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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7635
OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95 (https://dejure.org/1997,7635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.01.1997 - 9 L 4721/95 (https://dejure.org/1997,7635)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 9 L 4721/95 (https://dejure.org/1997,7635)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 125 Abs. 1 BauGB; § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB; § 127 Abs. 3 BauGB
    Erschließungsanlage; Herstellung abweichend vom Bebauungsplan; Planunterschreitung; Beschluß des Gemeinderates; Erforderlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschließungsanlage; Herstellung abweichend vom Bebauungsplan; Planunterschreitung; Beschluß des Gemeinderates; Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.1991 - 9 L 242/89

    Erschließungsbeitragsrecht: Herstellung einer Erschießungsanlage, Umdeutung eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Wird eine Erschließungsanlage planunterschreitend in Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB) hergestellt, so ist hierfür ein billigender Beschluß des Gemeinderates nicht erforderlich (die gegenteilige Rechtsprechung des Senats, u.a. Urteil vom 23.1.1991 - 9 L 242/89 -, dng 1991, 197, wird aufgegeben).

    Der Senat hält an der dahingehenden Rechtsprechung (u.a. Urt. v. 23.1.1991 - 9 L 242/89 -, dng 1991, 197 (198)), der auch das Verwaltungsgericht im angefochtenen Gerichtsbescheid gefolgt ist, nicht mehr fest.

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Insoweit sind strenge Anforderungen an das Außerkrafttreten eines verbindlichen Plans zu stellen; es genügt nicht, daß Verhältnisse entstanden sind, die den Festsetzungen des Planes nicht mehr entsprechen (BVerwG, Urt. v. 3.8.1990 - 7 C 41-43.89 -, BVerwGE 85, 273 (281) unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 (8 ff.)).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Überdies ist ein Ausbau, der Jahrzehnte nach den in einem Fluchtlinienplan getroffenen Festsetzungen erfolgt, bei Abweichungen von untergeordnetem Gewicht eher hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 9.3.1990 - 8 C 76.88 -, BVerwGE 85, 66 (73)).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Das für die Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflichten auch zu beachtende erschließungsrechtliche Planerfordernis im Sinne des § 125 Abs. 1 BauGB (BVerwG, Urt. v. 18.1.1991 - 8 C 14.89 -, BVerwGE 87, 288 (291)) ist gewahrt.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89

    Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Insoweit sind strenge Anforderungen an das Außerkrafttreten eines verbindlichen Plans zu stellen; es genügt nicht, daß Verhältnisse entstanden sind, die den Festsetzungen des Planes nicht mehr entsprechen (BVerwG, Urt. v. 3.8.1990 - 7 C 41-43.89 -, BVerwGE 85, 273 (281) unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 29.4.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5 (8 ff.)).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Überschreitet der von der Gemeinde nach ihrem Bauprogramm beabsichtigte Ausbau nicht das, was sie bei angemessener Bewertung der von den erschlossenen Grundstücken ausgehenden Verkehrsanforderungen für geboten halten durfte, so ist das erschließungsbeitragsrechtlich hinzunehmen (BVerwG, Urt. v. 26.5.1989 - 8 C 6.88 -, BVerwGE 82, 102 (110 f)).
  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Der sog. "Halbteilungsgrundsatz" ist nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde den Ausbau der einseitig anbaubaren Straße auf einen Umfang beschränkt, der für die hinreichende Erschließung der Grundstück an der zum Anbau bestimmten Seite unerläßlich ist (BVerwG, Urt. v. 31.1.1992 - 8 C 31.90 ,-, BVerwGE 89, 362 (366)).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten) …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 4721/95
    Die nach Angaben der Beklagten übergeleiteten Fluchtlinienpläne, die das erschließungsrechtliche Planerfordernis im Sinne des § 125 Abs. 1 BauGB erfüllen können (BVerwG, Urt. v. 15.2.1991 - 8 C 46.89 -, DVBl. 1991, 1092), sind auch nicht deshalb außer Kraft getreten, weil die Straße "An den Deichwiesen" im Bereich der Biegung und das sich anschließende Teilstück des Eichenweges bis zur Einmündung der Straße Osterforth" in der Linienführung abweichend von den Darstellungen der Verkehrsfläche in den beiden Fluchtlinienplänen angelegt worden sind.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …

    Ein die Abweichung billigender Beschluss des Rates war hierfür nicht erforderlich (vgl. Senatsurteil vom 22.1.1997 - 9 L 4721/95 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 3 A 324/00

    Halbteilungsgrundsatz bei öffentlichen Grünflächen

    Rn. 54 vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 27. April 2000 - 9 M 4297/99 - , Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 4721/95 - NdsRPfl 1997, 121, und Urteil vom 23. Mai 1979 - IX A 137/77 - , KStZ 1979, 174; SchlHOVG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 L 229/95 - , GemH 1998, 210,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 L 195/03

    Beitragsrecht

    Das Schweigen des Gesetzgebers muss dahin gedeutet werden, dass eine Mitwirkung der Gemeinde in Gestalt einer "Fertigstellungserklärung" im Falle einer Planabweichung im Sinne des § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB nicht gewollt war (so auch NdsOVG, Urt. v. 22.01.1997 - 9 L 4721/95 -, NdsRpfl. 1997, 121;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl., § 7 RdNrn. 17, 55).
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