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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 9 M 2457/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12159
OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 9 M 2457/95 (https://dejure.org/1995,12159)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.1995 - 9 M 2457/95 (https://dejure.org/1995,12159)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 1995 - 9 M 2457/95 (https://dejure.org/1995,12159)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 9 M 2457/95
    Eine solche ist indes - ebensowenig wie im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, DVBl 1991, 593) - auch nicht erforderlich, zumal das Ausbaubeitragsrecht anders als das Erschließungsbeitragsrecht nicht ausschließlich auf eine bauliche oder gewerbliche Nutzung ausgerichtet Ist (vgl. Beschl. des erkennenden Senats vom 21. April 1992 - 9 M 1149/92 -).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.1995 - 9 M 2457/95
    Im Erschließungsbeitragsrecht ist anerkannt, daß ein Hinterliegergrundstück dann als erschlossen im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB gilt, wenn es in der Hand des Grundstückseigentümers liegt, die Erreichbarkeitsanforderungen zu erfüllen, von denen das Baurecht die bauliche oder gewerbliche Nutzung abhängig macht (BVerwG, Urt. v. 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, DVBl 1993, 667).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von …

    Ein Heranfahrenkönnen bis zum Grundstück, ohne dass zusätzlich auf das Grundstück muss heraufgefahren werden können, ist nach der Rechtsprechung des Senats zu § 6 Abs. 1 NKAG (vgl. Beschluss vom 25.7.1995 - 9 M 2457/95 - NSt-N. 1995, 275;… s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl. 2006, § 35 Rdnrn. 10 und 21 jeweils m. w. N.) bei Wohngrundstücken für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils nicht zwingend erforderlich.
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Kommunalabgaben; Kanalbaubeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Beitragsberechnung

    "Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95; Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95;… Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW; …

    Ein Heranfahrenkönnen bis zum Grundstück, ohne dass zusätzlich auf das Grundstück muss heraufgefahren werden können, ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 25.7.1995 - 9 M 2457/95 - NSt-N. 1995, 275;… s. auch Driehaus, aaO, § 35 Rdnrn. 10 und 21 jeweils m.w.Nachw.) bei Wohngrundstücken für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils zwar ausreichend, nicht aber zwingend erforderlich.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach …

    Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95, Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
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