 9. Senat des FG Düsseldorf entschieden, dass eine Erwerbstätigkeit des Kindes dann unschädlich ist, wenn sie im Rahmen einer zeitlich und fachlich zusammen hängenden einheitlichen Erstausbildung erfolgt (dort nach Abschluss des Steuerfachangestellten frühestmöglicher Studienbeginn an der FOM, Ziel Bachelor of Arts Steuerrecht; parallel Vollzeitarbeitsverhältnis als Steuerfachangestellter), ebenso Urteil des FG Düsseldorf vom 11.01.2018 9 K 994/17 Kg, juris, Rev. BFH III R 8/18).

    Der Senat schließt sich nicht der Verwaltungsauffassung der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2017 V 6.1 Abs. 1 Satz 8 an, sondern hält es für ausreichend, dass die wesentlichen Sachverhaltsumstände - wie hier - spätestens im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (so auch Urteil des FG Düsseldorf vom 11.1.2018 9 K 994/17, juris, Rev. BFH III R 8/18; Niedersächsisches FG, Gerichtsbescheid vom 4.4.2018 3 K 152/17, juris, Rev. BFH III R 18/18).

  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17

    Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung"

    Formalisierte Nachweisverlangen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, widersprechen dem § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (so zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2009 n.F.: Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, Juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 994/17, Juris, Revision anhängig unter Az. III R 8/18).
  • FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18

    Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung

    Im Übrigen habe das FG Düsseldorf mit Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 entschieden, dass es für die Feststellung der Planung einer mehraktigen Erstausbildung nicht darauf ankomme, wann die Familienkasse informiert werde, sondern auf den im Entscheidungszeitpunkt erkennbaren Sachverhalt.

    Die Frage, ob ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen einer ersten Ausbildung und der weiteren Ausbildungsmaßnahme bestehe, werde nach der Rechtsprechung einzelfallbezogen geprüft (BFH, Urteile vom 3. Juli 2014 III R 52/13 und vom 3. September 2015 VI R 9/15; FG Düsseldorf, Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg und FG Saarland, Urteil vom 15. Februar 2017 2 K 1290/16).

  • FG Münster, 22.01.2019 - 12 K 3654/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit der Absolvierung eines Masterstudiums; …

    Der Senat schließt sich nicht der Verwaltungsauffassung der DA-KG 2017 V 6.1 Abs. 1 Satz 8 an, sondern hält es für ausreichend, dass die wesentlichen Sachverhaltsumstände - wie hier - spätestens im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (vgl. ebenso Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018, 9 K 994/17 Kg, juris).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17

    Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines …

    Dem FG Düsseldorf (Urteil vom 11. Januar 2018 9 K 994/17 Kg) ist zuzustimmen, dass der Zeitpunkt, zu dem der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet und eine Erklärung abgegeben wird, ein Indiz für bzw. gegen die Glaubhaftigkeit eines Sachvortrags darstellen kann.
  • FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 123/18

    Gewährung und Festsetzung von Kindergeld bzgl. Beendigung einer Ausbildung in dem …

    Entgegen der Verwaltungsauffassung in DA-KG 2017 V 6.1 Abs. 1 S. 8, nach der Erklärungen, die eine Absicht glaubhaft machen sollen, nur ab dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Erklärung bei der Familienkasse gelten, genügt es, wenn die Sachverhaltsumstände im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind, Urteil des FG Düsseldorf vom 11.01.2018 9 K 994/17 Kg, juris.
  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17

    Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung

    Formalisierte Nachweisverlangen, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, widersprechen dem § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO (so zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2009 n.F.: Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.02.2018 - 13 K 171/17, Juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2018 - 9 K 994/17, Juris, Revision anhängig unter Az. III R 8/18).
  • FG Niedersachsen, 04.04.2018 - 3 K 152/17

    Kindergeld: Nachweisanforderungen bei mehraktiger Ausbildung

  • FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 223/18

    Gewährung von Kindergeld hinsichtlich Qualifizierung von mehraktigen …

  • FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 576/18

    Gewährung von Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder …

  • FG Düsseldorf, 16.08.2018 - 15 K 877/18

    Einkommensteuerliche Betrachtung eines Berufsabschlusses als Teil der …

  • FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 2356/17

    Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

  • FG Düsseldorf, 29.08.2018 - 15 K 1377/18

    Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines …

  • FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 1480/18

    Kindergeldanspruch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines …

  • FG Düsseldorf, 20.06.2018 - 7 K 224/18

    Gewährung von Kindergeld i.R.e. Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten

  • FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 850/18

    Anspruch auf Gewährung von Kindergeld für die Zeit während der Ausbildung zum …

  • FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 7 K 2323/17

    Anspruch eines erwachsenen Auszubildenden auf die Gewährung von Kindergeld

  • FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 3294/17

    Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin

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