Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 9 L 12.14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 94 VwGO, § 12 KomVerf BB
Aussetzung eines Gerichtsverfahrens; Voraussetzungen für einen Anschluss- und Benutzungszwang - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 94 VwGO, § 146 VwGO, § 12 KomVerf BB
Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde; Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; Verpflichtungsklage; Anschluss- und Benutzungsverfügung; Anfechtungsklage; Vorgreiflichkeit; Entscheidungsvorrang - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 14.05.2014 - 4 K 696/10
- VG Frankfurt/Oder, 06.06.2014 - 4 K 696/10
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2014 - 9 L 10.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 9 L 12.14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- FG München, 01.08.2013 - 5 K 758/13
Vorsorgeaufwendungen, Unterlassung der Weitergabe von Besteuerungsgrundlagen des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 9 L 12.14
Rn. 1 Der Kläger wendet sich in dem Verfahren VG Frankfurt (Oder) 5 K 758/13 gegen eine Anschlussverfügung, mit der ihm aufgegeben worden ist, zwei Flurstücke an die öffentliche zentrale Abwasserentsorgungsanlage anzuschließen.Rn. 2 Mit dem angegriffenen Beschluss vom 14. Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens VG Frankfurt (Oder) 5 K 758/13 ausgesetzt.
Vorliegend habe das Gericht sein Ermessen dahin ausgeübt, zunächst die Entscheidung der 5. Kammer im Verfahren 5 K 758/13 abzuwarten.
- VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19 Befreiungsgründe sind vornehmlich im Befreiungsverfahren von Belang und führen nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit der Anschlussverfügung, nämlich dann, wenn eine Befreiung entweder bereits erteilt worden ist oder ein Befreiungsanspruch offensichtlich besteht (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2014 - OVG 9 L 12.14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11).
Befreiungsgründe sind vornehmlich im Befreiungsverfahren von Belang und führen nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit der Anschlussverfügung, nämlich dann, wenn eine Befreiung entweder bereits erteilt worden ist oder ein Befreiungsanspruch offensichtlich besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2014 - OVG 9 L 12.14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11).
- VG Potsdam, 31.03.2025 - 8 L 1153/24 Befreiungsgründe sind vornehmlich im Befreiungsverfahren von Belang und führen nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit der Anschlussverfügung, nämlich dann, wenn eine Befreiung entweder bereits erteilt worden ist oder ein Befreiungsanspruch offensichtlich besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2014 - OVG 9 L 12.14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11).
- VG Potsdam, 31.03.2025 - 8 L 1152/24
(kein) rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Ausländerrecht, …
Befreiungsgründe sind vornehmlich im Befreiungsverfahren von Belang und führen nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit der Anschlussverfügung, nämlich dann, wenn eine Befreiung entweder bereits erteilt worden ist oder ein Befreiungsanspruch offensichtlich besteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. September 2014 - OVG 9 L 12.14 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Dezember 2014 - OVG 9 N 114.13 -, juris Rn. 11).
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