Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
NKAG § 2 Abs. 2
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; Mietwert; Mischnutzung; Nutzungsfaktor; Rückwirkung; Schätzausfall; Schätzung; Staffelung; Steuersatz; Vertrag; Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuermaßstab - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NKAG § 2 Abs. 2
Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; Mietwert; Mischnutzung; Nutzungsfaktor; Rückwirkung; Schätzausfall; Schätzung; Staffelung; Steuersatz; Vertrag; Zweitwohnungsteuer; Zweitwohnungsteuermaßstab - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zweitwohnungsteuer i.H.v. 14 % der Jahresnettokaltmiete wirkt nicht erdrosselnd!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnsteuer in einer Gemeinde
Verfahrensgang
- VG Stade, 16.05.2019 - 10 A 3094/16
- OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2023, 874
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (28)
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
In der Senatsrechtsprechung ist vor diesem Hintergrund geklärt, dass das Inkrafttreten einer - wie hier aus den nachfolgend dargestellten Gründen - wirksamen kommunalen Abgabensatzung während eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens einen mangels einer solchen Satzung zunächst rechtswidrigen kommunalen Abgabenbescheid mit der Folge heilt, dass er nicht mehr nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgehoben werden kann (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 54).Insoweit muss durch die Satzung selbst - mithin normativ - sichergestellt sein, dass es im Rückwirkungszeitraum nicht zu Mehreinnahmen gegenüber der früheren Satzungslage kommen kann (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 63 m. w. N.).
Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfG…, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 131; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 76).
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 77).
So fallen neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Zweitwohnung einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten bzw. dem Mietzins für eine gemietete Zweitwohnung als weitere finanzielle Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung z. B. von den individuellen Umständen abhängige Nebenkosten sowie Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Haushaltszubehör an (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.1.2003 - 9 C 3.02 - juris Rn. 28; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 78).
Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80 m. w. N.).
Er spiegelt die in der Einkommensverwendung typischerweise zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 u. a. - juris Rn. 56; Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Mit Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 (- 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris) hat das Bundesverfassungsgericht zu den Zweitwohnungsteuersatzungen zweier bayerischer Gemeinden erkannt, dass die Bemessung einer Zweitwohnungsteuer nach dem Maßstab einer auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete mit dem Grundsatz der Lastengleichheit bei der Besteuerung nicht vereinbar und seit dem Jahr 2009 verfassungswidrig ist.Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27. November 2019 (- 9 C 6.18, 7.18, 3.19 und 4.19 - juris) unter Bezugnahme auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 (a. a. O.) festgestellt, dass eine Zweitwohnungsteuer nicht anhand der auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete bemessen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 (- 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris) festgestellt, dass dieser Maßstab der indexierten Jahresrohmiete nicht mit dem Grundsatz der Lastengleichheit bei der Besteuerung vereinbar und dass er seit dem Jahr 2009 verfassungswidrig ist.
Mit ihr wurde gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 NKAG die ZwStS 2011 in den Fassungen der 1. und 2. Änderungssatzung ersetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 (- 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris) die Bemessung einer Zweitwohnungsteuer nach dem Maßstab einer auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete für verfassungswidrig erklärt hat.
Er spiegelt die in der Einkommensverwendung typischerweise zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 u. a. - juris Rn. 56;… Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14).
Anders als ein gestaffelter degressiver Steuersatz, der eine steuerliche Ungleichbehandlung der Steuerschuldner bewirken kann, weil er nach dem betriebenen Aufwand typischerweise weniger leistungsfähige Steuerschuldner prozentual höher belastet als wirtschaftlich leistungsfähigere (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 42 ff.), bewirkt der lineare Steuersatz von 14 v. H. des jeweiligen Mietaufwands multipliziert mit einem Nutzungsfaktor eine gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen gemessen an der durch den Mietwert zum Ausdruck kommenden jeweiligen Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners und seines hierfür vermutlich betriebenen Aufwands.
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Dies schließt die Fälle ein, in denen die Wohnung von dem Eigentümer entweder selbst genutzt oder sowohl selbstgenutzt als auch zur Erzielung von Einkünften vermietet wird (sog. Mischnutzung; vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).Hierbei sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 22).
Steht die Mischnutzung der Zweitwohnung und damit ihre Nutzung zumindest auch zur persönlichen Lebensführung fest, ist aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Bestimmung der Eigennutzungszeiten im Veranlagungsjahr erforderlich, um eine, gemessen an der Eigennutzungsmöglichkeit, unverhältnismäßige Steuerbelastung auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004, a. a. O., Rn. 22).
