Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 86 VwGO, § 139 BGB, § 80 WasG BB, § 2 KAG BB, § 2a GUVG BB
Heranziehung zu einer Gewässerunterhaltungsumlage; Anwendbarkeit des § 139 BGB auf Satzungen; Berücksichtigung der abgerundeten Quadratmeterfläche des Grundstücks - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 124 VwGO, § 124a VwGO, § 86 VwGO, § 139 BGB, § 80 WasG BB, § 2 KAG BB, § 2a GUVG BB
Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage; Umlagesatzung; Umlageschuldner; Eigentümer; Nutzungsberechtigter; Teilnichtigkeit; Durchgriffsrüge; faktischer Verbandsbeirat; Heilung; rückwirkende Gesetzesänderung; Fremdvergabe; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 21.08.2014 - 1 K 3210/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2014 - 9 N 50.13
Einbeziehung von EDV-Kosten in die Verwaltungskostenumlage als Bestandteil der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Dem entspricht es, die Beitrags- und die Umlagefähigkeit von Unterhaltungskosten unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten gerichtlich nur auf die Einhaltung der äußersten Vertretbarkeitsgrenze hin zu untersuchen; eine - auch nur stellenweise - weitergehende Prüfung würde der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten nicht gerecht (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rdnr. 12).Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit auch nicht, plakativ nur einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. auch hierzu OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rdnr. 12).
- VG Magdeburg, 02.02.2012 - 9 A 106/10
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Er beruft sich insoweit auf Rechtsprechung, wonach die Erschwerniskosten "regelmäßig" etwa 10 % des Beitragsaufkommens erreichen (so u. a. VG Magdeburg, Urteil vom 2. Februar 2012 - 9 A 106/10 - juris, Rdnr. 43), sowie darauf, dass im Jahr 2013 Erschwerniskosten von insgesamt über 53.000 Euro erhoben worden seien. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 9 N 25.13
Durchgriffsrüge eines Grundstückseigentümers gegen die Abgrenzung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Rn. 8 b) Dass die Gewässerunterhaltungsumlage nach § 4 Abs. 1 US 2012 nach der auf volle Quadratmeter aufgerundeten Fläche des Grundstücks bemessen wird, führt schon deshalb nicht zu einem Satzungsfehler, weil die Grundstücksfläche im Liegenschaftskataster und Grundbuch ohnehin nur in vollen Quadratmetern angegeben wird (vgl. schon OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 9 N 25.13 -, juris, Rdnr. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 9 N 53.13
Heranziehung einer Gemeinde seitens des Gewässerunterhaltungsverbandes zum …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2015 - 9 N 5.15
Auch aus dem Beschluss des erkennenden Senats vom 16. September 2014 - OVG 9 N 53.13 -, juris, Rdnr. 22, folgt nichts anderes; in dem betreffenden Verfahren ist § 2a Abs. 5 GUVG wegen des fristgebundenen Darlegungserfordernisses des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht berücksichtigungsfähig (…vgl. a. a. O., Rdnr. 15).
- VG Frankfurt/Oder, 19.12.2019 - 5 K 1088/15 Eine - auch nur stellenweise - weitergehende Prüfung würde der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten nicht gerecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).
Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit auch nicht, plakativ nur einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).
Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit auch nicht, plakativ nur einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).
- VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16
Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren …
Denn wenn ein verhältnismäßig unwesentlicher Teil einer Abgabensatzung rechtsunwirksam ist, aber ohne Nachteil für deren Gesamtgefüge herausgelöst werden kann, zieht die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht die Ungültigkeit der gesamten Abgabensatzung nach sich, sofern die Rechtsbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (zu diesem Maßstab grundlegend BVerwG, Urteil vom 27.01.1978 - VII C 44.76 -, juris; aus jüngerer Zeit etwa Bayer. VGH, Urteil vom 30.09.2016 - 4 N 14.546 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 15.09.2016 - 3 C 14/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenbg., Beschluss vom 01.06.2015 - 9 N 5.15 -, juris;… Faiß, KAG BW, Stand 11/2016, § 3 KAG Rn. 11, m.w.N.). - VG Frankfurt/Oder, 20.06.2018 - 5 K 593/14
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Eine - auch nur stellenweise - weitergehende Prüfung würde der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten nicht gerecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).Rn. 102 Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung war der Verband dabei nicht gehalten, bestimmte personelle und technische Mittel allein für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und andere Mittel allein für andere Aufgaben einzusetzen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 13).
Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit auch nicht, plakativ nur einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).
- VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
Allerdings liegt kein Fehler der Satzung vor, wenn die Wasser- und Bodenverbandsumlage nach der auf volle Quadratmeter aufgerundeten Fläche des Grundstücks bemessen wird, weil die Grundstücksfläche im Liegenschaftskataster und Grundbuch ohnehin nur in vollen Quadratmetern angegeben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 9 N 25.13, juris, Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15, juris Rn. 8).Etwaige Verstöße gegen das Verbandsrecht sind unter dem Blickwinkel der kostenmäßigen Vertretbarkeit der konkreten Aufgabenerledigung für sich genommen unerheblich, es sei denn, sie gehen mit unvertretbaren Mehrkosten einher (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13, juris Rn. 12 ff.).
Zudem entgeht der Wasser- und Bodenverband durch die Fremdvergaben möglicherweise auch bestimmten Ausfallrisiken im Personal- und Materialbereich (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15, juris Rn. 11).
- VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
Gleichwohl ist die Aufrundungsregelung schon deshalb nicht zu beanstanden, weil die Grundstücksfläche im Liegenschaftskataster und im Grundbuch ohnehin nur in vollen Quadratmetern angegeben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Februar 2014 - OVG 9 N 25.13, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15, juris Rn. 8) und die Regelung damit von vornherein nicht zu Anwendung gelangen kann.Eine - auch nur stellenweise - weitergehende Prüfung würde der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten nicht gerecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 12. Juli 2018 - OVG 12 B 5.18 -, juris Rn. 45; Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris Rn. 12).
Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit auch nicht, plakativ nur einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris, Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 -, juris, Rn. 12).
- VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19 Bei der Prüfung der Frage, ob eines der i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG wesentlichen Mindestregelungselemente insgesamt unwirksam geregelt ist oder nicht, gilt § 139 BGB indessen (vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 9 N 5.15 -, juris, Rn. 7;… Beschluss vom 19. Dezember 2017, a. a. O., juris, Rn. 24).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
Angesichts dessen genügt es für eine substantiierte Behauptung einer Verletzung der äußersten kostenmäßigen Vertretbarkeit nicht, plakativ einzelne Gesichtspunkte zu einem angeblich unwirtschaftlichen Verhalten vorzubringen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - OVG 9 N 50.13 - juris, Rn. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 9 B 20.13
Heranziehung zu Gewässerunterhaltungsumlagen; Beeinflussung der Verbandsgebiete …
Vielmehr sind weitere Gesichtspunkte wie etwa unterschiedliche tarifliche Bindungen und die Nachteile, insbesondere die Risiken der Vorhaltung eigenen Personals und eigener Maschinen einzubeziehen (…vgl. hierzu schon OVG Bln-Bbg, a. a. O., sowie Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, UA S. 5, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 12 B 12.25
Kostenerstattung für Arbeiten an Trinkwasserleitungen; Teilnichtigkeit der …
Da die Maßgaben zur Bestimmung des Ersatzpflichtigen jedoch in Gestalt der § 3 Abs. 1-4 KES TW 2012 auch ohne die nichtige Maßgabe eine sinnvolle und den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG genügende Regelung bilden (vgl. hierzu a)), ist von einer objektiven Teilbarkeit der Satzung auszugehen (vgl. OVG BE-BB, Beschluss vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris Rn. 7f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 9 N 109.14
Kalkulation der Gebühr für die zentrale Abwasserentsorgung
§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG schließt zwar einen Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 139 BGB aus, wenn eines der genannten Regelungselemente ganz fehlt oder insgesamt unwirksam geregelt ist; bei der Prüfung der Frage, ob eines der Regelungselemente insgesamt unwirksam geregelt ist oder nicht, gilt § 139 BGB indessen sehr wohl (s. hierzu den Beschluss des Senats vom 1. Juni 2015 - OVG 9 N 5.15 -, juris Rn. 7). - VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 522/14
Abgaben Wasser- und Bodenverbände
- VG Cottbus, 20.06.2024 - 6 K 1102/23
Gesamtnichtigkeit der Satzung, gespaltene Gebührensätze, hypothetische …
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