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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7194
VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F (https://dejure.org/2011,7194)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F (https://dejure.org/2011,7194)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 9 L 2062/11.F (https://dejure.org/2011,7194)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).

    Rn. 5 Die Auswahlentscheidung ist seit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 (a.a.O.) als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung i. S. d. § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO anzusehen.

    Rn. 6 Daraus folgt, dass schon die der späteren Ernennung vorausgehende Auswahlentscheidung als einheitliche Entscheidung anzusehen ist, die gegenüber der ausgewählten Person, hier dem Beigeladenen, begünstigend und gegenüber der nicht ausgewählten und zur Ablehnung vorgesehenen Person, hier dem Antragsteller, belastend wirkt (im Einzelnen v. Roetteken ZBR 2011, 73 ff.).

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Es genügt vielmehr, wenn die genannten Gründe es nicht offensichtlich ausschließen, dass sie zu einem Verstoß der beabsichtigen Maßnahme gegen das Bestenausleseprinzip führen können (vgl. BVerwG, B. v. 7.12.1994 - 6 P 35.92 - PersR 1995, 296, 297 ff.; VG Frankfurt a. M., B. v. 4.10.2011 - 23 K 1923/11.F.PV - n. v.;… Altvater/Kröll in Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl., § 77 BPersVG Rn. 23 m. w. n.).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Daher kommt bereits der Auswahlentscheidung der Charakter eines Verwaltungsakts zu (insoweit wie hier NdsOVG, B. v. 8.6.2011 - 5 ME 91/11 - NVwZ 2011, 891, 892;… v. Roetteken a.a.O. S. 73 f. m. w. N. in Fn. 12 auch zur früheren Rspr. des OVG NdsSchlH).
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Rn. 7 Die Kammer hält daran ungeachtet der gegenteiligen Rechtsprechung des HessVGH (B. v. 23.08.2011 - 1 B 1284/11 - BeckRS 2011, 54790 = juris) fest.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Im Stufenverfahren kommt es nur noch darauf an, ob eine Einigung hergestellt werden kann (so zur vergleichbaren früheren Regelung in Hamburg BVerwG, B. v. 16.12.1992 - PersR 1993, 217, 219).
  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Es genügt vielmehr, wenn die genannten Gründe es nicht offensichtlich ausschließen, dass sie zu einem Verstoß der beabsichtigen Maßnahme gegen das Bestenausleseprinzip führen können (vgl. BVerwG, B. v. 7.12.1994 - 6 P 35.92 - PersR 1995, 296, 297 ff.; VG Frankfurt a. M., B. v. 4.10.2011 - 23 K 1923/11.F.PV - n. v.;… Altvater/Kröll in Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl., § 77 BPersVG Rn. 23 m. w. n.).
  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Auch in anderen Fallkonstellationen kann aus dem Umstand, dass in der Hauptsache die Verpflichtungsklage statthaft ist, nicht zwingend der Schluss gezogen werden, dass Eilrechtsschutz nur durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung möglich ist (vgl. HessVGH, B. v. 26.3.1998 - 6 TZ 4017/97 - NVwZ-RR 1998, 777 zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis;… Kopp/Schenke a.a.O. Rn. 5 a. E.).
  • OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Dass bei Konkurrenzverhältnissen sonstiger Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg, B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 499/11
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11
    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10

    Stellenbesetzung Rechnungshof - Auswahlkriterien; Mobilität; unmittelbar …

  • VG Gießen, 17.08.2011 - 5 L 1020/11

    Statthafte Antragsart in Konkurrenteneilverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung

  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen …

    Für den Fall der ordnungsgemäßen Zustimmungsverweigerung kann diese Umsetzungssperre nur entfallen, wenn im Stufenverfahren eine Einigung mit der Stufenvertretung erreicht wird (§ 70 Abs. 3 HPVG) oder, bei Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einstufigen Verwaltungsaufbau, wenn der Leiter der Dienststelle oder der Personalrat innerhalb von zwei Wochen die Einigungsstelle anruft, diese eine Empfehlung abgibt und anschließend die höhere Dienstbehörde abschließend eine Entscheidung getroffen hat (vgl. VG Frankfurt 21. Oktober 2011 - 9 L 2062/11. F - Juris).

    Gegen eine solche Vorschrift bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (zu § 62 PersVG MV: BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 638/13 - NZA 2014, 965; zum HPVG: Hess. VGH 24. Februar 2005 - 22 TL 2056/04 - Juris; VG Frankfurt 3. Juni 2013 - 23 KL 65/13. F. PV - Juris; VG Frankfurt 21. Oktober 2011 - 9 L 2062/11. F - Juris).

  • VG Frankfurt/Main, 09.03.2012 - 9 K 4987/11

    Der sachlich gerechtfertige Abbruch eines Auswahlverfahrens führt zur Erledigung …

    Ein daraufhin eingeleitetes Eilverfahren führte zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Auswahlentscheidung vom 21. Juni 2011 (Beschluss der Kammer vom 21. Oktober 2011 - 9 L 2062/11.F).

    Rn. 15 Ein Heftstreifen Verwaltungsvorgänge hat vorgelegen, ebenso die Akte des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main 9 L 2062/11.F. Auf den Inhalt dieser Akten wie den der Gerichtsakte wird zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 1.12.2011 - 9 L 3631/11.F - n. v.; 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F -IÖD 2012, 15; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F - n. v.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F - juris; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei …

    Rn. 4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11. F. - n. v.; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene …

    Rn. 3 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen zur Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 16.3.2012 - 9 L 295/12.F - n. v.; 1.12.2011 - 9 L 3631/11.F - n. v.; 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F -IÖD 2012, 15; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F - n. v.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F - juris; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F - juris).
  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Rn. 7 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11. F. - n. v.; 26.7.2011 - 9 L 1287/11.F.; 19.5.2011 - 9 L 499/11.F - LKRZ 2011, 346; 19.5.2011 - 9 L 4647/10.F; 18.5.2011 - 9 L 588/11.F).
  • VG Wiesbaden, 15.04.2020 - 3 L 1620/18

    Einzelfall einer Besetzung eines Dienstpostens mit Schulleitungsaufgaben; …

    Es genügt, wenn die genannten Gründe es nicht offensichtlich ausschließen, dass sie zu einem Verstoß der beabsichtigten Maßnahme gegen das Bestenausleseprinzip führen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 P 35.92 -, PersR 1995, 296, 297 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 21.10.2011 - 9 L 2062/11.F -, juris Rdnr. 16 m.w.N.).
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