Liegen die Möglichkeiten zur Eigennutzung und das damit einhergehende Vorhalten für die persönliche Lebensführung hingegen unter zwei Monaten, kann der Inhaber einer Zweitwohnung gemäß der genannten Rechtsprechung nicht zur vollen, sondern nur zu einer geminderten Jahressteuer herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 28;… Senatsurteil vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - juris Rn. 21;… Henke in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Erg.Lfg. September 2020, Rn. 217).
Es ist gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LB 8/07
Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eine Zweitwohnungsteuer anhand eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (…vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32; Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 35; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).Ein Mietspiegel kann der Steuererhebung im Rahmen der Schätzung allerdings nur dann unbesehen zugrunde gelegt werden, wenn bei seiner Erstellung nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbare Ferienwohnungen berücksichtigt wurden (Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 37).
Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist für Ferienwohnungen trotz eines höheren Leerstandes im Vergleich zu dauerhaft genutzten Erstwohnungen regelmäßig bezogen auf das Erhebungsjahr eine höhere Miete zu veranschlagen (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2008, a. a. O., Rn. 38).
Die Bestimmtheit der Regelung betreffend das Schätzungsverfahren erfordert, dass der Satzungsgeber die Parameter benennt, an denen sich die Schätzung zu orientieren hat (vgl. Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 33).
Bei der rechtmäßigen Schätzung der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete für eine Ferienwohnung wäre allenfalls eine höhere Zweitwohnungsteuer festzusetzen gewesen (vgl. das Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 38).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Um beurteilen zu können, ob die Bemessungsregelungen eine in der Relation realitätsgerechte Bewertung der erfassten Güter und damit die Vergleichbarkeit der Bewertungsergebnisse im Einzelfall sicherstellen, muss das Gesetz bzw. die Satzung das für den steuerlichen Belastungsgrund als maßgeblich erachtete Bemessungsziel erkennen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u. a. - juris Rn. 97 m. w. N.).Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018, a. a. O., Rn. 131;… Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 76).
Er darf sich bei der Festlegung und Ausgestaltung des Ersatzmaßstabs von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.4.2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - juris Rn. 98).
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Für die im Ausgangspunkt subjektive Bestimmung des Verwendungszwecks der Zweitwohnung ist nicht die - unüberprüfbare - innere Absicht des Zweitwohnungsinhabers maßgeblich, sondern dass diese innere Tatsache nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris Rn. 12).Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris Rn. 13).
Es ist - wie ausgeführt - gerade der Leerstand der Zweitwohnung trotz rechtlich bestehender Nutzungsmöglichkeit, der in der Regel auf die der Besteuerung zugrundeliegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers schließen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris Rn. 13;… Henke in: Driehaus, a. a. O., Rn. 192).
- OVG Niedersachsen, 20.10.2021 - 9 ME 146/21
Ferienwohnung; Nettokaltmiete, ortsüblich; Schätzung; Zweitwohnung, eigengenutzt, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32;… Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 35; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).Ein Mietspiegel ist als Schätzungsgrundlage zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32; BayVGH…, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).
Eine unbesehene Übertragung der Mietwerte für dauerhaft vermietete Wohnungen auf Ferienwohnungen ist unzulässig, weil die Objekte nicht vergleichbar sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 38; OVG RP…, Urteil vom 26.4.2002 - 6 A 11636/01 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 04.03.2021 - 4 ZB 20.246
Ermittlung der Zweitwohnungsteuer durch Schätzung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Er spiegelt die in der Einkommensverwendung typischerweise zum Ausdruck kommende Leistungsfähigkeit der Wohnungsinhaber wider (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18.7.2019 - 1 BvR 807/12 u. a. - juris Rn. 56;… Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80; BayVGH, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 14).Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (…vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32;… Senatsurteil vom 17.6.2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).
Ein Mietspiegel ist als Schätzungsgrundlage zulässig (…vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32; BayVGH, Beschluss vom 4.3.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).
- OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13
Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Daher genügt nicht schon jeder formal-vertragliche Ausschluss über die Verfügbarkeit der Zweitwohnung (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 9 ME 230/13 juris Rn. 15).Erhobene Einwände kann die Gemeinde ihrerseits gegebenenfalls entkräften und dadurch die ursprüngliche tatsächliche Vermutung zugunsten des Steuertatbestandes wiederherstellen (BVerwG…, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - juris Rn. 12; s. a. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13 - juris Rn. 14).
Erforderlich ist vielmehr ein Vertrag, der die Verfügungsbefugnis des Inhabers der Zweitwohnung mit der Folge wirksam ausschließt, dass er nicht mehr über die rechtliche Möglichkeit verfügt, während des Veranlagungszeitraums eine Eigennutzung vorzunehmen bzw. sie Dritten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.5.2014 - 9 ME 230/13 - juris Rn. 15).
