Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 18.11.2003 - 1 A 4393/01
- OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 1012
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04
Sie stützt sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, u.a. auf das in der angegriffenen Entscheidung angeführte Urteil vom 9.11.1999 (9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98), das sich wiederum auf die vorausgegangenen Urteile des Senats vom 24.6.1998 (9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172) und vom 22.1.1999 (9 L 1803/99 - NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190) bezieht.Entsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 9.11.1999 (aaO) keineswegs die gesamte Beitragsforderung als rechtswidrig angesehen, sondern ist nur zur Reduzierung der Beitragsforderung von etwa einem Drittel gekommen.
- OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96
Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04
Sie stützt sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, u.a. auf das in der angegriffenen Entscheidung angeführte Urteil vom 9.11.1999 (9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98), das sich wiederum auf die vorausgegangenen Urteile des Senats vom 24.6.1998 (9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172) und vom 22.1.1999 (9 L 1803/99 - NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190) bezieht. - OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97
Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04
Sie stützt sich auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, u.a. auf das in der angegriffenen Entscheidung angeführte Urteil vom 9.11.1999 (9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98), das sich wiederum auf die vorausgegangenen Urteile des Senats vom 24.6.1998 (9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KStZ 1999, 172) und vom 22.1.1999 (9 L 1803/99 - NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190) bezieht.
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …
Rn. 41 bb) Die Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Klärung, da aus einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften nicht für sich allein auf die fehlende Erforderlichkeit des aus dem Auftrag resultierenden finanziellen Aufwands geschlossen werden kann (…ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.2.2008 - 15 A 2568/05 - NVwZ-RR 2008, 442; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.2.2008 - 2 KN 3/06 - NordÖR 2008, 236; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - NdsVBl 2004, 245;… OVG Saarland, Urt. v. 25.5.2009 - 1 A 325/08 - Juris;… Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 8 Rn. 350a).Rn. 42 Bei einem Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften muss der den Auftrag erteilende Abgabengläubiger allerdings nachweisen, dass die dabei zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was der kostenbezogene Erforderlichkeitsgrundsatz voraussetzt (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.3.2004, aaO;… Urt. vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - Juris;… Driehaus, aaO, § 8 Rn. 350a;… Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 196; Burgi, NVwZ 2001, 601, 607).
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag; …
Dies gilt schon deswegen, weil ein Verstoß gegen Vergabevorschriften ggf. nicht zur Nichtigkeit des Vertrages führen würde (s. etwa Nds. OVG, Urteil vom 22.1.1999 - 9 L 1803/97 - KStZ 1999, 190; Beschluss vom 2.3.2004 - 9 LA 28/04 - OVG NW…, Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - ZKF 1995, 109 ff., juris Rdn. 18 ff.;… Jessen, Die Privatisierung der Abwasserbeseitigung aus gebührenrechtlicher Sicht, 2001, S. 170; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-503/04 - juris). - OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03 Denn nach der Rechtsprechung des Senats (zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 9. November 1999 - 9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98 ), auf den sich auch das erstinstanzliche Urteil stützt, hat ein etwaiger Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit der Festsetzung des Gebührensatzes in der Gebührensatzung zur Folge (ebenso zu Kosten des Grundstücksanschlusses Beschluss des Senats vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - NSt-N 2004, 93).
In derartigen Fällen muss die auftragserteilende Gemeinde nachweisen, dass die zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was das kostenbezogene Erforderlichkeitsprinzip voraussetzt (Nds. OVG, Beschluss vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - a. a. O.), d. h., ob die angefallenen Kosten angemessen sind.
- OVG Sachsen, 25.06.2012 - 5 A 218/10
Ausbaubeitragsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Abschnittsbildung, Sanierungsgebiet, …
In solchen Fällen muss allerdings die auftragserteilende Gemeinde nachweisen, dass die zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was das kostenbezogene Erforderlichkeitsprinzip voraussetzt (NdsOVG, Beschl. v. 3. März 2004 - 9 LA 28/04 -, juris Rn. 3). - VG Lüneburg, 21.03.2022 - 3 A 174/18
Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch
Ein Verstoß gegen eine Ausschreibungsverpflichtung führt dabei nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit einer Abgabenforderung nach § 8 NKAG (Nds. OVG, Beschl. v. 2.3.2004 - 9 LA 28/04 -, juris Rn. 3). - VG Hannover, 16.08.2022 - 1 A 4065/20
Ausschreibung; Erforderlichkeitsprinzip; Grundstücksanschluss; Kostenerstattung
Deshalb bleibt eine Auftragserteilung ohne vorherige öffentliche Ausschreibung für sich genommen folgenlos; allerdings muss die auftragserteilende Kommune nachweisen, dass die zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was das kostenbezogene Erforderlichkeitsprinzip voraussetzt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.03.2004 - 9 LA 28/04 -, juris Rn. 3).
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