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Rechtsprechung
   LG Mainz, 28.02.2007 - 9 O 127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,33776
LG Mainz, 28.02.2007 - 9 O 127/06 (https://dejure.org/2007,33776)
LG Mainz, Entscheidung vom 28.02.2007 - 9 O 127/06 (https://dejure.org/2007,33776)
LG Mainz, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 9 O 127/06 (https://dejure.org/2007,33776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 132
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Mainz, 28.02.2007 - 9 O 127/06
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BGHZ 97, 212, 220 f ).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden …

    Auszug aus LG Mainz, 28.02.2007 - 9 O 127/06
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des BGH vom 24.11.1995 ( MDR 1996, 355f = NJW 1996, 1054 [BGH 24.11.1995 - V ZR 174/94] bis 1056).
  • LG Aachen, 26.07.2006 - 11 O 112/06

    Zahlung von Entgelten für die Nutzung eines Energieversorgungsnetzes; Vollendung …

    Auszug aus LG Mainz, 28.02.2007 - 9 O 127/06
    Die Verjährung beginnt daher bereits mit dem Ende des Jahres, in dem die Zahlungen geleistet wurden (vgl. LG Aachen vom 26.07.2006, 11 O 112/06 und LG Erfurt vom 15.12.2006, 10 O 473/06 ).
  • LG Mainz, 05.03.2007 - 5 O 94/06

    Überhöhte Netzentgelte für Stromlieferungen

    Dies ist im vorliegenden Fall der Schluss des Jahres 2002, denn der Rückforderungsanspruch aus § 812 BGB entstand in dem Moment, in dem rechtsgrundlose Zahlungen geleistet wurden (so auch LG Aachen, Urteil vom 26.07.2006, 11 O 112/06 (Anlage B 22); LG Erfurt, Urteil vom 15.12.2006, 10 O 473/06 (Anlage B 25); LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.5.2006, ZIP 2006, 2318 ff. und LG Mainz, Urteil vom 28.02.2007, 9 O 127/06, mit unterschiedlichen Begründungen).

    In Anbetracht der Verjährung der Forderungen kann dahinstehen, ob die Forderungen im Hinblick auf die durch den Kläger erfolgte Anerkennung von Forderungen, die auf der Basis derselben Netznutzungsentgelte berechnet wurden, auch verwirkt sind (vgl. hierzu LG Mainz, Urteil vom 28.02.2007, 9 O 127/06).

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