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61;… Senatsurteil vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 77).Der Mietwert spiegelt die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers wieder (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.1.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61; BVerwG…, Urteil vom 14.12.2017 - 9 C 11.16 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
- BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20
Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 7.18
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
- BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
- BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10
Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …
- BVerwG, 14.12.2017 - 9 C 11.16
Zweitwohnungssteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee …
- BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74
Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08
Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung; …
- VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22
Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu …
- OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07
Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 1/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
So fallen neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Zweitwohnung einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten bzw. dem Mietzins für eine gemietete Zweitwohnung als weitere finanzielle Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung z. B. von den individuellen Umständen abhängige Nebenkosten sowie Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Haushaltszubehör an (BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, juris Rn. 28; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris 76; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 76; VGH München…, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 -, juris Rn. 33). - VG Oldenburg, 25.04.2024 - 3 B 3403/23 Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die von ihm geschaffenen Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 - juris; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - juris Rn. 131).
Insoweit ist den Antragstellern zwar zuzustimmen, dass sich die Mieteinnahmen von Ferienwohnungen und Dauerwohnraum unterscheiden (…vgl. Nds. OVG, Urteile vom 17. Juni 2008 - 9 LB 8/07 - juris Rn. 38 und vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 91).
Denn das Gewicht des mit der Steuererhöhung verbundenen Eingriffs wird maßgeblich durch die absolute Höhe der Zahlungsverpflichtung bestimmt, nicht hingegen dadurch, ob zuvor eine mehr oder weniger niedrige oder überhaupt keine solche Steuer erhoben wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 14. Mai 2013 - 6 C 11221/12 - juris Rn. 39; Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 108).
In der Rechtsprechung werden Steuersätze, die sich in einem Bereich bis zu 20 % des jährlichen Mietaufwands bewegen, als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (vgl. z.B. Bay. VGH…, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 4 ZB 08.18893 - juris Rn. 9; Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 108).
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die von ihm geschaffenen Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abzubilden (BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 -, Rn. 131, juris; Nds. OVG, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 -, Rn. 74, juris; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 24. April 2024 - 6 KN 1/24 -, Rn. 105, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 - 2 S 1338/23
Zweitwohnungssteuer; Anforderungen an Datenerhebung bei Erstellung des …
Mit ihr soll die in der Einkommens- und Vermögensverwendung für das Innehaben der Zweitwohnung zum Ausdruck kommende besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Zweitwohnungsinhabers erfasst werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 61; OVG Niedersachsen, Urteile vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 75 …und vom 20.6.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 77).Rn. 19 Der anhand der Jahresnettokaltmiete festgestellte Mietaufwand ist eine von der Rechtsprechung anerkannte Ermittlungsgrundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19.05.2021 - 9 C 2.20 - juris Rn. 10; OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 82).
Mangels einer für das konkrete Objekt bestehenden Mietvereinbarung stellt in solchen Fällen die Schätzung der Nettokaltmiete in ortsüblicher Höhe eine geradezu zwingende Ermittlungsmethode dar (OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 86; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).
Rn. 22 c) Da die Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten über die Benennung der Bewertungskriterien "Art, Lage und Ausstattung" hinaus keine weiteren Vorgaben bezüglich des Schätzungsverfahrens enthält, ist die Schätzung in Anlehnung an den jeweils aktuellen qualifizierten Mietspiegel der Beklagten eine nach allgemeiner Meinung zulässige Vorgehensweise (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 - juris Rn. 89;… Beschluss vom 20.10.2021 - 9 ME 146/21 - juris Rn. 32; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 - juris Rn. 15).
