Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 9 M 121/05 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 9 M 121/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2006 - 9 M 121/05
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 8 R 9/20
Zur Wertermittlung bei vorläufiger Besitzregelung im Bodenordnungsverfahren
Denn die Nachweise gemäß § 61a LwAnpG müssen anders als bei der vorläufigen Besitzregelung nach § 65 FlurbG nicht endgültig sein und es muss auch das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten nicht endgültig feststehen (OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 8 K 3/02 -, juris Rn. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 9 M 121/05 -, juris Rn. 18).Eine eigene Ermessensentscheidung darf er in Hinblick auf die Zuweisung der einzelnen Grundstücke im Rahmen der vorläufigen Besitzregelung nicht treffen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 9 M 121/05 -, juris Rn. 19).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2010 - 70 S 2.09
Bodenordnungsverfahren; kombiniertes Verfahren; vorläufige Besitzregelung; …
Rn. 25 Derartige Nachweise liegen vor, wenn die Ergebnisse der Wertermittlung zumindest vorläufig festgestellt sind (vgl. nur OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 9 M 121/05 -, juris Rz. 18).
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2006 - 9 M 121/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Vorläufige Besitzregelung; Wege
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Vorläufige Besitzregelung/Wege
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 9 M 121/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2006 - 9 M 121/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2002 - 8 K 3/02
Vorläufige Besitzregelung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2006 - 9 M 121/05
Auch in der Literatur wird der Charakter der vorläufigen Besitzregelung als ein Provisorium für eine Übergangszeit bis zum Bodenordnungsplan hervorgehoben, das den Teilnehmerrechten zwar so weit wie möglich entsprechen muss, ihre volle Wahrung aber in den Bodenordnungsplan verlagert (Schweizer-Thöne, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe in den neuen Bundesländern, 1993,S.225;… Schweizer, Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem LwAnpG, 2. Aufl.1994,S.575; vgl. auch OVG Magdeburg, U. v. 05.12.2002 - 8 K 3/02 - RdL 2004, 48 und 108 = VIZ 2003, 348 <= RzF - 1 - zu § 61a LwAnpG >).
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