Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abfallbeseitigungsgebühren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 38 AO; § 28 Abs 1 GrStG; § 11 Abs 1 Nr 2b KAG ND; § 2 Abs 1 S 2 KAG ND; § 5 Abs 1 S 1 KAG ND; § 5 Abs 5 S 3 KAG ND
Abfallbeseitigungsgebühr; Entstehung; Fälligkeit; Gebührenschuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 16.04.2003 - 8 A 129/01
- OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 347
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 9 M 5550/92
Abfallentsorgung; Entstehungszeitpunkt (Abgabenschulden); Erhebungszeitraum; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03
und damit nach Verwirklichung des Gebührentatbestandes (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 b NKAG i.V.m. § 38 AO), also nach Entstehung der sachlichen Gebührenschuld die Rede sein, so dass vorher eine Gebührenerhebung grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 - NSt-N 1991, 18 = NdsRpfl 1991, 95 = NVwZ-RR 1991, 381; Beschl. d. Sen. v. 15.4.1993 - 9 M 5550/92 - KStZ 1994, 77 = NdsRpfl 1994, 81 = ZKF 1994, 37 = NSt-N 1993, 320).Will eine Gemeinde von dieser Ermächtigung zur Erhebung einer vorzeitigen endgültigen Jahresgebühr Gebrauch machen, so setzt dies allerdings denknotwendig die satzungsrechtliche Festlegung voraus, dass der Jahresgebührenanspruch jeweils zu Beginn des Erhebungszeitraums in voller Höhe entsteht, weil nur eine bereits nach Grund und Höhe entstandene Gebührenschuld fällig werden kann (Beschl. d. Sen. v. 15.4.1993 - 9 M 5550/92 - a.a.O.; Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 2002, § 6 RdNr. 721 b) und § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG vom Ortsgesetzgeber verlangt, dass er auch den Zeitpunkt der Entstehung der Schuld bestimmt (…vgl. Lichtenfeld, a.a.O., § 6 RdNr. 721a).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 279/89
Gemeinden; Gebührenkalkulation; Abschreibungen; Beitragsfinanzierte öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.12.2006 - 9 LA 158/03
und damit nach Verwirklichung des Gebührentatbestandes (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 b NKAG i.V.m. § 38 AO), also nach Entstehung der sachlichen Gebührenschuld die Rede sein, so dass vorher eine Gebührenerhebung grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Urt. d. Sen. v. 9.10.1990 - 9 L 279/89 - NSt-N 1991, 18 = NdsRpfl 1991, 95 = NVwZ-RR 1991, 381; Beschl. d. Sen. v. 15.4.1993 - 9 M 5550/92 - KStZ 1994, 77 = NdsRpfl 1994, 81 = ZKF 1994, 37 = NSt-N 1993, 320).
- VG Lüneburg, 22.07.2020 - 3 A 114/18
Entstehung; Fälligkeit; Gebühren; Kostenüberdeckung; Niederschlagswassergebühr; …
Fällig werden kann aber nur eine bereits entstandene Abgabenschuld, so dass bei vorgezogener Fälligkeit auch das Entstehen der Gebührenschuld vor Ablauf des Erhebungszeitraums zwingend notwendig ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 4;… Beschl. v. 15.04.1993 - 9 M 5550/92 -, juris Rn. 2).Zu beachten ist, dass der Zeitpunkt des Entstehens entscheidend für die Frage ist, ob tatsächliche und rechtliche Veränderungen die Höhe der Gebührenforderung beeinflussen können (…vgl. Rosenzweig/Freese/von Waldthausen, NKAG, § 5 Rn. 57, Stand: 3.2018;… VG Stade, Urt. v. 17.04.2002 - 1 A 1591/00 -, juris Rn. 14); ist die Gebühr bereits zu Beginn des Erhebungszeitraums entstanden, führen Veränderungen rechtlicher oder tatsächlicher Natur während des Erhebungszeitraums nicht zu einer Änderung der Gebührenschuld (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.12.2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 5;… VG Göttingen, Urt. v. 23.02.2011 - 3 A 170/09 -, juris Rn. 13).
- VG Oldenburg, 22.06.2011 - 11 A 2434/10
Kostenermittlung für Feuerwehreinsatz nach neuem niedersächsischem Recht
Maßgeblich ist vielmehr die bei Entstehung der Abgabenschuld, also beim Ausrücken der Feuerwehr (§ 6 Abs. 1 FKS) am 6. August 2010 geltende Rechtslage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 9 LA 158/03 - NVwZ-RR 2007, 347). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15
Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken; …
Eine solche Regelung ist zulässig, wenn der Fälligkeitszeitpunkt der Gebühr nicht vor dem Zeitpunkt ihres Entstehens liegt und die einzelnen Teilbeträge - in relativen Zahlen - unmittelbar aus der Satzung ablesbar sind (…Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 09/2021, § 6 Rn. 722 m. w. N.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 9 LA 158/03 -, juris Rn. 4). - VG Oldenburg, 29.11.2012 - 11 A 4060/12
Feuerwehreinsatz; Rechtsweg
Rn. 3 Maßgeblich für die Entscheidung ist - wie allgemein im Feuerwehrkostenrecht - die bei Entstehung der Schuld, also beim Ausrücken der Feuerwehr am 30./ 31. Dezember 2011, geltende Rechtslage (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 9 LA 158/03 -, NVwZ-RR 2007, 347), sodass es auf das NBrandSchG in der bis zum 26. Juli 2012 geltenden Fassung ankommt (NBrandSchG a.F.).
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