Rechtsprechung
| VG Berlin, 29.08.2014 - 9 L 334.14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 Abs 1 VwGO
Vorläufige Aufnahme als Schulanfänger in die Nelson-Mandela-Schule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06
Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete …
Auszug aus VG Berlin, 29.08.2014 - 9 L 334.14
Die Bevorzugung dieses Personenkreises und die damit verbundene Ungleichbehandlung von dauerhaft in Berlin lebenden Familien ist durch das pädagogische Programm, die Zielstellung und die Organisation der Nelson-Mandela-Schule gerechtfertigt (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - zur Bevorzugung von Bediensteten des Auswärtigen Amtes, die der Rotation unterliegen), die in besonderer Weise auf Kinder zugeschnitten sind, von denen wegen des in Folge der beruflichen Verpflichtungen eines Erziehungsberechtigten notwendigen Wechsels ins Ausland angenommen werden kann, dass ihnen im Verlauf ihrer schulischen Laufbahn Nachteile drohen, die mit Hilfe einer zweisprachigen, auf internationale Inhalte besonders ausgerichteten Unterrichtung und Erziehung ausgeglichen werden können.
- VG Berlin, 20.07.2022 - 3 L 185.22 Rn. 12 Nach ständiger Rechtsprechung stehen die genannten Bestimmungen, auch soweit sie von einzelnen Vorschriften des Schulgesetzes abweichen, im Einklang mit höherrangigem Recht (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. November 2021 - VG 3 L 429/21 - vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 -, juris, Rn. 18 ff; vom 29. August 2006 - VG 3 A 392.06 -, und vom 29. August 2014 - VG 9 L 334.14 - Rn. 8, juris; jeweils m.w.N.).
Er besteht darin, der Rolle Berlins als politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen, die sich nicht nur in der Etablierung diplomatischer Einrichtungen, sondern auch durch die zunehmende Ansiedlung internationaler Unternehmen zeigt (vgl. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 29. Juli 2020 - VG 3 L 221/20 -, vom 29. August 2006 - VG 3 A 392.06 -, 29. August 2014 - VG 9 L 334.14 -, juris Rn. 8 und 5. Oktober 2016 - VG 3 L 452.16 -, juris Rn. 13; jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 26.07.2018 - 3 L 295.18 Damit soll der Rolle Berlins als politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland Rechnung getragen werden, die sich nicht nur in der Etablierung diplomatischer Einrichtungen, sondern auch durch die zunehmende Ansiedlung internationaler Unternehmen zeigt (vgl. hierzu VG Berlin, Beschlüsse vom 29. August 2006 - VG 3 A 392.06 -, 29. August 2014 - VG 9 L 334.14 - Rn. 8, juris, und 5. Oktober 2016, a. a. O., Rn. 13; jeweils m. w. N.).
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 224.13 Rn. 15 Darüber hinaus stehen nach ständiger Rechtsprechung die genannten Bestimmungen, auch soweit sie von einzelnen Vorschriften des Schulgesetzes abweichen, im Einklang mit höherrangigem Recht (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. November 2021 - VG 3 L 429/21 - vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 -, juris, Rn. 18 ff; vom 29. August 2006 - VG 3 A 392.06 -, und vom 29. August 2014 - VG 9 L 334.14 - Rn. 8, juris; jeweils m.w.N.).
- VG Berlin, 18.08.2023 - 3 L 222.23 Rn. 15 Darüber hinaus stehen nach ständiger Rechtsprechung die genannten Bestimmungen, auch soweit sie von einzelnen Vorschriften des Schulgesetzes abweichen, im Einklang mit höherrangigem Recht (…vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 10. November 2021 - VG 3 L 429/21 - vom 26. Juli 2018 - VG 3 L 295.18 -, juris, Rn. 18 ff; vom 29. August 2006 - VG 3 A 392.06 -, und vom 29. August 2014 - VG 9 L 334.14 - Rn. 8, juris; jeweils m.w.N.).
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