- VG Stuttgart, 10.06.2026 - 1 K 3489/23
Zweitwohnungssteuer; Anhörung; Begründung; Heilung; Unbeachtlichkeit; …
Die Bestimmung des § 5 Abs. 3 Satz 1 ZwStS, wonach bei Wohnungen, die Steuerpflichtigen zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, die ortsübliche Miete und nicht nach § 5 Abs. 1 ZwStS die tatsächlich vereinbarte Miete zugrunde gelegt wird, ist weder wegen einer Verletzung höherrangigen Rechts nichtig noch in dessen Lichte einschränkend auszulegen (vgl. zu einer inhaltsgleichen Satzungsregelung OVG Nds., Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 87; so i.E. auch VG München…, Urteil vom 03.07.2008 - M 10 K 06.4647 -, juris Rn. 37).Enthält die Satzungsbestimmung - wie hier § 5 Abs. 3 ZwStS - für die Ermittlung der maßgeblichen Nettokaltmiete über die Benennung der Bewertungskriterien "Art, Lage und Ausstattung" hinaus keine weiteren Vorgaben bezüglich des Schätzungsverfahrens, ist die Schätzung in Anlehnung an den jeweils aktuellen qualifizierten Mietspiegel eine zulässige Vorgehensweise (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.02.2024 - 2 S 1338/23 -, juris Rn. 22 ; OVG Nds., Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 89; vgl. darüber hinaus zur hinreichenden inhaltlichen Bestimmtheit einer solchen Satzungsregelung OVG MVP…, Urteil vom 28.03.2023 - 3 LB 720/21 OVG -, juris Rn. 42; Bay. VGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 4 ZB 20.246 -, juris Rn. 15; VG Greifswald…, Urteil vom 07.08.2025 - 3 A 1848/24 HGW -, juris Rn. 62 m.w.N.).
- VG Stade, 15.08.2024 - 10 A 1019/21
Eigennutzungsausschluss; Kapitalanlage; Renovierungsarbeiten; Überregionale …
Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Satzung bestehen nicht und werden auch von der Klägerin nicht geltend gemacht (vgl. Nds. OVG, Urteile v. 19.04.2023 - 9 LB 7/23, 9 LB 170/21 sowie 9 LB 189/20 -, juris Rn. 64f.).Für die im Ausgangspunkt subjektive Bestimmung des Verwendungszwecks der Zweitwohnung ist nicht die - unüberprüfbare - innere Absicht des Zweiwohnungsinhabers maßgeblich, sondern dass diese innere Tatsache nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist (…BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 12; Nds. OVG Urt. v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 111).
Es kommt deshalb auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles an (…BVerwG, Urt. v. 15.10.2014 - 9 C 5.13 -, juris Rn. 13; Nds. OVG Urt. v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 112).
Sie hat insbesondere keine Angaben darüber gemacht, in welchem Zustand sich die Wohnung in den Veranlagungsjahren befunden hat und welche konkreten Renovierungsarbeiten vorgenommen worden sind, um die Vermietbarkeit der Wohnung zu erhalten oder zu verbessern (s. auch Nds. OVG, Urt. v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 128).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2024 - 6 KN 2/24
Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind …
So fallen neben dem Kaufpreis für den Erwerb der Zweitwohnung einschließlich der damit verbundenen Nebenkosten bzw. dem Mietzins für eine gemietete Zweitwohnung als weitere finanzielle Aufwendungen für das Innehaben einer Zweitwohnung z. B. von den individuellen Umständen abhängige Nebenkosten sowie Kosten für die Anschaffung von Mobiliar und Haushaltszubehör an (BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, juris Rn. 28; OVG Schleswig, Urteil vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris 76; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. April 2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 76; VGH München…, Urteil vom 2. Mai 2016 - 4 BV 15.2777 -, juris Rn. 33). - VG Braunschweig, 15.02.2024 - 8 A 63/22
Ausschluss der Eigennutzungsmöglichkeit; Ausstattung; Baujahr; Mietaufwand; …
b) Keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet es, dass die Beklagte mit § 3 Abs. 1 ZwStS den Mietwert zum Anknüpfungspunkt und zur Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungsteuer gemacht hat (vgl. zum Folgenden auch Nds. OVG, Urteil v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 74 ff., Kammerurteil v. 21.06.2023 - 8 A 284/21 - juris Rn. 53 ff.).Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (vgl. Nds. OVG, Urteile v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 74;… v. 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - juris Rn. 80 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 04.02.2025 - 7 LC 54/22
Abstimmungsvereinbarung; Rahmenvorgabe zur Sammlung von Leichtverpackungen durch …
Neue Gründe für einen Verwaltungsakt und damit auch Ermessenserwägungen dürfen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht nur nachgeschoben werden (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), wenn sie schon bei Erlass des Verwaltungsakts vorlagen, dieser nicht in seinem Wesen verändert und der Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.06.2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 32 m. w. N.; Bayerischer VGH…, Urteil vom 24.07.2024 - 11 B 23.589 -, juris Rn. 61; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 138). - VG Braunschweig, 12.02.2025 - 8 A 413/24
Austausch der Rechtsgrundlage; Bindungswirkung; Darlegungslast; Doppelförderung; …
Zudem hätte er, wenn er die Ausführungen der Beklagten für fachlich zutreffend erachtet hätte, zur Abwehr der Kostenfolge eine Erledigungserklärung abgeben können (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 19.04.2023 - 9 LB 189/20 -, juris Rn. 138 m.w.N.).
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