Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.07.2000 - 9 N 98.3587 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.07.2000 - 9 N 98.3587
- BVerwG, 14.12.2000 - 6 BN 4.00
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400
Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung
Es kommt ausschlaggebend darauf an, ob der fragliche Bereich insgesamt betrachtet die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (…vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 - 7 BN 1.07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 38).Da die landwirtschaftliche Bodennutzung trotz der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet - jedenfalls weitgehend - wie bisher fortgeführt werden kann, ist nicht ersichtlich, wie sich eine spürbare nachteilige Auswirkung auf die weitere Verpachtung und den zu erzielenden Ertrag ergeben sollte (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 53).
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.295
Wirksamkeit einer Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet
Es kommt ausschlaggebend darauf an, ob der fragliche Bereich insgesamt betrachtet die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (…vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 - 7 BN 1.07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 38).Wie oben ausgeführt ist die Schutzwürdigkeit eines Gebiets nicht deshalb zu verneinen, weil es überwiegend durch intensive landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke geprägt ist,wenn der fragliche Bereich insgesamt betrachtet die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (…vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 - 7 BN 1.07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 38).
Da die landwirtschaftliche Bodennutzung trotz der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet - jedenfalls weitgehend - wie bisher fortgeführt werden kann, ist nicht ersichtlich, wie sich eine spürbare nachteilige Auswirkung auf die weitere Verpachtung und den zu erzielenden Ertrag ergeben sollte (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 53).
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.873
Grenzziehung von Landschaftsschutzgebieten
Es kommt ausschlaggebend darauf an, ob der fragliche Bereich insgesamt betrachtet die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (…vgl. BVerwG, B.v. 1.2.2007 - 7 BN 1.07 -juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 38).Da die landwirtschaftliche Bodennutzung trotz der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet - jedenfalls weitgehend - wie bisher fortgeführt werden kann, ist nicht ersichtlich, wie sich eine spürbare nachteilige Auswirkung auf die weitere Verpachtung und den zu erzielenden Ertrag ergeben sollte (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 - juris Rn. 53).
- OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07
Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die …
Soweit Grundstücke in Form von Nutzungsverboten oder -beschränkungen unmittelbar von einer Planung betroffen werden und in Folge davon Werteinbußen drohen können, sind derartige unmittelbare Auswirkungen als mögliche Nachteile für die betroffenen Grundeigentümer bei der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.7.2000 - 9 N 98.3587 -, juris zu Nutzungsbeschränkungen durch Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
- OVG Sachsen, 30.08.2016 - 4 C 7/15
Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes, Ermessen; Herauslösen von Flächen, …
Rn. 22 Die Nichtigkeit der Festsetzung eines Landschaftsschutzgebietes kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass die Einbeziehung weiterer Flächen von vergleichbarer Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit nicht vorgenommen wurde (BayVGH, Urt. v. 13. Juli 2000 - 9 N 98.3587 -, juris Rn. 63). - VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 17.06.2010 - 14 N 09.229
Landschaftsschutzgebieteverordnung; Änderung nach erstmaliger öffentlicher …
Rn. 28 Darüber hinaus unterliegen auch Landschaftsschutzgebietsverordnungen einem Abwägungsgebot (vgl. BayVGH vom 14.1.2002 Az. 9 N 98.3184; BayVGH vom 22.11.2001 Az. 9 N 98.3640; BayVGH vom 13.7.2000 Az. 9 N 98.3587; siehe auch SächsOVG vom 24.1.2002 SächsVBl. 2002, 142), womit die von der Verordnung berührten öffentlichen und privaten Belange (zu letzteren zählt auch das durch Art. 14 GG geschützte Privateigentum) in einen gerechten Ausgleich zu bringen sind.
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