Rechtsprechung
| LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13 |
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Geltendmachung materiellen und immateriellen Schadensersatzes nach einem durch einen Vorfahrtsverstoß entstandenen Verkehrsunfall
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Denn geht es - wie vorliegend - um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen; im Rahmen der Zulässigkeit darf eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit nicht gefordert werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2001 - VI ZR 381/99, in: NJW 2001, 1431). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1955 - Großer Zivilsenat 1/55, in: NJW 1955, 1675; BGH, Urteil vom 02.02.1982 - VI ZR 296/80, in: NJW 1982, 985; BGH, Urteil vom 16.06.1992 - VI ZR 264/91, in: BeckRS 1992, 30397490). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Rn. 58 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in der jüngeren Rechtsprechung - der die Kammer folgt - ist für das Bestehen des Feststellungsinteresses bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens von Schäden ausreichend (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, in: NJW-RR 1998, 445; BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89, in: NJW 1991, 2707), die regelmäßig bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84, in: BeckRS 1985, 30401809) und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (…Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn. 46 m.w.N.).
- OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem …
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2003 - 9 U 13/03, in: NJOZ 2003, 2344). - BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91
Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte …
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1955 - Großer Zivilsenat 1/55, in: NJW 1955, 1675; BGH, Urteil vom 02.02.1982 - VI ZR 296/80, in: NJW 1982, 985; BGH, Urteil vom 16.06.1992 - VI ZR 264/91, in: BeckRS 1992, 30397490). - BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87
Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Rn. 58 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in der jüngeren Rechtsprechung - der die Kammer folgt - ist für das Bestehen des Feststellungsinteresses bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens von Schäden ausreichend (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, in: NJW-RR 1998, 445; BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89, in: NJW 1991, 2707), die regelmäßig bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84, in: BeckRS 1985, 30401809) und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (…Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn. 46 m.w.N.). - BGH, 21.04.1970 - VI ZR 13/69
Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit; Bemessung des Schmerzensgeldes
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Schließlich ist auch das mitwirkende Verschulden des Verletzten zu berücksichtigen, wobei das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich einen Bemessungsfaktor darstellt und von vornherein derjenige Schmerzensgeldbetrag zuzubilligen ist, der unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils angemessen erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1970 - VI ZR 13/69, in: VersR 1970, 624). - BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90
Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen …
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Rn. 59 An die Darlegung der für ein Feststellungsbegehren erforderlichen Wahrscheinlichkeit, dass spätere Schadensfolgen eintreten könnten, hat die Rechtsprechung stets maßvolle Anforderungen gestellt (BGH, Urteil vom 19.03.1991 - VI ZR 199/90, in: NJW-RR 1991, 917). - BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80
Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen …
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.1955 - Großer Zivilsenat 1/55, in: NJW 1955, 1675; BGH, Urteil vom 02.02.1982 - VI ZR 296/80, in: NJW 1982, 985; BGH, Urteil vom 16.06.1992 - VI ZR 264/91, in: BeckRS 1992, 30397490). - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall
Auszug aus LG Hagen, 30.10.2014 - 9 O 522/13
Rn. 58 Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in der jüngeren Rechtsprechung - der die Kammer folgt - ist für das Bestehen des Feststellungsinteresses bereits die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens von Schäden ausreichend (BGH, Urteil vom 21.09.1987 - II ZR 20/87, in: NJW-RR 1998, 445; BGH, Urteil vom 23.04.1991 - X ZR 77/89, in: NJW 1991, 2707), die regelmäßig bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden körperlichen Verletzungen anzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.07.1985 - VI ZR 68/84, in: BeckRS 1985, 30401809) und die zu verneinen ist, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (…Becker-Eberhard in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 256 Rn. 46 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 Wx 60/97
Keine Mitwirkung des Grundbuchamtes bei gutgläubigem Erwerb
- LG Lüneburg, 19.06.2024 - 3 O 137/23
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; …
Denn geht es - wie vorliegend - um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen; im Rahmen der Zulässigkeit darf eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit nicht gefordert werden (LG Hagen Urt. v. 30.10.2014 - 9 O 522/13, BeckRS 2015, 13023, beck-online unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 1431 [BGH 16.01.2001 - VI ZR 381/99]).Die Entschädigung muss zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (LG Hagen Urt. v. 30.10.2014 - 9 O 522/13, BeckRS 2015, 13023, beck-online m.w.N.; vgl. grundlegend BGH Beschl. v. 6.7.1955 - GSZ 1/55, BeckRS 1955, 30402368, beck-online).
- LG Lüneburg, 10.07.2024 - 3 O 137/23
Fahrradunfall auf dem Gehweg: Haftung 70/30 & Schmerzensgeld
Denn geht es - wie vorliegend - um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen; im Rahmen der Zulässigkeit darf eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit nicht gefordert werden (LG Hagen Urt. v. 30.10.2014 - 9 O 522/13, BeckRS 2015, 13023, beck-online unter Hinweis auf BGH NJW 2001, 1431).Die Entschädigung muss zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (LG Hagen Urt. v. 30.10.2014 - 9 O 522/13, BeckRS 2015, 13023, beck-online m.w.N.; vgl. grundlegend BGH Beschl. v. 6.7.1955 - GSZ 1/55, BeckRS 1955, 30402368, beck-online).
- OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22
Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII …
Auszubildender, Tibiaschaftfraktur, Fraktur der Fibula mit Weichteileschaden ersten Grades bei geschlossener Fraktur des Unterschenkels links, zwei stationäre Behandlungen, danach sieben Wochen zu 50% arbeitsunfähig, nach der zweiten Operation (Metallentfernung) weiterer Eingriff zur Entfernung von Narbengewebe im Knie, Missempfindungen im Knie durch Narbenbildung, Einschränkungen bei sportlichen Betätigungen, Schmerzen beim Knien (LG Hagen, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 9 O 522/13 -, juris).
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