Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Straßenausbaubeitrag - Ausbaumaßnahmen an einem unbefahrbaren Wohnweg
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 127 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 242 Abs. 4 1 BauGB; § 6 Abs. 1 NKAG
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.09.2005 - 4 A 1937/05
- OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Für solche zwischen dem 1. Juli 1961 (Inkrafttreten des BBauG) und dem 30. Juni 1987 technisch fertig gestellte unbefahrbare Wohnwege führt die Übergangsregelung in § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB dazu, dass ab dem Inkrafttreten des BauGB am 1. Juli 1987 auf der Grundlage dieses Gesetzes - quasi rückwirkend - Erschließungsbeiträge innerhalb der geltenden Verjährungsfristen erhoben werden können, sofern ab dem 1. Juli 1987 die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Beitragserhebung erfüllt sind, der unbefahrbare Wohnweg also in dieser Zeit den wirksamen Herstellungsmerkmalen einer gültigen Erschließungsbeitragssatzung entspricht (ebenso VG Münster, a.a.O., und im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 - NVwZ 1996, 1051 = DVBl. 1996, 1051 = KStZ 1997, 198).Das Verwaltungsgericht hätte mithin prüfen müssen, ob der 1970 tatsächlich angelegte B. nach dem seit dem 1. Juli 1987 geltenden Satzungsrecht der Beklagten im Rechtssinn zu irgendeiner Zeit endgültig hergestellt war und daher nach der in § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB neu geschaffenen und über § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB auch Altfälle erfassenden Rechtsgrundlage erstmals über Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden konnte (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der darin liegenden Rückwirkung siehe BVerwG, Urt. v. 1.3.1996, a.a.O., sowie VG Münster, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 30.06.2006 - 9 LA 200/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Anforderungen an das …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Den Gemeinden steht bei der Entscheidung darüber, ob sie eine Verbesserungsmaßnahme durchführen wollen und ob diese erforderlich bzw. zweckmäßig ist, ein weiter Einschätzungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.1.1994 - 9 M 3479/93 - Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 -, Beschl. v. 2.2.1999 - 9 L 3969/97 -, Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 -).Unter Umständen kann selbst ein guter Zustand noch verbessert werden (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 - sowie Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 5.4.2006 - 5 B 76/04 - KStZ 2006, 179;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 309 m.w.N.).
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Da die erstmalige endgültige Herstellung unbefahrbarer Wohnwege bis zum 30. Juni 1987 nicht über Erschließungsbeiträge abrechenbar war (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1983 - 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 = DVBl. 1983, 908 = KStZ 1983, 187) und die gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzungen daher nicht wirksam Merkmale für die endgültige Herstellung unbefahrbarer Wohnwege festlegen konnten, meint § 242 Abs. 4 Satz 1 BauGB nicht eine Herstellung im Rechtssinn, sondern die tatsächliche technische Fertigstellung vor dem 1. Juli 1987 (ebenso VG Münster, Beschl. v. 15.12.1989 - 3 L 636/89 - KStZ 1990, 55;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2004, § 12 Rdnr. 67), die nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts beim B. schon 1970 erfolgt war.
- OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 B 76/04
Grenzen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Unter Umständen kann selbst ein guter Zustand noch verbessert werden (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 - sowie Beschl. v. 30.6.2006 - 9 LA 200/04 - Sächs. OVG, Urt. v. 5.4.2006 - 5 B 76/04 - KStZ 2006, 179;… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 309 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 15 A 2128/00
Vergleichsgegenstände für die straßenbaubeitragsrechtliche Verbesserung; Durch …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Bei der Beurteilung, ob Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen den Beitragstatbestand der Verbesserung erfüllen, ist der neue Ausbauzustand nicht dem unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhanden gewesenen Zustand (mit den durch die Abnutzung verbundenen Mängeln), sondern dem ursprünglichen Zustand der Einrichtung - hier also dem Ausbauzustand von 1970 - oder ihrem Zustand nach Abschluss der letzten beitragsfähigen Ausbaumaßnahme gegenüberzustellen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschl. v. 17.10.1991 - 9 M 4719/91 -, Urt. v. 14.5.1996 - 9 L 3193/94 - ebenso z.B. OVG Münster, Urt. v. 29.1.2002 - 15 A 2128/00 - NVwZ-RR 2002, 871, Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2006, § 8 Rdnr. 301 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 16.08.1994 - 9 M 3039/94
Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung; Straßenentwässerung; Gemeinde; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Zur Anlegung einer Straßenentwässerung hat der Senat in einem Beschluss vom 16. August 1994 (9 M 3039/94) ausgeführt: . - OVG Niedersachsen, 29.11.1995 - 9 L 1088/94
