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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 12.09.2022 - 9 L 608/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43011
VG Gelsenkirchen, 12.09.2022 - 9 L 608/22 (https://dejure.org/2022,43011)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.09.2022 - 9 L 608/22 (https://dejure.org/2022,43011)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 (https://dejure.org/2022,43011)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.09.2022 - 9 L 608/22
    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 -,BVerwGE 55, 369; OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2000 - 10 A 5152/97 - und Beschluss vom 27. September 2016 - 10 A 2670/15 - juris, Rn. 26 f. m.w.N.

    Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 -, juris Rn. 34 und 44, vom 20. August 1998 - 4 B 79.98 -, juris Rn. 7 f., und vom 11. November 1980 - 4 B 207.80 -, juris Rn. 2, Urteile vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369, juris Rn. 33, und vom 18. Oktober 1974 - IV C 77.73 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 16. März 2012 - 2 A 1518/10 -, juris Rn. 117 ff.; Urteile vom 9. September 2010 - 2 A 508/09 -, juris Rn. 35, und vom 19. April 2010 - 7 A 2362/07 -, juris Rn. 56.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2008 - 7 A 103/08

    Rechtsbeachtliche Duldung eines illegalen Gebäudes?

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.09.2022 - 9 L 608/22
    Rn. 69 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 7 A 103/08 - juris, Rn. 48 f., m.w.N.
  • BVerwG, 15.10.1993 - 4 B 165.93

    Wohngebiet - Tierhaltung - Innenbereich - Wohngebäude - Kleintierhaltung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.09.2022 - 9 L 608/22
    Rn. 57 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1993 - 4 B 165.93 -, juris, Rn. 3.
  • VG Neustadt, 11.09.2024 - 5 K 427/24

    Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

    Die Bauaufsichtsbehörde bestimmt folglich den Prüfungsumfang der gerichtlichen Überprüfung (vgl. auch VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 10. September 2024 - 5 K 249/24.NW - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris).

    Rn. 25 Esel, Ziegen und Schweine sind unabhängig von ihrer Einstufung als Groß- oder Kleintiere typischerweise nicht in den durch Wohnnutzung geprägten Baugebieten zu erwarten; ihre Haltung liegt nicht im Rahmen einer typischerweise der Wohnnutzung dienenden Freizeitbetätigung (s. Bay. VGH, Beschluss vom 3. April 2014 - 15 ZB 12.2736, juris zur Haltung von Ziegen, Eseln und Schweinen im allgemeinen Wohngebiet; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris zu hobbymäßig gehaltenen Hängebauchschweinen in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet).

    Aufgrund ihrer Größe und Anzahl kommt es bei Schweinen zudem zu nicht unerheblichen Ausscheidungen, die gebietsuntypische Gerüche verbreiten (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris).

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Bauaufsichtsbehördliches Verbot der Haltung von mehr als drei Hunden in einem …

    Rn. 28 Hieraus folgt, dass eine Anlage zur Tierhaltung als Hauptnutzung in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet nicht nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO zulassungsfähig und damit materiell baurechtswidrig wäre.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.4.2016 - 9 CS 15.2118 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1.9.2010 - 4 B 31/10 -, juris, Rn. 9 und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.9.2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 54 sowie zur materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der Haltung von mehr als drei dem Welpenalter entwachsenen Tieren angesichts der rassetypischen Größe der gehaltenen Collies und Bobtails und ihres Auslaufs auf dem Grundstück: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1990 - 2 W 28/89 -, juris, Rn. 9][vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.4.2016 - 9 CS 15.2118 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 1.9.2010 - 4 B 31/10 -, juris, Rn. 9 und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.9.2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 54 sowie zur materiell-rechtlichen Unzulässigkeit der Haltung von mehr als drei dem Welpenalter entwachsenen Tieren angesichts der rassetypischen Größe der gehaltenen Collies und Bobtails und ihres Auslaufs auf dem Grundstück: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1990 - 2 W 28/89 -, juris, Rn. 9] Die Tierhaltung darf folglich lediglich ein Annex zur Hauptnutzung - hier der Wohnnutzung - sein.

    Wird eine Anlage - wie hier das Wohnhaus nebst der eingezäunten Freifläche - im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, entspricht die Untersagung der Nutzung im Regelfall einer zutreffenden Ermessensausübung, da nur so die Rechtsordnung wieder hergestellt werden kann.[vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.9.2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 64 - 66 zur Schweinehaltung im Wohngebiet und einer Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW][vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12.9.2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 64 - 66 zur Schweinehaltung im Wohngebiet und einer Nutzungsuntersagung nach § 82 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW] Ist die praktizierte beziehungsweise beabsichtigte Hundehaltung nicht als zulässiger Annex zum Wohnen einzustufen, erweist sich eine zeitliche Beschränkung der Auslaufzeiten der Hunde auf der Freifläche nicht als taugliches Mittel zur Herstellung rechtmäßiger - bauplanungsrechtlicher - Zustände.

  • VG Düsseldorf, 20.08.2025 - 11 L 2509/25
    Rn. 33 vgl. zu einer ähnlich gelagerten Konstellation: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris Rn. 27.
  • VG Köln, 17.06.2025 - 8 L 351/25
    Rn. 33 Vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris, Rn. 42.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2025 - 10 A 229/23

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zur Haltung von Schweinen (hier: …

    Zur Begründung hat es auf die Ausführungen in seinem Eilbeschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 - Bezug genommen.
  • VG Aachen, 04.02.2026 - 3 L 792/25

    Aliud Amtstierarzt antizipiertes Sachverständigengutachten beamteter Tierarzt …

    Rn. 20 Vgl. dazu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. September 2022 - 9 L 608/22 -, juris Rn. 42.
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