Straßenbau; Ausbaubeitrag; Verkehrsberuhigter Bereich; Eigenständige öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Ist die öffentliche Einrichtung nach Durchführung des Ausbaus besser geeignet, der ihr von der Gemeinde (neu) zugewiesenen Zweckbestimmung und Funktion Rechnung zu tragen, wirkt sich also der neue Zustand der Einrichtung auf deren ihr aktuell beigemessenen bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit günstiger aus als der alte Zustand, so liegt darin die eine Beitragserhebung rechtfertigende Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NStN 1996, 299;… siehe ferner Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnrn. 302 und 310 unter Bezugnahme auf OVG Schleswig, Beschl. v. 10.10.1995 - 2 M 30/95 -). - OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 2 M 30/95
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Ist die öffentliche Einrichtung nach Durchführung des Ausbaus besser geeignet, der ihr von der Gemeinde (neu) zugewiesenen Zweckbestimmung und Funktion Rechnung zu tragen, wirkt sich also der neue Zustand der Einrichtung auf deren ihr aktuell beigemessenen bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit günstiger aus als der alte Zustand, so liegt darin die eine Beitragserhebung rechtfertigende Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.11.1995 - 9 L 1088/94 - NStN 1996, 299; siehe ferner Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnrn. 302 und 310 unter Bezugnahme auf OVG Schleswig, Beschl. v. 10.10.1995 - 2 M 30/95 -). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.08.1987 - 9 A 56/86
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Bei diesen Ausführungen verkennt das Verwaltungsgericht, dass es im Ermessen der Gemeinde liegt, ob sie sich für eine bloße Instandsetzung einer beschädigten bzw. abgenutzten Anlage oder für eine Ausbaumaßnahme entscheidet, die gegenüber dem ursprünglichen Zustand zu einer beitragsfähigen Verbesserung führt und daher anders geartet ist als eine bloße Erneuerungsmaßnahme (…vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.1.1982 - 9 A 98/80 - N. Städteverband 1983, 67 sowie Urt. v. 11.8.1987 - 9 A 56/86 - siehe ferner Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 309). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.01.1977 - VI A 192/75
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05
Für die Beantwortung der Frage, ob sich der neue Zustand einer öffentlichen Einrichtung von deren früherem Zustand in einer Weise, die ihre Benutzbarkeit positiv beeinflusst, unterscheidet und daher der Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG erfüllt ist, muss abgestellt werden auf die bestimmungsgemäße Funktion, welche die Verkehrsanlage nach dem Willen der Gemeinde unmittelbar vor dem Ausbau gehabt hat (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urt. v. 27.1.1977 - VI A 192/75 - KStZ 1977, 110;… zu weiteren Rechtsprechungsnachweisen siehe Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 302). - VG Münster, 15.12.1989 - 3 L 636/89
- OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17
Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme; …
Daher setzt die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme auch nicht voraus, dass die Gemeinde in der Vergangenheit ihrer laufenden Unterhaltungspflicht nachgekommen ist (d. h. ein sog. aufgestauter Reparaturbedarf fehlt) und sie daher einen unter Umständen schlechten Zustand der öffentlichen Einrichtung nicht zu verantworten hat (…vgl. Senatsurteil vom 27.3.2017, a. a. O., Rn. 37; Senatsbeschluss vom 20.11.2006 - 9 LA 386/05 - n. v.). - VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15
Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe
Auf den unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhanden gewesenen Zustand (ggf. mit den durch die bereits erfolgte Abnutzung verbundenen Mängeln) kommt es hingegen nicht an (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 8).Einer Gemeinde steht auch bei der Entscheidung darüber, ob sie eine Verbesserungsmaßnahme durchführen will und ob diese erforderlich bzw. zweckmäßig ist, ein weiter Einschätzungs- und Ermessensspielraum zu (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10), der vorliegend nicht rechtsverletzend überschritten wurde.
Eine Entscheidung für eine Verbesserungsmaßnahme ist erst dann rechtswidrig, wenn vertretbare Gründe für deren Durchführung nicht vorgetragen worden sind (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
- VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14
Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung; …
Auf den unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhanden gewesenen Zustand (ggf. mit den durch die bereits erfolgte Abnutzung verbundenen Mängeln) kommt es hingegen nicht an (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 8).So führt grundsätzlich auch die erstmalige Anlegung einer dem Stand der Technik entsprechenden Straßenentwässerung zu einer Verbesserung der Straße und damit zur Erfüllung des Beitragstatbestandes der Verbesserung im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 13).
Eine Entscheidung für eine Verbesserungsmaßnahme ist auch insoweit erst dann rechtswidrig, wenn vertretbare Gründe für deren Durchführung nicht vorgetragen worden sind (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
Die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme - die zudem auch keine bestimmte vorangegangene Nutzungsdauer verlangt - setzt nicht voraus, dass die Gemeinde in der Vergangenheit ihrer laufenden Unterhaltungspflicht nachgekommen ist (also ein sog. aufgestauter Reparaturbedarf fehlt) und sie daher einen schlechten Zustand der öffentlichen Einrichtung nicht zu verantworten hat oder dass die Einrichtung abgenutzt ist bzw. sich in einem schlechten Zustand befindet; unerheblich ist daher auch, ob die Beklagte einen etwa vorhanden gewesenen schlechten Zustand der ausgebauten öffentlichen (Teil-)Einrichtung zu verantworten hatte und woher dieser stammte (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
Ziel einer Verbesserungsmaßnahme ist nicht die Beseitigung von Mängeln, sondern die Erreichung eines Ausbauzustands mit einer höheren Qualitätsstufe (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17
Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht; …
Daher setzt die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme auch nicht voraus, dass die Gemeinde in der Vergangenheit ihrer laufenden Unterhaltungspflicht nachgekommen ist (d. h. ein sog. aufgestauter Reparaturbedarf fehlt) und sie daher einen unter Umständen schlechten Zustand der öffentlichen Einrichtung nicht zu verantworten hat (…vgl. Senatsurteile vom 19.2.2020, a. a. O., Rn. 146 …und vom 27.3.2017, a. a. O., Rn. 37; Senatsbeschluss vom 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -). - VG Lüneburg, 23.06.2010 - 3 A 213/07
Außenbereich; außerhalb; außerorts; Durchgangsstraße; Durchgangsverkehr; …
Eine Verbesserung ist vor allem dann anzunehmen, wenn Zustände, die nicht mehr den heutigen Normalstandards genügen, an moderne verkehrstechnische Entwicklungen oder neue technische Standards angepasst werden (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -). - OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18
Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz; …
Daher setzt die Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme auch nicht voraus, dass die Gemeinde in der Vergangenheit ihrer laufenden Unterhaltungspflicht nachgekommen ist (d. h. ein sog. aufgestauter Reparaturbedarf fehlt) und sie daher einen unter Umständen schlechten Zustand der öffentlichen Einrichtung nicht zu verantworten hat (…vgl. Senatsurteil vom 27.3.2017, a. a. O., Rn. 37; Senatsbeschluss vom 20.11.2006 - 9 LA 386/05 - n. v.). - VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16
Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg; …
Bei der Beurteilung, ob Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen den Beitragstatbestand der Verbesserung erfüllen, ist der neue Ausbauzustand nicht mit dem unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhanden gewesenen Zustand (mit den durch die Abnutzung verbundenen Mängeln), sondern mit dem ursprünglichen Zustand der Einrichtung oder ihrem Zustand nach Abschluss der letzten beitragsfähigen Ausbaumaßnahme zu vergleichen (Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 8). - VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18
Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung; …
Auf den unmittelbar vor der Ausbaumaßnahme vorhandenen Zustand (ggf. mit den durch die bereits erfolgte Abnutzung verbundenen Mängeln) kommt es daher nicht an (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris Rn. 8 m.w.N.). - VG Hannover, 20.02.2023 - 1 A 4444/20
Erforderlichkeitsprinzip; Grundstücksanschluss; Kostenerstattung; …
Ein Ermessensfehlgebrauch bei dem der Gemeinde eingeräumten Einschätzungsermessen kann bei einer beabsichtigten Erneuerung etwa dann vorliegen, wenn die Gemeinde als Betreiberin der Entwässerungseinrichtung einen festgestellten Unterhaltungsbedarf über Jahre hinweg aufschiebt, bis der Verschleiß auch infolge der Reparaturbedürftigkeit so groß geworden ist, dass der Reparaturaufwand unverhältnismäßig hoch geworden ist ("aufgestauter Reparaturbedarf", vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 -, juris. Rn 10: VG Göttingen, Urt. v. 27.05.2015 - 3 A 376/13 -, V. n. b.; dazu nachgehend Nds. OVG, Beschl. v. 29.06.2016 - 9 LA 90/15 -, V. n. b.). - VG Regensburg, 21.02.2018 - RO 11 K 16.1837
Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag
Die Gemeinden können dabei im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens frei darüber bestimmen, ob und inwieweit sie Zweckbestimmung und Funktion einer öffentlichen Einrichtung ändern und diese an neue städtebauliche Entwicklungen oder Planungen (wie etwa die Schaffung verkehrsberuhigter Innenstädte) anpassen wollen (OVG Lüneburg, U.v. 20.11.2006 - 9 LA 386/05 - juris).
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